Auf Lebensmittelpackungen müssen nur die enthaltenen Vitamine stehen, nicht auch die speziell verwendeten Vitaminverbindungen. Das wäre für die Verbraucher zu kompliziert, meint der EuGH.
Ein Besuch im Hofbräuhaus ist für München-Touristen ein Muss. Internationale Gäste sprechen aber oft vom Hofbrauhaus. Das "äu" kennen viele nicht. Ist also Hofbrauhaus gleich Hofbräuhaus? Am LG München gab es nun einen Vergleich.
Ein Startup darf seine pflanzlichen Getränke nicht als "Milckprodukte" bewerben. Nach Ansicht des LG Stuttgart ist das wettbewerbswidrig. Nur Produkte tierischen Ursprungs dürfen demnach als "Milch" bezeichnet werden.
Die deutschen Rohmilcherzeuger wollen höhere Verkaufspreise erreichen und legen ein Finanzierungskonzept vor. Das BKartA sieht darin eine unzulässige Preisabsprache und fordert Nachbesserung.
Eine schwäbische Brennerei darf einen Whisky nicht unter der Bezeichnung "Glen Buchenbach" anbieten. Nur Scotch Whisky aus Schottland darf so heißen, wie das OLG Hamburg entschied.
Große Handelsketten wollen für mehr Nachhaltigkeit bei der Lebensmittelproduktion kooperieren. Das Bundeskartellamt beobachtet die Pläne im Interesse des Wettbewerbs genau und fordert Nachbesserungen.
Nur weil Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall gut helfen und teuer sind, sind sie nicht gleich Arzneimittel, die bezahlt werden. Die Krankenkasse einer Frau muss daher nicht für die Kosten des Präparats aufkommen, so das LSG.
Ist der Karpfen nur zu Weihnachten von Interesse oder generell ein Anliegen der "Volksernährung"? – 1953 erlaubte der BGH keinen Unfug mit einem bedrohten Karpfenteich, der Jahrzehnte zuvor staatlich subventioniert angelegt worden war.