Die juristische Presseschau vom 5. September 2017: EU-Kom­mis­sion geneh­migt Air-Berlin-Kredit / Helmpf­licht trotz Turban / Unter­schied­liche Exa­mens­be­wer­tungen

05.09.2017

 

Justiz 

VGH Baden-Württemberg zu Helmpflicht für Sikhs: Die Straßenverkehrsbehörde muss einem gläubigen Sikh nicht zwingend eine Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht erteilen, damit dieser auch als Motorradfahrer im Straßenverkehr einen Turban tragen kann. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, wie u.a. lto.de berichtet. Zwar sei die Helmpflicht ein Eingriff in die Religionsfreiheit, da der Kläger unter seinem Helm nicht gleichzeitig einen Turban tragen könne. Das Ermessen der Behörde sei jedoch nicht auf null reduziert, da eine Helmpflicht auch den Interessen Dritter diene. So sei ein behelmter Unfallbeteiligter seinerseits regelmäßig besser in der Lage, die körperliche Unversehrtheit Dritter zu schützen, da er etwa die Unfallstelle sichern oder Erste Hilfe leisten könne. Auch könnten Dritte angesichts schwerwiegender Verletzungen psychische Schäden erleiden. 

BVerfG – Neuer Richter: Die SZ (Wolfgang Janisch) porträtiert den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Josef Christ, der am heutigen Dienstag voraussichtlich zum neuen Verfassungsrichter gewählt wird. Wie sein Vorgänger Wilhelm Schluckebier gelte auch Christ als eher konservativ. Nach einer Gesetzesänderung werde er als erster Verfassungsrichter überhaupt vom Plenum des Bundestages gewählt, nicht wie bisher durch einen zwölfköpfigen Wahlausschuss.

OLG München – NSU: Die FAZ (Helene Bubrowski) fasst die Plädoyers der Bundesanwaltschaft zur Rolle der Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrundes" vor dem Oberlandesgericht München zusammen. Insbesondere der Mitangeklagte André E. habe der Organisation die nötigen Kontakte in die Legalität geliefert. Auch Holger G. sei wegen der Unterstützung einer terroristischen Organisation schuldig, wenn er auch nicht im gleichen Umfang in die Aktivitäten der Gruppe eingeweiht gewesen sei. Die weiteren Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. hätten sich durch das Besorgen der Tatwaffe der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht. 

LG Bochum – Werner-Mauss-Prozess: Die SZ (Ralf Wiegand) berichtet über den Prozess gegen den Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bochum. Der Angeklagte bringe zu seiner Verteidigung vor, ihm sei im Jahr 1985 von ausländischen Organisationen ein Vermögen von 23 Millionen Euro treuhänderisch überlassen worden, auf das er keine Steuern habe zahlen müssen. Ein mysteriöser Entlastungszeuge solle diese Geschichte bestätigen, dieser sei indes am Montag bereits zum dritten Mal trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen.

BVerfG – Fliegendes Spaghettimonster: Der satirische Verein "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" hat Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung des Status als Weltanschauungsgemeinschaft eingelegt. Dies meldet die taz. Der Vereinigung war zuvor vom Oberlandesgericht Brandenburg verboten worden, am Ortseingang zum brandenburgischen Templin Hinweisschilder zu ihren "Messen" aufzustellen.

OLG Frankfurt – Herausgabe von Mailadressen: Youtube und Google müssen bei Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der dafür verantwortlichen Nutzer herausgeben. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, wie lto.de und FAZ melden. Da Youtube und Google die Dienstleistung zur Verfügung gestellt hätten, über welche die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, seien sie nach § 101 Abs. 3 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dazu verpflichtet, Auskunft über Name und Anschrift der Verletzer zu geben. Nach einem modernen Verständnis des Begriffs der "Anschrift" sei hierunter auch die Mailadresse zu verstehen.

AG Leipzig – Anschlag auf Justizminister: Am Amtsgericht Leipzig hat der Prozess um den Buttersäureanschlag auf die Wohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) begonnen. Dies berichtet die FAZ (Stefan Locke). Die Staatsanwaltschaft nehme an, dass der Minister wegen seiner Kritik am Leipziger Pegida-Ableger "Legida" in den Fokus zweier Anhänger der rechten Szene geraten sei. Nicht auszuschließen sei jedoch auch, dass die Angeklagten einer Verwechslung unterlagen und eigentlich einen Vertrieb für linke Szene-Kleidung angreifen wollten, dessen Name ebenfalls auf dem Klingelschild des betroffenen Wohnhauses stand.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2017: EU-Kommission genehmigt Air-Berlin-Kredit / Helmpflicht trotz Turban / Unterschiedliche Examensbewertungen . In: Legal Tribune Online, 05.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24307/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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