VG Berlin zur Körperwelten-Ausstellung: Alles für die Kunst: Von Toten und ihren Ein­wil­li­gungen

14.09.2017

Die Körperwelten-Ausstellung in Berlin darf weiterhin plastinierte Körper bzw. Körperteile zeigen. Notwendig sei, dass die Betreiber die Einwilligungen der Spender haben, so das VG Berlin.

Das Menschen Museum (MeMu) am Berliner Alexanderplatz verstößt nicht gegen das bestattungsrechtliche Verbot, Leichen öffentlich auszustellen. Es darf plastinierte Körper bzw. Körperteile zeigen, wenn für das jeweilige Exponat eine konkrete Einwilligungserklärung des Spenders vorliegt. Diese Entscheidung veröffentlichte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am Mittwoch (Urt. v. 12.09.2017, Az. VG 21 K 608.17). Damit dürfen zehn ältere Ganzkörperplastinate nicht mehr ausgestellt werden. Komplett verboten werden kann die Ausstellung jedoch nicht.

Das Urteil des Berliner VG ist ein weiterer Akt in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen dem Bezirksamt Berlin-Mitte und den Betreibern Gunther von Hagens und seiner Ehefrau, der Ärztin Dr. Angelina Whalley. Kritiker werfen den beiden vor, Verstorbene würdelos zur Schau zu stellen.

Anfang 2015 eröffnete das Paar anstelle der ursprünglich geplanten Wanderausstellung "Körperwelten" das MeMu im Gebäude des Fernsehturms am Berliner Alexanderplatz. Dass es überhaupt zur pünktlichen Eröffnung kam, lag bereits an einem Urteil des VG (Urt. v. 16.12.2014, Az. VG 21 K 346.14). Dies hatte ein Ausstellungsverbot des Bezirksamts kassiert, das mit einem Verstoß gegen Berliner Bestattungsgesetz (BestG) argumentiert hatte. Das Gesetz ziele jedoch auf die schnelle Bestattung Verstorbener ab, entschied das VG damals. Auch wenn die Plastinate nach dem Wortlaut immer noch Leichen seien, habe der Gesetzgeber solche plastinierten Leichen nicht mit erfassen wollen, argumentierten die Richter.

OVG: Einwilligungserklärung für jedes Exponat erforderlich

Das sahen die Oberverwaltungsrichter im Berufungsverfahren anders: "Plastinate sind Leichen, wer sie öffentlich ausstellt, benötigt in jedem Fall eine behördliche Genehmigung", widersprach das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin der Vorinstanz (Urt. v. 10.12.2015, Az. OVG 12 B 2.15). Zusätzlich schrieben sie vor, dass die Herkunft der Präparate ausreichend nachgewiesen und die Einwilligungen aller Spender vorgelegt werden müssten.

Das Urteil nahm das Bezirksamt zum Anlass, um die Schließung der Ausstellung für Ende 2016 anzuordnen. Um dem zu entgehen, hatten von Hagens und Whalley die Schau angepasst und den Betreiber gewechselt. Seit 2016 ist das Institut für Plastination e. K. der Träger des MeMu. Das Ehepaar war überzeugt, auf diese Weise den Vorgaben für die öffentliche Ausstellung zu entsprechen und klagten gegen das neuerliche Verbot. Die Parteien trafen sich wiederum vor dem VG.

Nun stellte die Kammer zwar fest, dass das "Menschen Museum" mit seinem populärwissenschaftliche Ansatz als anatomisches Institut angesehen werden könne und deswegen vom Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, ausgenommen sei.

Einwilligungserklärungen nicht geprüft

Aus dem Urteil ergibt sich dennoch, dass das Bezirksamt die Ausstellung mehrerer Ganzkörperplastinate zu Recht verboten hat. Entscheidend sei nämlich, dass jedem einzelnen Exponat ein bestimmter Körperspender zugeordnet werden könne. Von diesem Spender müsse eine ausreichende Einwilligung zur Herstellung und Ausstellung des Exponats vorliegen. Grundsätzlich sei das bisher verwendete Kennzeichnungsverfahren dazu geeignet, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Behörde habe eine derartige Prüfung bei den rund 120 Teilkörperplastinaten sowie bei drei erst seit Kurzem ausgestellten Ganzkörperplastinaten noch nicht durchgeführt. Bei den übrigen ausgestellten, davon zehn vor längerer Zeit hergestellten und anonymisierten, Ganzkörperplastinaten hat das Gericht dagegen keine ausreichenden Einwilligungserklärungen feststellen können. Der Kläger habe zu diesen Exponaten nur einen "Pool" von Erklärungen aus passenden Herstellungsjahren vorgelegt. Die Ausstellung dieser Exponate durfte daher verboten werden.

Nach Angaben des MeMu besuchten in den zweieinhalb Jahren seit der Eröffnung rund 400.000 Besucher die Ausstellung.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

VG Berlin zur Körperwelten-Ausstellung: Alles für die Kunst: Von Toten und ihren Einwilligungen . In: Legal Tribune Online, 14.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24535/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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