Weil er Kalbsleber entwendete: Mann zu Geldstrafe von 208.000 Euro verurteilt

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260 Tagessätze zu je 800 Euro, so lautet das Urteil des AG München. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Supermarkt Kalbsleber entwendet und saß bis zur Verurteilung in Untersuchungshaft.
Weil er für die Kalbsleber nicht den richtigen Preis an der Kasse zahlte, ist ein Mann vom Münchner Amtsgericht (AG) zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 800 Euro, also insgesamt 208.000 Euro verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Montag mit (Urt. v. 10.01.2018, Az. 864 Ds 238 Js 223135/17).
Der 58-Jährige war im Dezember 2017 bei dem Diebstahl in einem Supermarkt in München erwischt worden. Er hatte Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt und diese an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt abgewogen. Eingescannt und bezahlt hatte er dann den günstigeren Obstpreis. In der Verhandlung gab der Mann zu auf diese Weise bereits zum vierten Mal in diesem Monat vorgegangen zu sein.
Der Kaufmann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde wegen der hohen Straferwartung bis zur heutigen Verurteilung in Untersuchungshaft genommen. Ein Motiv für seine Diebstähle im Wert von 13 bis 47 Euro konnte er nicht nennen.
Die hohe Geldstrafe begründet der Münchener Richter mit der einschlägigen Vorbestrafung des 58-Jährigen. Er wurde unter anderem schon wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 400.000 Euro verurteilt. Zu seinen Lasten sei auch eine von nicht unerheblicher krimineller Energie getragene Vorgehensweise zu berücksichtigen, heißt es in der Pressemitteilung. Bei der Bemessung des Tagessatzes legte der Richter monatliche Einkünfte des Kaufmanns von mindestens 24.000 Euro zugrunde.
Die erste Verurteilung stammt im Übrigen aus dem Jahr 2011. Damals erging eine Geldstrafe gegen den Mann, weil er eine Tonerkassette entwendete.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Unglaublich. 208.000 Euros. Wieviel bekommt denn ein Ausländer wenn er das macht? Der bekommt dann doch einen Gutschein für Lidl und eine Kreuzfahrt nach norwegen. Aber der dumme deutsche muss 208.000 Euros bezahlen. Das ist unverschehmt. Soviel zahlt mit das Amt in 100 Jahre nicht. Ich will sowas nicht in meine Land. Meine Kusiehne wohnt in Bad Schandau bei Pirna. Da habe ich auf Gesichtsbuch (für alle deutschhasser: facebook) gesehen das ein Ausländer geklaut hat und dafür einen Flachbildschirmfernseher vom Bürgermeister bekommen hat. Da frage ich mich wo kommen wir denn da hin? Wo soll das alles hinfüren? Oder ein andere Fall aus Zöllnitz bei Jena. Da kann man ja nur wütent werden
AFD WÄHLERUnglaublich grausam! Die Zahl Ihrer Rechtsschreibfehler spricht für sich und dafür, dass Sie zumindest der deutschen Sprache nicht mächtig sind! Weder lesen noch schreiben haben Sie wohl gelernt! Unabhängig davon wie die Entscheidung im Hinblick auf die Anzahl der Tagessätze zu bewerten ist, hatte der verurteilte Kaufmann jedenfalls keinen festen Wohnsitz in Deutschland, ggf. auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft. Zum Glück dürfte dies bei der absoluten Mehrheit der Richter, aber auch keinen Unterschied machen....
Was bis du den für 1 Alman vong Sprache her?
Man mag ja von der AfD halten, was man will, aber bei dem doch sehr durchsichtigen Versuch, mit der Wahl des Nicknamens und der maßlos gekünstelten "Rechtschreibung" den Eindruck des "dummen" AfD-Wählers zu erwecken, stellt sich doch die Frage, wer hier der wirkliche Vollhorst ist ...
Normalerweise füttere ich keine Trolle, aber eine Ausnahme, lieber AfD-Wähler:
Wo steht denn etwas zur Nationalität des Täters, woraus Sie schließen, dass er kein Ausländer ist (denn als Ausländer hätte er ja eine Kreuzfahrt bekommen - wo steht das eigentlich in der StPO?)?
Im Artikel steht "Kaufmann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat". Das spricht jetzt nicht unbedingt zwingend für deutsche Staatsbürgerschaft.
