Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.
Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.
Nicht immer halten Produkte, was Bewertungen versprechen. Der US-Konzern Amazon geht mit zunehmender juristischer Härte gegen professionelle Anbieter von falschen Bewertungen auf seinen Verkaufsplattformen vor.
Wenn die Herstellergarantie für eine Kaufentscheidung relevant sein könnte, müssen Online-Händler zum Beispiel auf Amazon auch Informationen darüber geben. Nach dem neuen EuGH-Urteil droht ihnen sonst eine Abmahnung.
Die Sperrung von Händlerkonten hat Amazon bereits mehrfach einstweilige Verfügungen beschert. Das LG Frankfurt zieht nach und stellt auf einen Missbrauch der Marktmacht ab.
Der Vorwurf lautet Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Amazon sperrt einen Händleraccount auf der Onlineplattform “Marketplace” und handelt sich eine einstweilige Verfügung ein. Oppenhoff vertritt die Antragstellerin.
Das BKartA hat gegen Google, Facebook, Amazon und nun auch Apple Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverletzungen eingeleitet. Die Grundlagen und das Verhältnis zum eigenen Vorgehen der EU-Kommission erklären Marcel Nuys und Jan Siemsen.
Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage einer neuen Vorschrift für Digitalkonzerne ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Ein vergleichbares Verfahren läuft bereits gegen Facebook.