Drei Juristen haben sich das Grundrechte-Quartett ausgedacht, um Rechte und Verfassungsprinzipien stärker ins Gespräch zu bringen. Nicht-Juristen dürften einige Fragen dazu haben, für Rechtswissenschaftler ist es ein witziges Gimmick.
Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde?
Staatstrojaner, Datenauswertung, Verschärfung der Polizeigesetze: Der aktuelle Grundrechte-Report sammelt Beispiele aus Deutschland, die aus grundrechtlicher Sicht gefährlich sind. Auch diverse Verfassungsprinzipien sind betroffen.
Um das Gleichstellungsgebot aus Art. 3 GG umzusetzen, müsste auch das Steuersystem hinterfragt werden, meint Ulrike Spangenberg. Nicht nur beim Ehegattensplitting.
Nachdem das BVerfG im Februar bereits urteilte, dass die geltenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen verfassungswidrig seien, zieht nun der Bundestag nach.
Kaum ein Grundrecht geht so mit der Zeit wie die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Martin Burgi zeigt im Gespräch mit LTO woher sie kommt, wofür sie steht und wohin sie in Zeiten von "New Work" und Digitalisierung noch gehen könnte.
Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige in der Verfassung, das nur Ausländern zusteht. Als Anspruchsgrundlage hat es kaum noch Bedeutung, als Wertentscheidung für humanitäre Migration aber durchaus, erklärt Robert Seegmüller im Interview.
"Formlos, fristlos, fruchtlos" – mit diesem Juristenspruch machen sich manche über eines der ältesten Grundrechte überhaupt lustig, bedauert Hartmut Bauer im LTO-Interview. Er zeigt, was ohne Petitionsrecht fehlen würde.