Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. Für Whistleblower und Journalisten sieht das Gesetz Rechtfertigungsgründe vor.
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Die EU-Direktive zum besseren Schutz von Whistleblowern mag einen Anfang zu einem rationaleren Umgang mit Hinweisgebern bedeuten. Erforderlich ist jedoch ein umfassendes Umdenken von Entscheidungsträgern in allen Bereichen, meint Wolfgang Kaleck.
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Wenn Informanten aus den eigenen Reihen Geschäftsgeheimnisse durchstechen, stellt das für Unternehmen eine ernste Gefahr dar. Ein neues Gesetz soll nun gleichermaßen Geheimnisse wie auch Whistleblower schützen, erklärt Anna Glinke.
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Im Fall der Wikileaks-Veröffentlichungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufnehmen. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat eine entsprechende Ermächtigung erteilt.
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Die Philosophische Fakultät der Uni Rostock will die Preisgabe von Staatsgeheimnissen mit einem Ehrendoktor honorieren. Rektor und Land sind dagegen. Zu Recht, meint das VG Schwerin. –In anderen Bundesländern hätte er den Titel bekommen.
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Eine Prozesspartei spielt den Medien Schriftsätze aus dem Verfahren zu. Die Gegenseite hält das für geschäftsschädigend und klagt auf Schadensersatz. Ob diese Art der Litigation-PR zulässig ist, erörtern Oliver Löffel und Armin Sieber.
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Whistleblower, Journalisten und Netzaktivisten laufen Sturm: die heute verabschiedete EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gefährde die Meinungsfreiheit. Angebracht ist die Aufregung nicht, meint David Ziegelmayer.
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Als Oberstaatsanwalt soll er einer Lokalzeitung Informationen über heikle Besprechungen mit Polizeibeamten weitergegeben haben. Jetzt steht der Jurist in Lüneburg vor Gericht. Er selbst sieht sich eher als überarbeitetes Opfer einer Intrige.
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