Die juristische Presseschau vom 29. September 2017: BSG zu Künst­ler­so­zial­ab­gabe / BVerwG zu Rund­funk­bei­trag / Bur­ka­verbot in Öst­er­reich

29.09.2017

Das Bundessozialgericht stuft Profitänzer nicht als Künstler ein. Außerdem in der Presseschau: Kritik des BVerwG am Rundfunkbeitrag für Hostels und in Österreich tritt das Anti-Verhüllungsgesetz in Kraft.

Thema des Tages

BSG zu Künstlersozialabgabe I (Tanz): Die Produzenten von Tanzshows wie "Let's Dance" müssen für die eingesetzen Profitänzer keine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Das entschied laut SZ (Bernd Kastner) und lto.de nun das Bundessozialgericht. Profitänzer seien Sportler und keine Künstler. Sie würden auch nicht dadurch zu Künstlern, dass sie in einer TV-Unterhaltungssendung auftreten.

BSG zu Künstlersozialabgabe II (Demo): Der gemeinnützige Verein, der in Berlin den Christopher Street Day (CSD) organisiert, muss für die Künstler, die bei der Abschlusskundgebung auftreten, ebenfalls keine Künstlersozialabgabe zahlen. Über diese Parallelentscheidung des Bundessozialgerichts schreiben die taz (Christian Rath) und lto.de. Der CSD sei eine politische Demonstration für die Rechte sexueller Minderheiten. Das teilweise künstlerische Programm der Abschlusskundgebung flankiere nur die im Zentrum stehende Parade. Der veranstaltende Verein sei kein Kunstvermarkter.

Rechtspolitik

Selbstkontrolle sozialer Medien: Die EU-Kommission hat Leitlinien für die Betreiber sozialer Medien wie Facebook vorgestellt. Anders als Deutschland mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will die EU-Kommission vorerst noch auf gesetzliche Maßnahmen verzichten, um die Netzwerke zum schnelleren Löschen illegaler Inhalte zu bewegen. Sie räumte den Betreibern eine Frist bis Frühjahr 2018 ein, um sich freiwillig zu bessern. Von den Betreibern wird zudem erwartet, dass sie Upload-Filter einsetzen, die verhindern, dass illegale Inhalte erneut hochgeladen werden.  Es berichten die FAZ (Hendrik Kafsack), die SZ (Thomas Kirchner) und netzpolitik.org (Thomas Rudl).

Funkzellenabfrage: Als erstes Bundesland plant Berlin, die Betroffenen von Funkzellenabfragen darüber zu informieren, dass ihre Handys erfasst wurden. In den kommenden Monaten soll eine Webseite freigeschaltet werden, auf der sich Handy-Nutzer mit ihrer Mobilfunk-Nummer  anmelden können, damit sie künftig benachrichtigt werden können. Die Benachrichtigung soll etwa ein Jahr nach der Erfassung erfolgen, um die Ermittlungen zwischenzeitlich nicht zu stören, berichtet netzpolitik.org (Anna Biselli).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. September 2017: BSG zu Künstlersozialabgabe / BVerwG zu Rundfunkbeitrag / Burkaverbot in Österreich . In: Legal Tribune Online, 29.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24779/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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