Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Oktober 2023: Rück­tritt des bel­gi­schen Jus­tiz­mi­nis­ters / Straf­recht für Israels Exis­tenz­recht / BVerfG stärkt Kri­mi­no­logie

23.10.2023

Vincent van Quickenborne übernahm Verantwortung, weil ein Attentäter nicht ausgeliefert worden war. Hessen will Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar machen. Vertrauliche Interviews mit Straftätern dürfen nicht beschlagnahmt werden.

Thema des Tages

Belgien  - Mord an schwedischen Fans: Der liberale belgische Justizminister Vincent Van Quickenborne ist zurückgetreten und hat damit die Verantwortung für eine verhängnisvolle Panne in der belgischen Justiz übernommen. Der tunesische Islamist, der vorige Woche zwei schwedische  Fußballfans erschossen hat, hätte längst nach Tunesien überstellt werden können. Seit August 2022 lag ein tunesisches Auslieferungsgesuch vor, weil der wegen Mordversuchs verurteilte Mann aus einem tunesischen Gefängnis nach Europa geflohen war. Doch das Auslieferungsgesuch bliebt unbearbeitet in einem Schrank der Brüsseler Staatsanwaltschaft. Diese ist überlastet, unterbesetzt und seit 2021 führungslos. Die Mo-FAZ (Thomas Gutschker) berichtet. 

Rechtspolitik

Leugnung des Existenzrechts Israels: Weil eine Strafbarkeitslücke bestehe, will der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bei der kommenden Justizministerkonferenz die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vorschlagen, der die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe stellt. Davon gingen erhebliche Gefahren für den öffentlichen Frieden und in Deutschland lebende Jüd:innen aus. Die Sa-FAZ (Anna-Sophia Lang/Katharina Iskandar u.a.) berichtet in ihrem Rhein-Main-Teil.

Stalking durch Bluetooth-Tracker: Sogenannte Air- oder Smarttags werden im Alltag eigentlich dafür verwendet, verloren gegangene Gegenstände per Bluetooth- oder GPS-Tracking wiederzufinden, können aber auch dazu dienen, Menschen zu überwachen. Dagegen wollen Bayern und Hamburg vorgehen und haben eine entsprechende Initiative bei der Justizministerkonferenz angekündigt. "Wir sollten auch bei sinnvollen Technologien nicht die Gefahren, die durch deren Missbrauch entstehen können, außer Acht lassen", so Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) laut Spiegel.

Volksverhetzung im Dienst: Der Bundesrat hat am Freitag auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beschlossen, im Bundestag einen Gesetzentwurf einzubringen, nach dem die Verwendung volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Dienst unter Strafe gestellt werden soll. Damit will die Länderkammer insbesondere gegen extremistische und menschenverachtende Inhalte in geschlossenen Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorgehen. Der Bundesrat schlägt dazu einen neuen § 341 StGB vor. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

V-Leute: Kritisch sieht der Münchener Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle die Pläne des Bundesjustizministeriums, den Einsatz von V-Leuten zu reglementieren. Das äußert er im Interview mit dem Spiegel (Jan Friedmann). Wenn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen würde, nehme dies den Ermittlern ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, befürchtet Röttle. Insbesondere spricht er sich dagegen aus, von den Vertrauenspersonen einen ordentlichen Lebenslauf mit wenig Vorstrafen zu verlangen. Die Ermittler:innen müssten mit den Leuten arbeiten, die da seien. Er sehe die Initiative des Bundesjustizministeriums auch als Misstrauensvotum gegen die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften.

Bundestags-Polizei: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat den "Entwurf eines Gesetzes über die Polizei beim Deutschen Bundestag" erarbeiten und an die Fraktionen schicken lassen. Damit soll für die rund 200 Personen starke Parlamentspolizei erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Landespolizeigesetzen. Für die Durchsuchung von Büroräumen ist kein Richtervorbehalt vorgesehen, es soll wie bisher die Zustimmung der Bundestagspräsidentin genügen. Die Sa-SZ  (Sebastian Erb) berichtet. 