Außerdem ist es Kindergartenniveau, hier mit der "Höhe" der Strafe von 208.000 € zu argumentieren. Die Strafe ist 260 Tagessätze. Man kann streiten, ob nicht 9 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung angesichts der Vorverurteilungen auch im Raum gestanden hätten.
@ kein Troll
Ich teile Ihre Einschätzung uneingeschränkt xD
Die Taktik des "AfD Wähler"s ist in meinen Augen nicht nur leicht durchschaubar, sondern auch übermäßig billig.
Hierbei muss ich unweigerlich an - die Älteren unter uns erinnern sich - Heinrich V denken...
Ihre Kommentare sind immer wieder erheiternd. Zugegeben - die Kunstsprache erscheint etwas übertrieben, aber sie dient letztlich wohl der Veranschaulichung des gesamten argumentativen Niveaus von Rechtspopulisten, was ihr auch treffend gelingt. Bitte weitermachen.
Ja, bitte weitermachen, denn so ignorante Vögel helfen der AfD ungemein:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article173741409/Insa-Umfrage-AfD-erstmals-vor-SPD.html
Schonmal daran gedacht dass der "AfD-Wähler" den Eindruck erzeugen möchte, er wäre ein "Anti-AfDler" und deshalb sehr eindeutig so tun will als wäre das eine False Flag?
Typische AfD-Taktik.
Und dann auch schon wieder schön auf die AfD aufmerksam gemacht währenddessen über DIE LINKE niemand spricht. Die rechten Eliten mit ihren Spielchen...
Vielleicht ist es aber auch gar nicht AfD-Wähler, sondern Manuel Neuer?
Wie dem auch sei. Über die SED-Nachfolger redet kaum einer, weil das unnütze Ewiggestrige sind.
Ja SED, PDS oder Linke was auch immer, die sind verabscheuungswürdig. Man stelle sich vor die NSDAP hätte nach dem Zweiten Weltkrieg einfach weiterbestanden!
Der Rechtsnachfolger einer Partei, die ein Land regierte in dem mehrere Hundert Menschen erschossen wurden, weil sie das Land verlassen wollten, hat in einer Demokratie nichts verloren.
Ganz abgesehen davon das überdurchschnittlich viele Linke informelle Mitarbeiter der Stasi waren.
Bright like a star in the night,
Liebhaber des englischen Liedgutstwinkle with your inner light,
your just one of a kind,
whenever your around,
you make my heart sing,
you make my heart sing.
Da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
Theres times when clouds fill the sky,
just one smile and i'll get by,
so easy when you are near,
that i could jump for joy,
you make my heart sing,
you make my heart sing.
Da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
Da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
When i close my eyes,
i can feel you deep inside,
we share these moments of love,
full of inner bliss.
And then i had a chance to say,
in this truely heartfilled way,
good to have you hear by my side,
and when you look at me,
you make my heart sing,
you make my heart sing.
Da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
Da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
da bah dum, da bah dum,
da bah dum, dah dum.
Bright like a star in the night,
twinkle with your inner light,
your just one of a kind,
whenever your around,
you make my heart sing,
you make my heart sing.
which song is it?
"You make my heart sing" from Schnuffel
Dope shit ;)
Das Amtsgericht ist eine Außenstelle des Finanzamtes. Geldstrafen gehen nicht an die Opfer sondern wandern in die Staatskasse. Noch Fragen?
M.D.260 Tagessätze für einen Schaden von 13-47 Euro. Im Römischen Recht wäre es der vierfache Kaufpreis gewesen. Diese Strafe ist vollkommen lächerlich.
Am besten wäre es alles Strafgeld in Teddybären zu stecken, denn...
Teddybär, Teddybär dreh dich um
Teddybär, Teddybär mach dich krumm
Teddybär, Teddybär heb' ein Bein
Teddybär, Teddybär das war fein!
Teddybär, Teddybär bau ein Haus
Teddybär, Teddybär schau heraus (uhu)
Teddybär, Teddybär zeig einen Fuß
Teddybär, Teddybär bestell einen Gruß
Teddybär, Teddybär rühr im Topf
Teddybär, Teddybär schüttel dein Kopf
Teddybär, Teddybär zeig mir deine Schuh
Teddybär, Teddybär wie alt bist du!
Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, und du?
