Die juristische Presseschau vom 7. März 2013: Wulff wird wohl nicht angeklagt – Stromfresser werden nicht befreit – Voßkuhle wird weiter kritisiert

07.03.2013

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den ehemaligen Wulff-Mitarbeiter Olaf Glaeseker erhoben, dagegen ist sein Ex-Chef weitgehend entlastet. Außerdem in der Presseschau: Prozessauftakt im Jobcenter-Mord, Abgeordnete aus vier Fraktionen gegen parlamentarische Bestechung und wie eine Berliner Richterin lieber hinter geschlossener Saal-Tür verhandelt.

StA Hannover - Glaeseker angeklagt, Wulff entlastet: Der Sprecher des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, Olaf Glaeseker, und der Eventmanager Manfred Schmidt sind von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Bestechung und Bestechlichkeit angeklagt worden. Glaeseker soll Sponsoren für Veranstaltungen des Nord-Süd-Dialogs angeworben haben und im Gegenzug von Schmidt, der laut FAZ (Robert von Lucius) rund eine Million an den Veranstaltungen verdient hat, unentgeltliche Urlaubsaufenthalte in dessen Feriendomizilen und Freiflüge im Wert von 12.000 Euro erhalten haben.

Für eine Anklage gegen Christian Wulff werde der Tatverdacht dagegen nicht reichen, prognostiziert Hans Leyendecker (SZ). Nachdem gut zwanzig Ermittler über mehr als ein Jahr u.a. etwa hundert Zeugen vernommen, fast vierzig Telefonanschlüsse überprüft und drei ausländische Staaten um Rechtshilfe gebeten haben, habe sich der Anfangsverdacht der Korruption nicht erhärtet. Am Ende geht es nur noch um unerwartete Mehrkosten eines Hotelbesuchs in Höhe von 400 Euro, die der Filmproduzent David Groenewold für Wulff ohne dessen Wissen übernommen haben soll. Die beiden Fälle vergleicht Die Welt (Manuel Bewarde, Ulrich Exner, Per Hinrichs).

Es sei im Nachhinein nicht klar, was das "peinlich kleinliche Drama" gebracht habe, , kommentiert Jens Schneider (SZ). Allerdings könnte ein Prozess die Frage klären, wo die Gefahr der Bestechlichkeit beginnt. Die Annahme, der damalige niedersächsische Ministerpräsident habe seinen Mitarbeiter Glaesecker zum Gesetzesbruch animiert, könne man getrost als Unsinn bezeichnen, findet Torsten Krauel (Die Welt).

Weitere Themen – Rechtspolitik

Frauenquote: Die Bundesregierung will die von der EU-Justizministerin Viviane Reding vorgeschlagene börsennotierte Frauenquote stoppen. Geplant ist ein Frauenanteil von 40 Prozent bis 2020. Die Quotenregelung solle in Ermangelung einer europäischen Rechtsgrundlage auf nationaler Ebene geregelt werden, meint die Bundesregierung laut SZ (Cerstin Gammelin/Robert Rossmann). Man sei aus grundsätzlichen Erwägungen dagegen, weil eine EU-Frauenquote das Subsidiaritätsprinzip nicht wahre.

Fluggastdatenspeicherung: Die Abstimmung des Innenausschusses des EU-Parlamentes über die EU-Fluggastdatenspeicherung und -auswertung (EU-PNR) soll am 20. März stattfinden. Sollten sich für die Einführung dieser neuerlichen Vorratsdatenspeicherung Mehrheiten finden lassen, drohe die Total-Überwachung des Reiseverkehrs, befürchtet Alexander Sander (netzpolitik.org). Die Abstimmung gelte als wegweisend für die kommende Plenarentscheidung des EU-Parlaments.

Abgeordnetenbestechung: Die Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung soll verschärft werden. Bei einer Neufassung des § 108e StGB sollen Abgeordnete bei Bestechung und Vorteilsnahme wie Beamte und Amtsträger behandelt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den vier Rechtspolitiker von CDU, SPD, Linken und den Grünen ausgearbeitet haben. Thomas Stadler (internet-law.de) begrüßt den Entwurf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2013: Wulff wird wohl nicht angeklagt – Stromfresser werden nicht befreit – Voßkuhle wird weiter kritisiert . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8281/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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