Die juristische Presseschau vom 5. September 2017: EU-Kom­mis­sion geneh­migt Air-Berlin-Kredit / Helmpf­licht trotz Turban / Unter­schied­liche Exa­mens­be­wer­tungen

05.09.2017

Die EU-Kommission genehmigt das Darlehen für Air Berlin. Außerdem in der Presseschau: Die Religionsfreiheit führt nicht zwangsläufig zu einer Befreiung von der Helmpflicht und eine Studie belegt regionale Unterschiede in der Examensbewertung.

 

Thema des Tages

EU-Kommission – Air-Berlin-Darlehen: Die Europäische Kommission hat den Überbrückungskredit der Bundesregierung für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin in Höhe von 150 Millionen Euro genehmigt. Dies berichten u.a. SZ (Jens Flottau/Julian Freitag), zeit.de, Welt und Hbl (Dana Helde). Der zeitlich begrenzte Kredit diene der geordneten Abwicklung des Unternehmens und habe minimale Auswirkungen auf den Wettbewerb, weshalb er als Beihilfe europarechtlich zulässig sei. Allerdings müsse Air Berlin wöchentlich Bericht über seine Finanzlage erstatten und zudem sichergestellt werden, dass der Kredit zurückgezahlt werde. Die irische Fluggesellschaft Ryanair hatte bei der Kommission Beschwerde gegen den Kredit eingelegt.

Rechtspolitik

Lobbyismus: Der Tsp (Hendrik Lehmann et al.) stellt eine umfassende eigene Studie vor, die den Einfluss von Lobbyismus auf Gesetzgebungsverfahren erforscht. Hierzu wurden Anfragen an sämtliche Ministerien gestellt und die Tagesordnungen der Bundestagsausschüsse ausgewertet. Am häufigsten waren demnach Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Ausschüssen zu Gast.

Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren: Die taz (Christian Rath) erläutert das im Juni vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren" (EMÖGG). Gerichtsverfahren von "herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung" dürften künftig in voller Länge akustisch aufgezeichnet werden, Urteile von Bundesgerichten im Fernsehen übertragen und Prozesse bei großem Andrang akustisch in einen zusätzlichen Arbeitsraum beim Gericht übertragen werden. Allerdings komme das Gesetz für das NSU-Verfahren, das der Anlass für die Gesetzesänderung war, zu spät.

Wahlprogramm Arbeitsrecht: Rechtsprofessor Markus Stoffels stellt auf community.beck.de das Wahlprogramm von CDU/CSU hinsichtlich ihrer Forderungen im Arbeitsrecht vor. Sie setzten sich etwa für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts ein und wollten offensichtliche Missbräuche bei Befristungen bekämpfen. Insgesamt sei das Programm indes sehr abstrakt und enthalte nur wenige konkrete Festlegungen.

Kreislaufwirtschaft: Die taz (Christian Rath) berichtet über eine geplante Verordnung der Bundesregierung, die es ermöglichen soll, dass Bauschutt und Industrieschlacken künftig häufiger als Baumaterial wiederverwertet werden. Problematisch sei indes, dass die Verordnung die Verwendung selbst schadstoffhaltiger Abfälle zulasse. Der federführende Umweltausschuss des Bundestages befasst sich am heutigen Dienstag mit dem Vorhaben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2017: EU-Kommission genehmigt Air-Berlin-Kredit / Helmpflicht trotz Turban / Unterschiedliche Examensbewertungen . In: Legal Tribune Online, 05.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24307/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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