Straftaten aus Grupppen: In seiner Kolumne auf spiegel.de erinnert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer an die Aufregung nach der Silvesternacht 2015 in Köln und die darauffolgende Feststellung einer Strafbarkeitslücke und die dann beschlossene Einführung des § 184j StGB ("Straftaten aus Gruppen"). Allerdings hätten sich die kriminalpolitischen Prognosen jener Zeit nicht wirklich bestätigt, so Fischer. Die Zahlen der entsprechenden Verurteilungen pendelten stabil zwischen drei und fünf Personen pro Jahr. Zusammenfassend stellt er fest: Unendliches Geschwätz, viel aufgeblasene Symbolik, kein auch nur annähernd adäquater Gewinn an Rechtssicherheit. Er schlägt deshalb eine Streichung der Norm vor.

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Die neue Verbandsklage sei schlecht für Verbraucher:innen und gut für Unternehmen, schreibt Rechtsanwalt Karl Hamacher auf LTO. Für Verbraucher:innen sei das Verfahren zu kompliziert und aufwändig und sowohl für Verbände und Anwaltskanzleien als auch für Prozessfinanzierer wenig attraktiv. Es werde deshalb nur wenige derartige Abhilfeklagen geben, so die pessimistische Prognose.

KI: Bevor nächste Woche der Trilog zum geplanten europäischen AI-Act beginnt, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungen, u.a. ein Verbandsklagerecht. Der Spiegel berichtet.

Polizeikosten NRW: Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) hat eine Änderung des NRW-Polizeigesetzes auf den Weg gebracht, die die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze ermöglicht. Es müsste dann nur noch in der Gebührenordnung des Landes, einer Verordnung, konkretisiert werden, für welche Polizei-Handlungen Gebühren verlangt werden können. Damit würde nachträglich auch die rechtliche Grundlage für eine Änderung der Gebührenordnung im August geschaffen, als Reul den Einsatz unmittelbaren Zwangs (etwa bei Klimablockaden oder gegen Fußballfans) für gebührenpflichtig erklärte. wdr.de (Philip Raillon) berichtet. 

Justiz

BVerfG zu Forschungsfreiheit und Beschlagnahme: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Verfassungsbeschwerde des Psychologie-Professors Mark Stemmler wegen Verfristung abgelehnt, zugleich aber deutlich gemacht, dass "erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit" der angegriffenen Maßnahmen bestehen. Stemmler hatte gegen die Beschlagnahme von Interviews mit Strafgefangenen geklagt, die er für das Forschungsprojekt "Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug"  gemacht hatte. Allen Befragten war Vertraulichkeit zugesichert worden. Gegen einen von ihnen ermittelte wenig später die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der IS-Mitgliedschaft. Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass bestimmte Forschungen, insbesondere die Kriminologie, auf die Zusicherung von Vertraulichkeit angewiesen seien. Mo-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Klaus Hempel), spiegel.de (Christopher Pilz), LTO und beck-aktuell berichten.

BVerfG – Bundestagswahlrecht/Grundmandate: Gegen die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Wahlrecht, wonach es künftig für den Einzug in den Bundestag nicht mehr ausreichen soll, dass eine Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, drei Direktmandate gewinnt, hat der Verein "Mehr Demokratie" mit über 4.000 Bürger:innen, vertreten vom Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es sei die bislang vierte Klage gegen das neue Wahlrecht, berichtet die Sa-SZ (Michael Schlegel). Auch die bayerische Staatsregierung, die CSU und die Linkspartei reichten diesen Juni jeweils eigene Klagen gegen die Reform ein.

OLG Düsseldorf – islamistischer Messerangreifer: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt an diesem Montag der Prozess gegen den Syrer Maan D. Er soll als IS-Anhänger im April einen Passanten in Duisburg auf der Straße mit 28 Messerstichen getötet haben. Eine Woche später soll er in einem Fitnesstudio vier Männer teilweise lebensgefährlich verletzt haben. Die dschihadistische Motivation habe sich aus einer Auswertung seines Smartphones ergeben. D. soll nicht im Auftrag des IS gehandelt haben, vielmehr habe er sich selbst im Internet radikalisiert. Die Mo-FAZ (Reiner Burger) berichtet. 

LG Hamburg – Cum-Ex/Sanjay Shah: Am Landgericht Hamburg wurden jetzt Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte eingestellt, denen vorgeworfen wurde, zusammen mit dem Cum-Ex-Mastermind Sanjay Shah Erlöse aus dänischen und belgischen Cum-Ex-Deals gewaschen zu haben. Sie müssen Geldauflagen zwischen 30.000 und 100.000 Euro zahlen. Gegen Sanjay Shah selbst und zwei weitere Angeklagte wird das Verfahren fortgesetzt. Der Hamburger Prozess ist ein Ableger dänischer Ermittlungen zu einem Steuerschaden in Höhe von 9 Milliarden Kronen (1,2 Milliarden Euro). Bloomberg (Karin Matussek) berichtet.

