Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2013: BAG-Präsidentin im Gespräch – Lobbyplag in Aktion – Einigung im Bonusmeilen-Streit

12.02.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Österreich – Prozess gegen Telekom-Manager: Vor dem Landgericht Wien hat am Montag der Prozess gegen ehemalige Manager der Telekom Austria begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Generaldirektor Heinz Sundt, zwei ehemaligen Vorständen, sowie zwei weiteren Mitarbeitern Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue vor, weil sie im Februar 2004 Aktienkurse an der Wiener Börse manipuliert haben sollen. Die FAZ (Michaela Seiser) gibt einen Überblick über den Fall.

Italien – Berlusconi-Prozess: Die italienische Justiz hat aus Rücksicht auf Silvio Berlusconis Wahlkampf alle Termine im "Ruby"-Prozess bis nach der Parlamentswahl verschoben. Das meldet focus.de. Berlusconi muss sich in dem Verfahren wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch verantworten.

Großbritannien – Schottische Unabhängigkeit: Britische Juristen diskutieren, welche staatsrechtlichen Folgen eine mögliche Unabhängigkeit Schottlands haben könnte. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Schottland Rechtsnachfolger Großbritanniens werden könnte oder ob alle internationalen Verträge neu geschlossen werden müssten, erläutert die FAZ (Jochen Buchsteiner). Ende 2014 soll ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands statt finden.

Ungarn – Verfassungsnovelle: Auch die FAZ (Stephan Löwenstein) und die SZ (Cathrin Kahlweit) berichten nun über die geplanten Verfassungsänderungen in Ungarn, mit denen Ministerpräsident Viktor Orbán vor allem das Verfassungsgericht schwächen will. In einem gesonderten Kommentar schreibt Cathrin Kahlweit (SZ), zuletzt sei die Kritik der EU an der ungarischen Gesetzgebung leiser geworden, nun stelle sich jedoch die Frage, wann Brüssel wieder einschreite.

Sonstiges

Werbung mit Prominenten: Unternehmen nutzen immer wieder Bilder von Prominenten für ihre Werbung – ohne deren Einwilligung. Der Rechtsanwalt Markus Ruttig erläutert auf lto.de die bisher "sehr großzügige" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, wonach in vielen Fällen die Meinungs- und Pressefreiheit der Werbenden die Persönlichkeitsrechte der Prominenten überwiege. Die Werbung einer Seitensprungagentur mit dem Bild von Rainer Brüderle gehe jedoch möglicherweise zu weit.

Papst-Rücktritt und Kirchenrecht: Die kirchenrechtliche Grundlage für den Rücktritt von Papst Benedikt XVI erklärt die FAZ.

Juristen-Romane: Der in der Zeit veröffentlichte Sammelveriss des BGH-Richters Thomas Fischer ist nun auf zeit.de nachzulesen. Fischer hatte von Juristen, Rechtsmedizinern und Polizisten verfasste Kriminalgeschichten scharf kritisiert.

Das Letzte zum Schluss

Familienleben: Hans-Otto Burschel zitiert auf blog.beck.de aus einer Entscheidung des OLG Düsseldorf von 1994, die tiefe Einblicke in das bundesdeutsche Familienleben gewährt: Auch was der Ehemann monatlich durch Skatspiel verdient, sei bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Dass die Ehefrau anlässlich einer "ehelichen Auseinandersetzung" mal mit einem kleinkalibrigen Revolver auf ihren Mann geschossen hatte, stehe dem Unterhaltsanspruch dabei nicht entgegen – schließlich hätten beide Parteien "dem Vorfall keine erhebliche Bedeutung zugemessen."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2013: BAG-Präsidentin im Gespräch – Lobbyplag in Aktion – Einigung im Bonusmeilen-Streit . In: Legal Tribune Online, 12.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8133/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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