Nach dem VG Köln bestätigt nun auch das VG München: Der Landesverfassungsschutz darf den Landesverband der AfD (vorerst) beobachten. Das Gericht wertete dazu mehrere tausend Seiten Material aus.
Die Berliner Staatsanwaltschaft führte 2016 eine Razzia im Bordell "Artemis" durch und berichtete darüber in "reißerischer" Weise auf einer Pressekonferenz. Das Bordell verklagte das Land nun erfolgreich auf Zahlung von 100.000 Euro.
Flüchtlinge können nicht nach Griechenland abgeschoben werden, da elementare Bedürfnisse nicht befriedigt werden können. Das gilt auch, wenn die Menschen dort bereits einen Schutzstatus haben, so das OVG des Saarlandes.
In Sammelunterkünften bekommen alleinstehende Asylbewerber derzeit zehn Prozent weniger Geld als andere Leistungsberechtigte. Diese Regelung ist verfassungswidrig, entschied das BVerfG.
Kranke Menschen dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland eine schmerzlindernde Behandlung nicht zur Verfügung steht. Das hat der EuGH auf eine Vorlage aus den Niederlanden entschieden.
Der Verfassungsschutz darf die "Identitäre Bewegung" weiterhin als Verdachtsfall behandeln. Durch ihre politischen Tätigkeiten komme eine Missachtung der Menschenwürde deutlich zum Ausdruck.
Schutzbedürftige aus Eritrea müssen für den Erhalt eines eritreischen Reisepasses schriftlich eine Straftat zugeben. Dazu darf laut BVerwG aber niemand gezwungen werden, Deutschland muss daher einspringen und einen Pass ausstellen.
Keine sauberen Toiletten, Betten und Regenschutz: Notunterkünfte für Asylsuchende in den Niederlanden erfüllen nach einem Gerichtsurteil nicht die europäischen Vorgaben. Hintergrund der desolaten Zustände sind Sparmaßnahmen.