Die juristische Presseschau vom 15. September 2017: Gene­ral­an­walt zu Scharia-Schei­dung / BVerwG zum Recht auf Strand­be­such / Maas setzt sich für Akh­anli ein

15.09.2017

Frauendiskriminierende Scheidungen nach Scharia-Regeln sollen in Europa nicht anerkannt werden, fordert der EuGH-Generalanwalt. Außerdem in der Presseschau: Bundesverwaltungsgericht rügt kostenpflichtige Strandbäder ohne Infrastruktur.

Thema des Tages

EuGH – Scharia-Scheidung: Der EuGH-Generalanwalt plädiert dafür, Scheidungen in der EU nicht anzuerkennen, wenn sie nach Scharia-Recht vorgenommen wurden. Solche Scheidungen seien generell nicht nach der Rom-III-Verordnung anerkennungsfähig, weil das Verfahren Frauen benachteilige. Während der Mann durch dreimaligen Ausspruch der Talaq-Formel seine Ehefrau verstoßen kann, müsse eine scheidungswillige Frau handfeste Gründe vorlegen. Eine Scharia-Scheidung sei deshalb auch dann nicht anerkennungsfähig, wenn die Frau zunächst eingewilligt hat. Damit widerspricht der Generalanwalt der bisher herrschenden Meinung. Der EuGH muss auf Vorlage des Oberlandesgerichts München entscheiden. Konkret geht es um ein deutsch-syrisches Paar. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und die FAZ (Constantin van Lijnden).

Helene Bubrowski (FAZ) stimmt dem Generalanwalt zu. Ein Staat dürfe seine Grundüberzeugungen "nicht verraten".

Rechtspolitik

Schengen: Die EU-Kommission hat einen Vorschläg zur Änderung des Schengen-Grenzkodexes angekündigt, der längere Fristen für die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen vorsieht, berichtet die SZ (Thomas Kirchner). Derzeit müssen solche Grenzkontrollen spätestens nach zwei Jahren beendet werden. Die aktuell praktizierten Kontrollen würden deshalb im November enden. Deutschland und vier andere Staaten hatten eine Ausweitung der Frist auf vier Jahre gefordert.

EU-Handelsverträge: Die EU-Kommission schlägt vor, bei EU-Handelsverträgen mit Drittstaaten künftig größtmögliche Transparenz zu üben, berichtet die SZ (Alexander Mühlbauer). Außerdem sollen Handelsverträge künftig in zwei Teile aufgespaltet werden, so dass nationale Parlamente nur den Inhalten zustimmen müssen, die eine nationale Ratifizierung benötigen, etwa Regelungen zum Investorenschutz.

Bundestags-Wahlperioden: Politiker aus allen im Bundestag vertretenen Parteien befürworten eine Ausweitung der Wahlperiode des Bundestags von vier auf fünf Jahre, um für komplexe Gesetzgebungsprojekte mehr Zeit zu haben. Jost Müller-Neuhof (Tsp) lehnt den Vorschlag ab: "Volkes Wille ist zu wandelbar, um ihn längerfristig zu repräsentieren."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. September 2017: Generalanwalt zu Scharia-Scheidung / BVerwG zum Recht auf Strandbesuch / Maas setzt sich für Akhanli ein . In: Legal Tribune Online, 15.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24537/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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