Die israelische Siedlungspolitik ist laut EuGH-Generalanwalt völkerrechtswidrig. Waren aus von Israel besetzten Gebieten sollen deshalb gekennzeichnet werden. Verbraucher könnten sonst über ethische Gesichtspunkte in die Irre geführt werden.
Anders als das LG Bielefeld findet das OLG Hamm, dass die Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Knuspermüsli-Verpackung "pro Portion" angegeben werden dürfen. Die Energiewerte für 100 Gramm müssten vorne nicht wiederholt werden.
Verbände und Stiftungen wachen scharf über ihre geschützten Ursprungsbezeichnungen. Nach schottischem Whisky hat der EuGH heute die Bezeichnung "Manchego"-Käse in Schutz genommen. Was Don Quijote damit zu tun hat, erklärt David Ziegelmayer.
Trockene Semmeln sind zubereitete Speisen, entschied das OLG München und machte damit den Weg für Bäcker frei, die ihre Semmeln auch an Sonn- und Feiertagen länger als drei Stunden verkaufen wollen.
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Eine schwäbische Brennerei darf ihren Whisky nicht mehr unter der Bezeichnung "Glen Buchenbach" vertreiben. Der Name erinnere zu sehr an schottischen Whisky und sei daher irreführend, urteilten die Hamburger Richter.
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Den für das aufsehenerregende Verfahren betriebenen Aufwand hält das AG Fürstenfeldbruck für nur noch schwer nachvollziehbar. Es hat die containernden Frauen wegen Diebstahls mit Strafvorbehalt verwarnt.
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Zwei Studentinnen stehen am Mittwoch vor dem Strafrichter. Sie sollen aus dem Müllcontainer eines Supermarktes Lebensmittel entwendet haben. Die strafrechtliche Wertung ist eindeutig.
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Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken wacht genau über ihre Ursprungsbezeichnung und verklagte einen Schinkenverkäufer, der Pfeffer und Knoblauch verwendete. Der Argumentation konnte auch das OLG Köln nicht widerstehen.
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