Ach, "M.D.". Im Rahmen Ihres heutigen Blödsinns unternehmen Sie also eine kleine Reise in die Welt des römischen Rechts. Auch dabei leben Sie in Ihrer eigenen Realität, wenn Sie etwas vom "Vierfachen" dahinsalbadern. Ein Blick auf "Furtum" in Wikipedia hätte sicher geholfen:
Grundlage für die Entwicklung des gesamten Rechts des furtums sind die Zwölftafelgesetze. Ähnlich wie auch die germanischen Rechte (vgl. Gerüfte) unterscheiden diese danach, ob der Klagegegner noch am Tage der Tat ergriffen wurde, oder das Diebesgut im Rahmen einer der Tat unmittelbar folgenden Haussuchung (quaestio lance et licio) aufgefunden wurde. War dies der Fall, lag ein furtum manifestum vor; der fur manifestus (‚auf frischer Tat betroffene Dieb‘) wurde vor den Magistrat gebracht, ausgepeitscht und anschließend in die Verfügungsgewalt des privaten Strafverfolgers überstellt. Dieser hatte die Möglichkeit, den Dieb zu töten, oder ihn als Sklave zu verkaufen (trans tiberim). Handelte der Dieb gar nachts, oder versuchte er mit Waffengewalt sich der Beute zu erhalten, oder sich der Festnahme zu widersetzen, konnte er auf der Stelle getötet werden, wenn die Nachbarn unmittelbar darauf als Zeugen gerufen wurden. Ertappte man den Dieb nicht auf frischer Tat, konnte der Bestohlene nur auf dem Klageweg eine Geldbuße in Höhe des doppelten Wertes des Gegenstands erstreiten.
Bei dem hohen Strafmaß kann davon ausgegangen werden, dass der Dieb Deutscher war
@ Jens:
Danke, für die Richtigstellung! Es ist immer erfreulich, wenn populistische Sprüche einfach und klar entlarvt werden können.
Ein Aprilscherz...?
MarcelWenn nicht das Aktenzeichen mitgeteilt wurde, hätte man auf die Idee kommen können. Und Untersuchungshaft? Wegen Fluchtgefahr? Klingt alles unglaublich. Aber für Münchner Amtsrichter ist eben nichts unglaubliches unmöglich...
Es geht hier immerhin um eine Kalbsleber! Do hoits mi uf!
Monatseinkommen von über 20.000€ wurde zu Grunde gelegt. Tja, ganz schön viel für einen 58-jährigen ohne festen regulären Wohnsitz in Minga, bei dem's dann nichteinmal für Supermarktfleisch reicht. Zumal man erstmal auf die Idee kommen muss, schon fertig abgepacktes Fleisch einfach als Obst abzuwiegen -
sofern ich's richtig verstanden hab. Aber gut, mich wundert nichts mehr. Wohnsitz ist wahrscheinlich offiziell der bayerische Hof und tatsächlich die nächste Brücke/Pension.
Fleisch ist mein Gemüse... äh Obst.
der hatte noch mehr Dreck am Stecken u. ein entsprechendes Vorstrafenregister. Andere Artikel, die sich via google finden lassen, erscheinen detaillierter. Frage mich nur, welcher Supermarkt in Haidhausen das gewesen sein soll, bei dem gleichzeitig Fleisch/Kalbsleber selbst abgewogen wird oder wurden die dort mittlerweile auf SB umgesetzt? Digitalisierung zeigt also Wirkung, wo keine Kassenkraft da nur noch das Auge des Detektivs, klar dass da manche auf Schnapsideen kommen.
BaziAha, der hatte also Dreck am Stecken. Na dann ist ja alles in Ordnung. Wenn er das nächste mal ein Hydrokügelchen vom Blumentopf nascht, ordnen wir die Vermögensstrafe an. Wie die wurde abgeschafft? So ein Mist aber auch!
Es geht hier immerhin um eine Kalbsleber! Do hoits mi uf!
Werter MD, Ihre Beiträge werden immer seltsamer. Wie man andernorts (Münchner Abendzeitung) lesen kann: 1. Vorstrafe 2011, dann 2013 nochmal 2 Jahre mit Bewährung wegen Steuerhinterziehung kassiert, davon 11 Monate in Uhaft verbracht, anschließend nochmals 1 Jahr 9 Monate ohne Bewährung bekommen.
Kurz nach der Haftentlassung insgesamt 4 x Einklaufen gehen gibt halt keine Verwarnung mit Strafvorbehalt mehr, sondern freundlicherweise Geldstrafe statt kurzer Freiheitsstrafe(n).
