Die BRAK hat die Präsidenten der Anwaltskammern zu einer außerordentlichen Konferenz geladen. Themen: die Kommunikation mit den Kammern und mehr Personal fürs beA. Vieles spricht dafür, dass die BRAK das Postfach von Atos abziehen will.
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Das beA wird nicht vor Juni wieder online gehen, realistisch dürfte ein noch späterer Zeitpunkt sein. Diese interne Information an die RAK-Präsidenten wurde noch am Mittwochabend publik. Zuvor hatte die BRAK auch ihnen Informationen verweigert.
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Die RAK Sachsen wird Einsicht in das Vergabeverfahren des beA nehmen, Regressansprüche prüfen und auf Veröffentlichung des Quellcodes drängen. Als es um Rücktrittsforderungen gehen sollte, beendete der Vorstand die Kammerversammlung.
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Die BRAK hat ihre Mitgliederzahlen vom Beginn des Jahres vorgelegt. Die Statistik zeigt: Die Anwaltschaft verändert sich. Die Rechtsanwälte werden weniger, dafür sind mehr Syndikusrechtsanwälte zugelassen.
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Die Berliner RAK ruft dazu auf, sich ihren Forderungen nach einem Open-Source-beA anzuschließen. Nur durch Transparenz könne Vertrauen zurückgewonnen und ein akzeptiertes elektronisches Kommunikationssystem aufgebaut werden.
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Eine Gruppe von Anwälten will die BRAK verklagen, damit die das beA Ende zu Ende verschlüsselt. Darunter sind Namen, die die BRAK das Fürchten lehren könnten. Und der Zeitpunkt ist günstig gewählt.
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Die Berliner Kammerversammlung hat nach dem Desaster um das Anwaltspostfach dem Präsidenten sowie dem Vizepräsidenten der BRAK ihr Misstrauen ausgesprochen. Die Anwaltskammer Berlin muss nun auf deren Rücktritt hinwirken.
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Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen des Desasters um das elektronische Anwaltspostfach aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK einzuleiten. Wann das beA wieder an den Start geht, weiß sie aber auch nicht.
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