Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2013: Zukunft der Sicherheitsarchitektur – BGH zu Enthauptungsvideos – Island haftet nicht

29.01.2013

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BGH zu Terrorhelfer: Wer Enthauptungsvideos von Al-Kaida ins Netz stellt, macht sich dadurch nicht zwangsläufig wegen Unterstützung einer Terrororganisation strafbar. Diese erst jetzt bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr, mit der ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz teilweise aufgehoben wurde, kritisiert Holger Schmidt im SWR-Terrorismus-Blog.

LG Detmold – Ehrenmord: spiegel.de (Jörg Diehl) berichtet über den Prozess gegen den Vater einer 2011 durch einen so genannten Ehrenmord Getöteten. Mehrere Geschwister des Opfers seien im letzten Jahr wegen Mordes und Geiselnahme sowie Beihilfe verurteilt worden, der Vater sei nun wegen Anstiftung zum Mord angeklagt.

LG Hamburg – Sexy Cora: Im Prozess um den Tod der Pornodarstellerin "Sexy Cora" vor dem Landgericht Hamburg hat die wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Narkoseärztin schwere Versäumnisse eingeräumt, berichtet die SZ (Charlotte Frank). So habe sie während der Operation den Herzstillstand von Carolin Wosnitza, so der bürgerliche Name der Verstorbenen, nicht rechtzeitig bemerkt. Nach Aussage eines Sachverständigen habe die Angeklagte ihre Sorgfaltspflichten gröblich verletzt. Das Urteil werde in einer Woche erwartet.

LG Stuttgart – Winnenden-Prozess: Im Revisionsverfahren gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden vor dem Landgericht Stuttgart wird am Freitag ein Urteil gefällt, meldet die FAZ (Rüdiger Soldt). In ihrem Schlussplädoyer forderte die Verteidigung Straffreiheit. Zwar habe der Angeklagte Waffen und Munition ordnungswidrig verwahrt, wegen der physischen und psychischen Folgen der Ereignisse solle jedoch von einer Bestrafung abgesehen werden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe.

Gema gegen Youtube: Wie angekündigt hat die Verwertungsgesellschaft Gema beim Landgericht München Unterlassungsklage gegen die Internet-Videoplattform Youtube, eine Google-Tochtergesellschaft, eingereicht, meldet die FAZ unter Bezugnahme auf einen Bericht der Wirtschaftswoche. Hintergrund sei der von der Gema monierte Youtube-Hinweis auf nicht eingeräumte Rechte in gesperrten Videos.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2013: Zukunft der Sicherheitsarchitektur – BGH zu Enthauptungsvideos – Island haftet nicht . In: Legal Tribune Online, 29.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8054/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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