Die juristische Presseschau vom 3. - 5. August 2013: BND hilft US-Kollegen – Bundesanwaltschaft hilft Mollath – Alkohol hilft bei der Arbeit

05.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Italien – Berlusconi: Nachdem Ex-Regierungschef und Noch-Senator Silvio Berlusconi erstmals rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde, versucht seine Partei, eine Justizreform und eine Begnadigung zu erzwingen, meldet u.a. die Montags-taz. focus.de (Eva Kallinger) gibt einen detaillierten Überblick über die Rechtslage in Italien.

USA – Manning: Der Spiegel (Hans Hoyng) kritisiert das Urteil des US-Militärgerichts, das den Wikileaks-Informanten Bradley Manning verurteilte: Die Anwendung des Spionagegesetzes von 1917 "in einem Fall, der weder mit Spionage noch mit Sabotage zu tun hat, ist ein Fall politischer Willkür". Er fordert die Begnadigung Mannings.

Türkei – Ergenekon: Am Montag wird ein Strafgericht in Silivri bei Istanbul die Urteile im so genannten Ergenekon-Prozess verkünden. 276 Offizieren, Politikern, Richtern und Journalisten wurde eine Verschwörung zum Sturz der Regierung vorgeworfen. Die Montags-SZ (Christiane Schlötzer) gibt ein Stimmungsbild im Vorfeld des Urteils.

Sonstiges

Kronzeugen-Regelung: blog.beck.de (Jörn Patzak) berichtet über eine Änderung der Kronzeugenregelung in § 31 BtMG, die seit 1. August in Kraft ist. Danach muss die offenbarte Tat mit der vom Kronzeugen verübten Tat in Zusammenhang stehen. Dies entspreche der bisherigen Auslegung und solle nur Missverständnisse vermeiden.

Embargo: Der Anwalt Stephan Müller gibt auf lto.de Tipps zum Umgang mit dem Handelsembargo gegen den Iran.

Kartell-Schadensersatz: Die Montags-FAZ (Corinna Budras) berichtet über einem Workshop zu kartellrechtlichen Schadensersatzklagen der private Universität European Business School und geht dabei auf alle Probleme der Rechtsdurchsetzung ein.

Photographieren im Restaurant: Der Anwalt Niklas Haberkamm erklärt auf lto.de dass das Fotografieren von Speisen im Lokal nicht unter Berufung auf das Urheberrecht oder das Kunsturhebergesetz verboten werden kann. Allerdings könne sich der Wirt dabei auf sein Hausrecht berufen.

Das Letzte zum Schluss

Alkohol bei der Arbeit: Ein Müllmann in Portugal war gekündigt worden, weil er bei der Arbeit in betrunkenem Zustand (2,3 Promille) einen Unfall erlitt. Ein Arbeitsgericht in Porto hat die Kündigung nun aber kassiert. "Unter Alkohol kann der Arbeiter die Widrigkeiten des Lebens überwinden und viel leichter Kühlschränke auf das Lastauto wuchten", hieß es zur Begründung. Das Urteil habe in Portugal kontroverse Diskussionen ausgelöst, berichtet die Montags-FAZ (Leo Wieland).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. - 5. August 2013: BND hilft US-Kollegen – Bundesanwaltschaft hilft Mollath – Alkohol hilft bei der Arbeit . In: Legal Tribune Online, 05.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9285/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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