Und dass die Tagessatzhöhe sich am Einkommen orientiert und nicht am Wert eines etwaigen Tatobjektes ist nun mal so, hat aber nichts mit Vermögensstrafe zu tun, abgesehen davon, dass der Herr Kaufmann ja einen Teil der Geldstrafe gar nicht zahlen muss, weil durch die Anrechnung der U-Haft seit 9.12.17 wohl mindestens 31 Tagessätze wegfallen.
Lieber plumquatsch, M.D. lebt in seiner eigenen Welt. Ich tue es ja auch manchmal (siehe oben), aber es nützt wenig bis nichts, mit ihm eine Diskussion zu beginnen. Vielleicht kann man aber andere überzeugen, seinen Blödsinn nicht zu glauben.
Was im Übrigen weder hier noch in der Juris-Pressemitteilung zu entdecken ist, ist die Frage, ob eigentlich auf eine Gesamtgeldstrafe aus vier Einzelstrafen erkannt wurde.
Was man anderorts lesen kann, bestreite ich mit Nichtwissen. Am meisten steht vermutlich in seinem BZR. Fakt ist, dass wir es hier mit einem Extremfall zu tun haben. Der Staat bedient sich für ein Straftat im Bagatellbereich in einer Größenordnung, für die Kriminelle mehrere Kreissparkassen überfallen müssten.
Da stimmt irgendwas nicht. Das ist auch der Grund, warum es der Fall derzeit durch alle Gazetten schafft. Hier ist etwas mit unserem Sanktionssystem tüchtig schief gelaufen!
@M.D.: Ein Wiederholungstäter wird wegen Betrugs zu 260 Tagessätzen verurteilt. Da es um Betrug geht, kein § 248a StGB. Das ist doch ein alltäglicher Vorgang, es gehen täglich Leute wegen Schwarzfahren ins Gefängnis.
Die Tagessatzhöhe macht den Fall außergewöhnlich. Die hat aber streng genommen mit dem Strafmaß nichts zu tun, weil sie aus dem Einkommen resultiert.
Die Frage ist also: Warum betrügt der reiche Mann?
@ M.D.:
"Der Staat bedient sich für ein Straftat im Bagatellbereich in einer Größenordnung, für die Kriminelle mehrere Kreissparkassen überfallen müssten."
Die Behauptung, dass eine räub Erpressung (oder gleich mehrere davon) mit einer Geldstrafe geahndet würden, ist schlicht falsch. Aber so funktioniert halt "Argumentation" im postfaktischen Zeitalter. Man behauptet blanken Nonsense und guckt anderen zu, wie sie Schwierigkeiten haben, den Unsinn zu widerlegen.
@ Graf Lukas:
"Da es um Betrug geht, kein § 248a StGB"
a) Inhaltlich falsch, laut Pressemitteilung soll Diebstahl abgeurteilt worden sein. Mag ja juristisch richtig oder falsch sein, ist aber wohl so.
b) Juristisch falsch, vgl. § 263 Abs. 4, Var. 3 StGB
c) § 248a StGB unerheblich, Läden stellen stets Strafantrag
d) Von Ihnen gemeint ist möglicherweise § 263 Abs. 4, Var. 1 StGB iVm § 243 Abs. 2 StGB. Von der Annahme des Regelbeispiels ist aber in der Pressemitteilung auch keine Rede.
Hallo an alle Kommentatoren,
Andiwenn man den obigen Pressebericht bewertet, so liegt der Verdacht nahe, dass der Straftäter an Kleptomanie erkrankt ist und in Behandlung gehört.
Das Strafmass erscheint in jedem Fall überzogen, wenn man es zur oben geschilderten Tat ins Verhältnis setzt.
Eine weitere angebliche Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung, so wie oben erwähnt, steht mit dem hier geschilderten Diebstahl in keinem inneren Zusammenhang und kann folglich nicht zur Bewertung der neuerlichen, völlig andersartigen Straftat, die in dieser Form offensichtlich nicht die erste war, dienen.
Wie schaut es mit Berufung oder Revision aus? Erfolgschancen?
Also ich klag mich da immer bis zum EuGH. Notfalls auch Bundespatentgericht. Die sind immerhin patent. Irgendwer muss da doch mal was tun!
