Weil er Kalbsleber entwendete: Mann zu Geld­strafe von 208.000 Euro ver­ur­teilt

19.02.2018

260 Tagessätze zu je 800 Euro, so lautet das Urteil des AG München. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Supermarkt Kalbsleber entwendet und saß bis zur Verurteilung in Untersuchungshaft.

Weil er für die Kalbsleber nicht den richtigen Preis an der Kasse zahlte, ist ein Mann vom Münchner Amtsgericht (AG) zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 800 Euro, also insgesamt 208.000 Euro verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Montag mit (Urt. v. 10.01.2018, Az. 864 Ds 238 Js 223135/17).  

Der 58-Jährige war im Dezember 2017 bei dem Diebstahl in einem Supermarkt in München erwischt worden. Er hatte Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt und diese an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt abgewogen. Eingescannt und bezahlt hatte er dann den günstigeren Obstpreis. In der Verhandlung gab der Mann zu auf diese Weise bereits zum vierten Mal in diesem Monat vorgegangen zu sein.

Der Kaufmann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde wegen der hohen Straferwartung bis zur heutigen Verurteilung in Untersuchungshaft genommen. Ein Motiv für seine Diebstähle im Wert von 13 bis 47 Euro konnte er nicht nennen.

Die hohe Geldstrafe begründet der Münchener Richter mit der einschlägigen Vorbestrafung des 58-Jährigen. Er wurde unter anderem schon wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 400.000 Euro verurteilt. Zu seinen Lasten sei auch eine von nicht unerheblicher krimineller Energie getragene Vorgehensweise zu berücksichtigen, heißt es in der Pressemitteilung. Bei der Bemessung des Tagessatzes legte der Richter monatliche Einkünfte des Kaufmanns von mindestens 24.000 Euro zugrunde.   

Die erste Verurteilung stammt im Übrigen aus dem Jahr 2011. Damals erging eine Geldstrafe gegen den Mann, weil er eine Tonerkassette entwendete.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Weil er Kalbsleber entwendete: Mann zu Geldstrafe von 208.000 Euro verurteilt . In: Legal Tribune Online, 19.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27103/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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