Die juristische Presseschau vom 7. März 2013: Wulff wird wohl nicht angeklagt – Stromfresser werden nicht befreit – Voßkuhle wird weiter kritisiert

07.03.2013

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NSU-Prozess: Der Platzmangel für Zuschauer im "Jahrhundertprozess" wird vielfach kritisiert. Bereits zu Beginn des Prozesses wurde die Möglichkeit der bildhaften Übertragung des Prozesses in einen separaten "Medienarbeitsraum" diskutiert. Das OLG München verneint diese Option mit einem Hinweis auf die Verletzung des § 169 Gerichtsverfassungsgesetz. Dies sei aber nicht zwingend: Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Übertragung durchaus möglich, meint Martin W. Huff (lto.de), so bei der Verwendung einer statischen Kamera, die lediglich eine "erweiterte Saalöffentlichkeit" im Gegensatz zu einer öffentlichen Übertragung nach außen herstellen würde.

LG Düsseldorf – Jobcenter-Mord: Vor dem Landgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen den 52-jährigen Mann begonnen, der eine 32-jährige Mitarbeiterin eines Jobcenters erstochen haben soll – angeblich weil er befürchtete, das Amt wolle seine Daten verkaufen, nachdem er eine Datenschutzerklärung unterschrieben hatte, berichtet die FAZ (Reiner Burger).

LG Göttingen – Göttinger Gruppe: Im Fall der Göttinger Gruppe wird eine neue Klagewelle erwartet. Es geht um einen der größten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland. Der Finanzkonzern hatte Hunderttausenden Kleinanlegern ein angebliches Steuersparmodell verkauft - dahinter steckte jedoch ein Schneeballsystem. Innerhalb weniger Tage sind schon 2000 neue Schadenersatzklagen lastwagenweise vor das Landgericht gefahren worden, berichtet die SZ (Andreas Jalsovec) in ihrem Geld-Teil.

LG Bonn zu Zivilklagen gegen Sal. Oppenheim: Einem Bericht der FAZ (Joachim Jahn) zufolge, hatte die Klage der "Harald und Hilde Neven DuMont Stiftung" gegen die Privatbank Sal. Oppenheim vor dem Landgericht Bonn keinen Erfolg. Das Gericht konnte keine Aufklärungsmängel erkennen. Damit zeichne sich ab, dass auch andere wohlhabende Kläger, die mit Immobilienfonds der Privatbank Verluste erlitten hatten, bei der Justiz keine großen Erfolgsaussichten haben.

OLG Düsseldorf zu Netzkostenbefreiung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes für unwirksam erklärt, die eine Netzkostenbefreiung für stromintensive Unternehmen vorsah: Für die Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage, so das Gericht laut FR (Jacob Schlandt). Parallel dazu leitete die EU- Kommission ein Verfahren wegen illegaler Beihilfen gegen Deutschland ein.

FG Düsseldorf zu Spenden ins Ausland: Wer Spenden an gemeinnützige Organisationen in der EU steuerlich absetzen will, muss deren Gemeinnützigkeit dem Finanzamt nachweisen, entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Das Gericht räume ein, dass es Auslandsspenden damit nicht gerade vereinfachte, denn der Nachweis sei schwer zu führen, berichtet lawblog.de (Udo Vetter).

BFH zu Dienstwagen: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die "Ein-Prozent-Regelung" verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Danach müssen Arbeitnehmer auch weiterhin die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung als Arbeitslohn mit monatlich einem Prozent des Bruttolisten-Neupreises versteuern. Ob der Arbeitgeber tatsächlich den ausgewiesenen Bruttolistenneupreis bezahlt hat, spiele keine Rolle, referiert das Handelsblatt (Katharina Schneider) das Urteil.

OLG Hamm zu unechtem "Renoir": Das Oberlandesgericht Hamm spricht einem Geschäftsmann, dessen bei der Staatsanwaltschaft verwahrtes Gemälde nicht mehr auffindbar war, keinen Schadenersatz zu. Der Kläger hatte 32 Millionen Euro verlangt, weil es sich bei dem Bild, das im Rahmen eines Betrugsverfahrens sichergestellt wurde, um einen echten Renoir gehandelt habe. Nach Ansicht des OLG sprach aber mehr dafür, dass es sich um einen Nachdruck handelte. so dass der Kläger nun auch die hohen Prozesskosten selbst tragen muss, meldet lto.de.

VG Karlsruhe zu Doktortitel: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der FDP-Politikerin Koch-Mehrin gegen den Entzug ihres Doktortitels abgewiesen, meldet die SZ. Eine Begründung liege noch nicht vor.

Debatte um Voßkuhle: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts dürfe zwar durchaus in einer vertraulichen Runde mit Journalisten plaudern, so Heinrich Wefing (Die Zeit). Allerdings schade er damit dem Ruf des Verfassungsgerichts, dem die Bürger auch gerade deshalb vertrauen, weil die 16 Richterinnen und Richter nicht als politische Individuen wahrgenommen werden, sondern als weitgehend anonymes Gericht. Zurückhaltung sei daher im eigenen Interesse geboten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2013: Wulff wird wohl nicht angeklagt – Stromfresser werden nicht befreit – Voßkuhle wird weiter kritisiert . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8281/ (abgerufen am: 11.05.2024 )

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