Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2017: Meşale Tolu frei / Fels­qu­ell­wasser keine Marke / Jeru­salem nach Völ­ker­recht

19.12.2017

Die Journalistin Meşale Tolu ist aus der türkischen Untersuchungshaft entlassen worden. Außerdem in der Presseschau: Krombacher unterliegt in Markenrechtsstreit und völkerrechtliche Kritik an Trumps Äußerung zu Jerusalem.

Thema des Tages

Türkei – Meşale Tolu: Die deutsche Journalistin Meşale Tolu ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die entsprechende Anordnung hat das türkische Gericht gestern getroffen. Tolu darf jedoch die Türkei nicht verlassen und der Prozess gegen sie und weitere Journalisten geht weiter. Den Mitarbeitern einer linken Nachrichtenagentur wird Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen, auf die bis zu 20 Jahre Haft steht. In Berlin ist dennoch von einer gewissen Entspannung der deutsch-türkischen Beziehung die Rede. Die SZ (Luisa Seeling), die Welt (Daniel-Dylan Böhmer) und die taz (Jürgen Gottschlich) berichten.

Für Luisa Seeling (SZ) ist die Haftentlassung ein Grund zur Erleichterung, aber kein Grund, der Justiz zu applaudieren. Das Vertrauen in die Justiz sei beschädigt. Ali Çelikkan (taz) sieht die Entlassung als Ausdruck der Schwäche des Regimes und als Erfolg des Widerstands dagegen.

Auf zeit.de (Till Schwarze u.a.) findet sich eine aktualisierte Dokumentation der in der Türkei inhaftierten Journalisten.

Rechtspolitik

Verbrennung von Israel-Flaggen: Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält es für möglich, das öffentliche Verbrennen von Israel-Flaggen unter Strafe zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht würde sich dem nicht entgegenstellen. Es habe oft betont, "dass die Grundrechte aktive Abwehrrechte gegen Nazi-Denke und Judenhass sind". Die Behauptung Angela Merkels, mit allen Mitteln des Rechtsstaates einzuschreiten, sei daher falsch. Es handele sich um eine Notlüge, weil eine Kriminalisierung des Flaggen-Verbrennens im Widerspruch zur jüngst beschlossenen Abschaffung der Strafbarkeit der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter stünde.

Upload-Filter: In einem Gastbeitrag für netzpolitik.org führen Diego Naranjo und Joe McNamee von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights sieben Argumente gegen "Mythen zur Zensurmaschine" aus. Die geplante neue Urheberrechtsrichtlinie beinhalte eine allgemeine Monitoring-Verpflichtung, die Meinungsfreiheit und Datenschutz gefährde.

Vereinigte Staaten von Europa: Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff schreibt im Hbl, dass das Plädoyer von Martin Schulz für die "Vereinigten Staaten von Europa" post-faktische Züge habe. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfe es für einen europäischen föderalen Staat einer Volksabstimmung, bei der es keine Mehrheit geben werden. Außerdem müssten alle EU-Staaten nach Art. 48 des EU-Vertrags zustimmen.

Änderungen im Steuerrecht: Die Steuerberaterin Martina Ortmann-Babel stellt im Hbl einige 2018 in Kraft tretende Änderungen im Steuerrecht vor, darunter die Anhebung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer auf 9.000 Euro und die Neuregelung der Investmentbesteuerung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2017: Meşale Tolu frei / Felsquellwasser keine Marke / Jerusalem nach Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26089/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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