Champagner ist ein Luxusgetränk - und ein europaweit geschützter Begriff. Aldi darf ein entsprechend veredeltes Eis nicht entsprechend benennen, wenn es nicht auch wirklich nach Champagner schmeckt, so das OLG.
Das Problem klingt simpel: Müssen Lebensmittelhändler ihre Preise in der Werbung inklusive Pfand angeben - oder können sie es genauso separat ausweisen? Das muss der BGH nun klären.
Ist der Verkauf von Hanftee strafbar? Das kommt drauf an, entschied der BGH in einem Fall aus Braunschweig. Wenn sich niemand an dem Tee berauschen kann, spricht demnach nichts gegen einen Verkauf.
"Schwarzwälder Schinken" ist sei 1997 ein geschützter Begriff. Ob sich auch Schinken so nennen darf, der zwar im Schwarzwald produziert, aber in Niedersachsen geschnitten und verpackt wird, hatte nun der BGH zu entscheiden.
Der Münchener Online-Luxusmodehändler Mytheresa ist an die New Yorker Börse gegangen; der Börsengang hat ein Volumen von umgerechnet rund 334 Millionen Euro. Baker McKenzie und Latham & Watkins berieten rechtlich.
Supermärkte, die mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, dürfen auf der überschüssigen Fläche weniger Leute in den Laden lassen als noch bis zu dieser Grenze. Das OVG Rheinland-Pfalz hielt die Regelung aufrecht.
Geschützte Ursprungsbezeichnungen schützen nicht nur den Namen, sondern unter Umständen auch die Form von Lebensmitteln. Dies hat der EuGH in einem Streit um französischen Morbier-Käse entschieden.
Sieht aus wie Fleisch, kaut sich wie Fleisch - und soll auch weiterhin so genannt werden dürfen: Pflanzliche Fleisch-Ersatzprodukte wie Steaks aus Seitan. Strengere Regeln sind allerdings bei einem anderen tierischen Produkt nötig.