Die juristische Presseschau vom 3. - 5. August 2013: BND hilft US-Kollegen – Bundesanwaltschaft hilft Mollath – Alkohol hilft bei der Arbeit

05.08.2013

Weitere Themen - Justiz

BAW zu Mollath: Die Bundesanwaltschaft hat die Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath gegen seine fortdauernde Psychiatrie-Unterbringung in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht unterstützt, berichtet taz.de (Christian Rath). Das OLG Bamberg habe nicht dargelegt, warum Mollath heute noch als gefährlich eingestuft werde.

BVerwG zu Doktortiteln: Im Fall des Physikers entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Doktortitel nachträglich wegen Unwürdigkeit aberkannt werden kann, wenn der Inhaber des Titels später Forschungsergebnisse erfindet, meldet spiegel.de.

BGH zu Schwarzarbeit: Die Rechtswissenschaftler Christian Wolf und Hanna Schmitz besprechen auf lto.de das vorige Woche ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mängelhaftung bei Schwarzarbeit. Noch 2008 sei vom BGH ein Anspruch auf Mängelbeseitigung bejaht worden, was aber schon damals nicht überzeugt habe. Aufgrund einer neuen Rechtslage habe der BGH nun Ansprüche verneint und damit binnen fünf Jahren eine 180 Grad-Wende vollzogen.

BGH zu Gaspreisen: Ebenfalls vorige Woche hat der BGH eine Preisanpassungsklausel für Gaspreise beanstandet. Der Energieblog erläutert, dass das Urteil längst nicht für alle Gaslieferungsverträge gilt.

LAG Stuttgart zu Werkverträgen: Das Landesarbeitsgericht Stuttgart entschied, dass zwei IT-Spezialisten, die mit Werkverträgen bei einem IT-Dienstleister arbeiteten, in Wirklichkeit in das Unternehmen Daimler-Benz eingegliedert waren. blog.beck.de (Markus Stoffels) stellt das Urteil vor.

OVG Berlin-BB zu Informationsfreiheit: Ein Wahlbeobachter erstritt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Grundsatzurteil zum Informationsfreiheitsgesetz. Danach ist das Gesetz im Bereich des diplomatischen Dienstes ungeschmälert anwendbar, berichtet die Montags-taz (Christian Rath).

LG München I zu Ärztebewertung: Ein Arztbewertungsportal muss einem Arzt, der mit einer Bewertung unzufrieden ist, nicht die Daten des Bewertenden herausgeben. Das entschied laut internet-law.de (Thomas Stadler) das Landgericht München I. Die Herausgabe der Daten sei sogar unzulässig.

Kita-Klagen: zeit.de (Parvin Sadigh) sprach mit dem Anwalt Thorsten Ruppel über Klagen auf einen Kinderbetreuungsplatz. Es komme immer auf die konkreten Lebensumstände an.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. - 5. August 2013: BND hilft US-Kollegen – Bundesanwaltschaft hilft Mollath – Alkohol hilft bei der Arbeit . In: Legal Tribune Online, 05.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9285/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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