Die juristische Presseschau vom 15. September 2017: Gene­ral­an­walt zu Scharia-Schei­dung / BVerwG zum Recht auf Strand­be­such / Maas setzt sich für Akh­anli ein

15.09.2017

Justiz

BVerwG zu kostenpflichtigen Strandbädern: Grundsätzlich hat  jeder das Recht, den Meeresstrand als "freie Landschaft" kostenfrei zu betreten. Dies folge aus der allgemeinen Handlungsfreiheit des Grundgesetzes und § 59 Bundesnaturschutzgesetz, entschied am Dienstagabend das Bundesverwaltungsgericht, so die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de (Tanja Podolski). Kommunale Gesellschaften könnten für ihre Strandbäder nur dann Eintritt verlangen, wenn sie dort umfangreiche Infrastruktur anbieten, die über ein Toilettenhäuschen hinausgeht. Die Abzäunung müsse sich dann auch auf die entsprechend gestalteten Teile des Strandes beschränken.

EuGH zur arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit im Flugverkehr: Beschäftigte im Flugverkehr können ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht des Ortes verklagen, an dem sie gewöhnlich ihre Arbeit verrichten. Vertragliche Gerichtsstandsklauseln sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmern verbieten, die nach Unionsrecht zuständigen Gerichte anzurufen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Streit zwischen der in Irland ansässigen Ryan-Air-Tochter Crew Link und belgischen Beschäftigten. Der Anwalt . Robert von Steinau-Steinrück beleuchtet das Urteil auf lto.de.

BFH zu Mehrwertsteuer für Wiesn-Brezn: Nun berichtet auch community.beck.de (Helge Jacobs) über die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass für Brezeln, die in den Festzelten des Oktoberfestes verkauft werden, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt. Es gehe um die Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr und nicht um eine Gastronomiedienstleistung. Zum Verzehr einer Brezel brauche man keine Bierbänke.

VG Berlin zu Körperwelten: Nun berichtet auch lto.de über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Berliner Körperwelten-Ausstellung. Da das "Menschen Museum" mit seinem populärwissenschaftlichen Ansatz als anatomisches Institut angesehen werden könne, sei es vom Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, ausgenommen. Allerdings durfte die Ausstellung von einzelnen Exponaten verboten werden, bei denen keine Einwilligung des Spenders nachgewiesen werden konnte.

EuGH zur Umverteilung von Flüchtlingen: Nun schildert auch der Juniorprofessor Stefan Martini auf juwiss.de das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September zur nachträglichen Umverteilung von Flüchtlingen und die ungarische Reaktion darauf. Der dogmatisch wichtigste Punkt des Urteils sei die Feststellung, dass als effektive Reaktion auf Notlagen mit einem einfachen Ratsbeschluss auch eine EU-Verordnung temporär geändert werden konnte.

OLG München – NSU: Der geplante Beginn der rund sechswöchigen Plädoyers der Nebenkläger musste verschoben werden. Der Angeklagte André E. hatte einen Befangenheitsantrag gegen den OLG-Senat gestellt, der für ihn am Mittwoch wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft anordnete. Zunächst muss über diesen Antrag entschieden werden, berichtet sueddeutsche.de (Annette Ramelsberger).

OLG Stuttgart – Altermedia: Am Oberlandesgericht Stuttgart hat der Prozess gegen vier mutmaßliche Betreiber des inzwischen verbotenen rechtsextremistischen Internetportals Altermedia begonnen. Den Angeklagten werden Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung vorgeworfen. Es berichten die SZ (Josef Kelnberger), die FAZ (Rüdiger Soldt) und die taz (Christian Rath).

AG Gießen – Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Eine Ärztin wurde nach Anzeigen von Abtreibungsgegnern angeklagt, gegen § 219a Strafgesetzbuch verstoßen zu haben. Sie habe auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbiete und damit unzulässige Werbung für Abtreibungen betrieben. Die taz (Eiken Bruhn/Dinah Riese) schildert das Verfahren und die Bedeutung dieses Strafparagraphen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. September 2017: Generalanwalt zu Scharia-Scheidung / BVerwG zum Recht auf Strandbesuch / Maas setzt sich für Akhanli ein . In: Legal Tribune Online, 15.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24537/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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