Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2017: Meşale Tolu frei / Fels­qu­ell­wasser keine Marke / Jeru­salem nach Völ­ker­recht

19.12.2017

Justiz

LG Bochum zu "Felsquellwasser" als Marke: Die Wortmarke "mit Felsquellwasser gebraut", mit der Krombacher für sein Bier wirbt, muss aus dem Markenregister gelöscht werden. Das hat das Landgericht Bochum entschieden. Geklagt hatte ein Hobbybrauer, der es für eine "Unsitte" hält, dass Krombacher "einen Allerweltsbegriff für sich monopolisiert". Das Gericht sah in dem Wort einen rein beschreibenden Begriff, der nicht markenmäßig genutzt werde. Krombacher will laut FAZ (Tillmann Neuscheler) in Berufung gehen.

OLG Düsseldorf – Wurstkartell: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt am heutigen Dienstag die Verhandlung zum sogenannten Wurstkartell. Es geht um Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes wegen illegaler Preisabsprachen. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro verhängt. Viele Wurstunternehmen sind jedoch einer Haftung durch Ausnutzung der sogenannten "Wurstlücke" entgangen, die erst dieses Jahr geschlossen wurde. Durch interne Umstrukturierungen gingen die Bußgeldbescheide ins Leere. Die FAZ (Christine Scharrenbroch) erläutert den Fall.

LG München I – Lügendetektor: Im Prozess gegen einen wegen Vergewaltigung angeklagten ehemaligen Linklaters-Partner hat die Verteidigung die Verwendung eines Lügendetektors beantragt. Der Einsatz von Polygraphentests auf Antrag des Angeklagten wird von der bisherigen Rechtsprechung abgelehnt. Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah, verwies er zuletzt auf die fehlende Zuverlässigkeit. Kritiker befürchten zudem ein Unterlaufen des "In dubio pro reo"-Grundsatzes, wie lto.de (Anja Hall) schreibt.

StA/Polizei Hamburg – G20: Die Hamburger Polizei hat Fotos von mutmaßlichen Straftätern im Zusammenhang mit den G20-Protesten veröffentlicht. Sie erhofft sich davon Hinweise aus der Bevölkerung. spiegel.de (Ansgar Siemens) lässt unter anderem den Kriminalpsychologen Rudolf Egg zu Wort kommen, der Zurückhaltung bei der Öffentlichkeitsfahndung anmahnt. zeit.de (Elke Spanner) weist auf verschiedene in Hamburg laufende Strafverfahren hin.

Zentrale Stelle – KZ-Bedienstete: Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat Vorermittlungen gegen zehn mutmaßliche KZ-Bedienstete abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Es handelt sich um Personen, die in den Lagern Ravensbrück, Mauthausen, Buchenwald und Auschwitz tätig gewesen sein sollen. Die taz (Klaus Hillenbrand) berichtet und gibt die Entwicklung der Rechtsprechung zu NS-Verbrechen wieder. Nach der neuen Rechtsprechung reiche es aus, wenn der mutmaßliche Täter allein durch seine Tätigkeit in einem Vernichtungslager die systematischen Mordaktionen unterstützt hat.

EuGH zu Luxuswaren bei Amazon: Der Rechtsanwalt Mathias Stöcker befasst sich auf dem Handlesblatt-Rechtsboard mit möglichen Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Anfang des Monats zum Verbot des Verkaufs von Luxuswaren über Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay. Darin hatte der EuGH ein solches Verbot für zulässig gehalten, wenn das vertriebene Produkt einen "Prestigecharakter" oder eine "luxuriöse Ausstrahlung" aufweist. Der Autur weist auf Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu hochwertigen Markenprodukten hin. Offen sei zudem die Frage, ob für diese ebenfalls ein selektives Vertriebssystem zulässig ist.

BVerwG zu Bürgermeister gegen Rechts: Gewählte Amtsinhaber dürfen sich nur durch den "Austausch rationaler Argumente" am politischen Diskurs beteiligen. Das schreibt das Bundesverwaltungsgericht in der Begründung des Urteils zu Aufrufen gegen Rechts durch den Düsseldorfer Bürgermeister, das der taz (Christian Rath) vorliegt. Indem der Bürgermeister dazu aufgerufen hat, die Lichter aus Protest gegen die rechte Dügida-Demonstration auszuschalten, habe er das Sachlichkeitsgebot verletzt, so die Richter. Auch der Aufruf zu einer Gegendemonstration sei unzulässig gewesen.

Prominente Angeklagte: "Dumpfe Vorurteile und archetypische Erzählstrukturen, die mehr an Volksmärchen als an solide Gerichtsberichterstattung erinnern, treten an die Stelle von Fakten." Mit diesen Worten kritisiert der Rechtsprofessor Matthias Jahn in der FAZ die Berichterstattung über Strafverfahren gegen Prominente. Dass die Angeklagten versuchen, sich vor Gericht und in der Öffentlichkeit geschickt zu inszenieren, sei hingegen eine legitime Verteidigungsstrategie.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2017: Meşale Tolu frei / Felsquellwasser keine Marke / Jerusalem nach Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26089/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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