Die juristische Presseschau vom 5. September 2017: EU-Kom­mis­sion geneh­migt Air-Berlin-Kredit / Helmpf­licht trotz Turban / Unter­schied­liche Exa­mens­be­wer­tungen

05.09.2017

 

Recht in der Welt

Libyen – Mittelmeereinsatz: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass der libysche Einsatz im Mittelmeer gegen das Völkerrecht verstößt. Dies berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Libyen hatte eine weit in internationale Gewässer reichende "Such- und Rettungszone" vor der Küste des Landes eingerichtet, um gegen Schiffe von Nichtregierungsorganisationen vorzugehen, die im Mittelmeer Geflüchtete retten. Eine solche Beeinträchtigung verstoße gegen das seevölkerrechtliche Recht auf freie Schifffahrt.

Irak – IS-Prozess: Die irakische Generalstaatsanwaltschaft in Bagdad hat ein Strafverfahren gegen vier deutsche Frauen eröffnet, die sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatten und nach der Befreiung der IS-Hochburg Mossul festgenommen worden waren. Dies berichtet spiegel.de (Matthias Gebauer/Roman Lehberger). Auch der Generalbundesanwalt in Deutschland ermittle gegen die Frauen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Bundeskriminalamt bemühe sich daher bei den irakischen Behörden um eine formelle Vernehmung der Frauen, um Einblicke in die Strukturen des IS und Hinweise auf andere aus Deutschland ausgereiste Islamisten zu erhalten. 

Burundi – UN-Untersuchungskommission: Eine vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Untersuchungskommission wirft der Regierung von Burundi vor, Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Oppositionellen begangen zu haben. Dies berichtet die taz (Dominic Johnson). Dabei handele es sich um illegale Hinrichtungen, um Folter, Verschwindenlassen, Folter und sexuelle Übergriffe, die ausgedehnt und systematisch stattfänden.  

Sonstiges 

Unterschiedliche Examensbenotung: Die Bewertung des Zweiten Staatsexamens hängt bedeutend vom Ort ab, an dem die Prüfung abgelegt wird. Zu diesem Befund kommt eine Studie von Forschern der Universität Bremen, wie nun auch lto.de berichtet. Die Studie verglich die Ergebnisse von Prüflingen, die nach dem Ersten Staatsexamen den Ort wechselten, mit solchen, die beide Examina am gleichen Ort ablegten. So verbessere sich die Note nach einem Wechsel von Nordrhein-Westfalen nach Bremen im Schnitt um 1,6 Punkte, bei einem Wechsel von Hessen nach Baden-Württemberg verschlechtere sie sich hingegen durchschnittlich um 1,1 Punkte. Derartig signifikante Abweichungen würden die von § 5d Abs. 1 S. 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG) geforderte Bundeseinheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung in Frage stellen.

Gauland in Nürnberg: Der Zweite Bürgermeister Nürnbergs, Christian Vogel (SPD), wendet sich gegen einen geplanten Auftritt Alexander Gaulands (AfD) in der Meistersingerhalle in Nürnberg. Dies meldet lto.de. Hintergrund sei Gaulands umstrittene Äußerung über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). Sollte Gauland sprechen, werde die Stadt von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ein solches sehe die Mietsatzung vor, wenn Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte Schaden nehmen könne.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2017: EU-Kommission genehmigt Air-Berlin-Kredit / Helmpflicht trotz Turban / Unterschiedliche Examensbewertungen . In: Legal Tribune Online, 05.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24307/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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