Die juristische Presseschau vom 7. März 2013: Wulff wird wohl nicht angeklagt – Stromfresser werden nicht befreit – Voßkuhle wird weiter kritisiert

07.03.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Schweiz – Managergehälter: Rechtsprofessor Tim Drygala analysiert auf lto.de die Initiative "Gegen die Volksabzockerei", die am Sonntag bei einer Volksabstimmung in der Schweiz angenommen wurde. Danach sollen künftig die Aktionäre die Höhe von Manager-Gehälter bestimmen, Die Schweizer Lösung könnte Deutschland als Vorbild dienen, meint Drygala. 

Ungarn – Verfassungsänderung: Bezüglich der Verfassungsänderung, die kommenden Montag im ungarischen Parlament beschlossen werden soll, hat der Generalsekretär des Europarats, Throbjörn Jagland, erneut Bedenken geäußert, berichtet die FAZ (Stephan Löwenstein). Geplant ist die Wiedereinführung von Übergangsbestimmungen, die das Verfassungsgericht Ende vergangenen Jahres annulliert hatte. Dies erwecke den Eindruck, dass die Regierung ihre parlamentarische Zweidrittelmehrheit nutzen wolle, um das Verfassungsgericht zu überstimmen, so Jagland.

Ukraine – Timoschenko: Das oberste Verwaltungsgericht hat dem wichtigsten Anwalt der Ex-Ministerpräsidentin Julia Timoschenko die parlamentarische Immunität entzogen, meldet Die Welt. Zur Begründung führte das Gericht an, er sei gleichzeitig als Anwalt und Abgeordneter tätig gewesen. Der Anwalt wirft den Behörden eine planmäßige Behinderung der Verteidigung der inhaftierten Oppositionspolitikerin vor.

Sonstiges

EU-Kommission zu Microsoft: Die EU-Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 561 Millionen Euro Strafe gegen Microsoft verhängt. Microsoft hatte seinen Kunden seinen firmeneigenen Browser "aufgezwungen", indem bei der Aktualisierung des Betriebssystems Windows 7 ein so genanntes "Auswahlfenster" ausgelassen wurde, über das Anwender auch Browser von Konkurrenten hätten auswählen können. Dabei hatte sich der US-Konzern gerade hierzu der EU-Kommission gegenüber verpflichtet – und sich dann nicht daran gehalten, schildert die SZ (Javier Cáceres). Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatte den Bruch der Zusage über ein Jahr nicht bemerkt, weil Microsoft selbst von dessen Vorgängerin Neeli Kroes mit der Kontrolle beauftragt war, mokiert sich Werner Mussler (FAZ).

Das Letzte zum Schluss

Gericht verhandelt lieber privat: Die Lehrerin einer Oberschule in Prenzlauer Berg hat das Geld ihrer Schüler, welches für eine Klassenfahrt gedacht war, veruntreut. Sie wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einer milden Geldstrafe verurteilt. Über ihre Motive ist die Öffentlichkeit jedoch im Unklaren, denn die neun Journalisten und zwei Rechtsreferendare, die vor dem Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlung warteten, hatten scheinbar allesamt überhört, wie die Richterin ihre "Freunde von der Presse" angeblich hereingebeten hatte, berichtet die taz (Uta Eisenhardt)

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/as

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2013: Wulff wird wohl nicht angeklagt – Stromfresser werden nicht befreit – Voßkuhle wird weiter kritisiert . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8281/ (abgerufen am: 12.05.2024 )

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