O mein Gott bei Konopke stehn tausend Mann
Doch ich hab so'n Kohldampf und stelle mich an
Stück für Stück schieb ich mich an die Lucke heran
Eine Curry/Brot und 'n Grog sag ich an
Jeder Mensch braucht was Warmes
Denk ich bei mir
Und verbrenn mir die Finger
So was warmes im Bauch hebt meine Laune total
Und ich ruf meinen Ulf an: Heut kannst du mich mal
Und der Ulf kommt rein, stellt die Schuhe in' Flur
Und dann ulft er los gegen mich und die Uhr
Jeder Mensch braucht was warmes
Denk ich bei mir
Und verbrenn mir die Finger
Und verbrenn mir die Finger
Und verbrenn mir die Finger
Das ist fatal
Nächsten früh wach ich auf und hab' ne Laune wie Sau
Neben mir der Ulf träumt, ich wär seine Frau
Und ich denk an den Kohldampf mit dem es begann
Und ich hab's satt und stell mich doch wieder an
Jeder Mensch braucht was warmes
Denk ich bei mir
Und verbrenn mir die Finger
Und verbrenn mir die Finger
Und verbrenn mir die Finger
Das ist egal
An alle, die die Strafe für zu hoch erachten: Gebe zu bedenken, dass sonst oft kritisiert wird, die Justiz sei zu lasch (siehe nur gestern Abend „Hart aber fair“). Wie man an diesem Beispiel sieht, ist das keineswegs durchgängig so...
ASJa gut, aber hier geht es um einen ehrenwerten Kaufmann, der sich gedacht hat: Fleisch ist mein Gemüse.
Nochmal für alle: Es dürfte um Betrug gehen, nicht um Diebstahl. Dabei gibt es keinen "Bagatelltatbestand" wie § 248a StGB.
GrafLukasZusätzlich geht es um einen vorbestraften, möglicherweise einschlägig vorbestraften Täter.
Die Verurteilung zu 260 Tagessätzen ist vor diesem Hintergrund nicht überraschend und auch nicht besonders milde.
Allein die Tagessatzhöhe macht den Fall außergewöhnlich - und die Unart des Boulevard, als "Geldstrafe" Tagessatzhöhe mit der Anzahl der Tagessätze zu multiplizieren. Da die Tagessatzhöhe mit dem Einkommen zusammenhängt, ist das aber grob irreführend.
Zum Vergleich: Bei Lionel Messi (Bruttoeinkommen 40 Mio./Jahr; rechnen wir mal mit 20 Mio netto und gehen im Sinne der Unschuldsvermutung davon aus, dass er Steuern zahlt) läge ein Tagessatz bei 55.555 €. Wenn Messi notorischer Brötchendieb wäre und ein Jahr lang jeden Tag ein Brötchen klaut bevor er geschnappt wird, darf er dann nicht bestraft werden, weil schon bei einer Verurteilung zu 1 Tagessatz die Strafe außer Verhältnis steht zum durch den Diebstahl entstandenen Schaden? - Wohl nicht.
Genauso ist es hier. Die 208.000 € sind irrelevant.
Nochmal für alle: Es dürfte um Betrug gehen, nicht um Diebstahl. Dabei gibt es keinen "Bagatelltatbestand" wie § 248a StGB.
Dann schauen Sie mal in Absatz 4.
"Nochmal für alle: Es dürfte um Betrug gehen, nicht um Diebstahl. Dabei gibt es keinen "Bagatelltatbestand" wie § 248a StGB."
Nein, siehe oben. Da habe ich es Ihnen erklärt.
"Bei Lionel Messi läge ein Tagessatz bei 55.555 €."
Nein, bei 30 T €, § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB.
Laut PM des Amtsgerichts wurde wegen Diebstahls verurteilt. Aber das wird MD sicher mit Nichtwissen bestreiten, steht ja nur auf einer anderen webseite. Was er dann überhaupt als Diskussionsgrundlage akzeptiert oder warum er überhaupt Kommentare zu irgendwelchem Geschreibsel auf irgendwelchen websites inklusive LTO verfasst versteh ich gerade nicht.
Ich muss mich entschuldigen MD!
plumpaquatschAuf anderen Webseiten, zum Beispiel dem Onlineportal des Spiegels und der ist ja einen glaubwürdige Quelle, stand dasselbe drinnen wie das was sie sagten!
Sie haben (vermutlich) recht.
Nochmals: Nichts für ungut.
Also der plumpaquatsch von 20:17 ist nicht identisch mit dem, der die beiden vorherigen Kommentare verfasst hat. Wird richtig dämlich hier bei LTO....
plumpaquatsch