Die juristische Presseschau vom 29. September 2017: BSG zu Künst­ler­so­zial­ab­gabe / BVerwG zu Rund­funk­bei­trag / Bur­ka­verbot in Öst­er­reich

29.09.2017

Justiz

BVerwG zu Rundfunkbeitrag für Hostel: Wenn ein Beherbergungsbetrieb in seinen Zimmern weder TV- noch Radio- noch Internetzugang anbietet, dürfte für diese Zimmer aus verfassungsrechtlichen Gründen kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag verlangt werden, erklärte jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Anders als bei Wohnungen existierten keine gesicherten Erkenntnisse, dass es fast immer entsprechende Empfangsmöglichkeiten gebe. Außerdem sei anhand von Werbung und Gästebewertungen das Angebot von Hotels und Hostels leicht zu überprüfen. Das BVerwG legte das Verfahren dennoch nicht dem Bundesverfassungsgericht vor. Es berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und auf lto.de der Anwalt Thomas Koblenzer, der zudem begründet, warum er den Rundfunkbeitrag generell für verfassungswidrig hält.

OLG Koblenz zu VW-Diesel-PKW: Das Oberlandesgericht Koblenz entschied erstmals in einem Diesel-Fall und lehnte laut lto.de die Klage des Käufers eines VW Tiguan gegen sein Autohaus auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ab. Das Gericht konnte keine arglistige Täuschung des von VW unabhängigen Autohauses erkennen. Da das Auto verkauft wurde, bevor der Skandal öffentlich bekannt wurde, könne dem Autohaus das Verhalten von VW nicht zugerechnet werden.

OVG Lüneburg zu Kohlekraftwerk Stade: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließ die weitere Planung für das Kohlekraftwerk des Chemie-Unternehmens Dow in Stade zu. Klagen von Umweltverbänden und einer Anliegerin wurden abgewiesen. Die Stadt habe Lärmschutz, mögliche Störfälle, natur- und wasserrechtliche Vorschriften sowie das Raumordnungsrecht ausreichend berücksichtigt, meldet die shz.

BVerfG verhängt Missbrauchsgebühr: Nun berichtet auch taz.de (Christian Rath) über die gegen einen Anwalt verhängte Missbrauchsgebühr. Der Anwalt hatte beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag wegen der drohenden Abschiebung seines Mandanten gestellt, obwohl er wusste, dass dieser bereits untergetaucht war.

BGH zu Verwertungskündigung: Auf lto.de befasst sich nun auch der Anwalt Dominik Schüller mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch zur Zulässigkeit von Verwertungskündigungen. Der BGH mahnte die Instanzgerichte dabei zur sorgfältigen Prüfung solcher Kündigungen und zur gründlichen Abwägung zwischen Vermieter-  und Mieterinteressen.

OLG Köln zu 1 & 1: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über eine einstweilige Verfügung, die das Oberlandesgericht Köln gegen den Telekomanbieter 1 & 1 erlassen hat. Das Unternehmen darf die Werbung "Deutschlands bestes Netz" vorerst nicht mehr verwenden, weil damit der irreführende Eindruck erweckt werde, dass 1 & 1 ein eigenes Netz betreibe.

LG Augsburg – Linus Förster: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat für den früheren bayerischen SPD-Landtagsabgeordneten Linus Förster eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Förster soll zwei Frauen missbraucht und heimliche Sex-Aufnahmen gemacht haben. Nach Abschluss der Plädoyers will das Landgericht Augsburg am heutigen Freitag sein Urteil verkünden, meldet spiegel.de.

BVerfG – Windpark: Der Windparkentwickler wpd will am heutigen Freitag Verfassungsbeschwerde wegen Enteignung einlegen. Er könne nach Änderungen der Windkraft-Regulierung den 2013 genehmigten Offshore-Windpark Kaifas nicht mehr realisieren. Als einziges genehmigtes Projekt konnte sich dieser Windpark nicht einmal an einer Ausschreibung beteiligen, referiert das Hbl (Klaus Stratmann) die Kritik.

StA München – VW-Skandal: Nach der Verhaftung des ehemaligen VW-/Porsche-Managers Wolfgang Hatz lobt Heribert Prantl (SZ) die Ermittlungen der Münchener Staatsanwaltschaft. Diese habe den Sachverhalt besser durchdrungen als die parallel ermittelnde Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. September 2017: BSG zu Künstlersozialabgabe / BVerwG zu Rundfunkbeitrag / Burkaverbot in Österreich . In: Legal Tribune Online, 29.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24779/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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