AG Lübeck zum Wildpinkeln am Ostseestrand: Nachdem das Amtsgericht Lübeck entschieden hatte, dass das Wildpinkeln eine von der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützte und "letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung" sei, lobt Peta-Justiziarin Julia Rusch im tierschutzblog das Argument des Gerichtes, der Mensch habe "unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee". Die Autorin meint, dass das AG damit immerhin einen kleinen Schritt in Richtung Tierrechte "gestolpert" sei und damit weiter gekommen sei als das Bundesverfassungsgericht.

Pro-Palästina-Demonstrationen: LTO (Christian Rath) stellt dar, anhand welcher Prüfungsschritte Verwaltungsgerichte über Verbote von pro-palästinensischen Kundgebungen entscheiden. Zu unterschiedlichen Ergebnissen führe dabei insbesondere die Prognose, ob es auf einer Demonstration zu Straftaten kommen wird und ob hierfür bereits der Verlauf ähnlicher früherer Demonstrationen in der gleichen Stadt oder in anderen Städten, maßgeblich ist.

Recht in der Welt

Israel – Krieg in Gaza: Rechtsprofessor Matthias Herdegen erläutert im Interview mit LTO (Franziska Kring) die rechtlichen Vorgabe für die angekündigte Bodenoffensive als Reaktion auf den Terrorangriff der Hamas. Israel dürfe sich gegen den Angriff verteidigen – auch mit massiven Militäroperationen in Gaza, so Herdegen. Dabei gehe es nicht um Vergeltung und Bestrafung für erlittenes Unrecht, sondern ausschließlich um die Abwehr einer existenziellen Bedrohung. Ein sogenannter "regime change", also das gewaltsame Hinwirken auf einen Regimewechsel, liege jenseits der Selbstverteidigung der israelischen Operationen.

zeit.de (Lenz Jacobsen) spricht mit der Rechtsprofessorin Anne Peters über die israelischen Blockade der Lebensmittel-, Energie- und Wasserversorgung im Gazastreifen. "Sollte es tatsächlich eine totale Blockade werden, wäre das eine Verletzung des humanitären Völkerrechts". Man dürfe auch im bewaffneten Konflikt lebenswichtige Versorgung nicht unterbinden oder die Zivilbevölkerung aushungern. Nach schweren Massakern werde den betroffenen Staaten allerdings manchmal die Verletzung von Völkerrecht moralisch nachgesehen. 

Im Verfassungsblog erläutern Lisa Wiese und Muriel Asseburg, Rechtswissenschaftlerin und Politikwissenschaftlerin, welche humanitär-völkerrechtlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der israelischen militärischen Reaktion relevant sind und was deutsche Politik beitragen kann, um die Austragung von Gewalt sowie die Leiden der Zivilbevölkerung im akuten Konflikt und künftig einzuhegen.

Iran – verurteilte Journalistinnen: Ein Revolutionsgericht in Teheran hat zwei Journalistinnen zu langen Freiheitsstrafen verurteilt, die mit als erste über den Tod von Jina Mahsa Amini bei der Sittenpolizei berichtet hatten. Nilufar Hamedi muss für sieben Jahre und Elaheh Mohammadi für sechs Jahre inst Gefängnis. Beide Journalistinnen wurden der Zusammenarbeit mit den USA beschuldigt und wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit verurteilt. Sie saßen schon ein Jahr in Untersuchungshaft, was angerechnet wird. Die Unesco hatte die Frauen Anfang Mai in Abwesenheit mit ihrem Pressefreiheitspreis ausgezeichnet. spiegel.de berichtet. 

Russland – Nawalny-Anwalt Lipzer: Die Sa-SZ (Silke Bigalke) porträtiert den russischen Anwalt Alexej Lipzer, der den Oppositionellen Alexej Nawalny verteidigte und der jetzt selbst in Haft sitzt. Er sei dort gelandet, weil er seinen Job gemacht habe. Die Ermittler werfen ihm und den anderen Verteidigern vor, Nachrichten zwischen Nawalny und seinem Team überbracht zu haben.

Internationale Strafgerichtsbarkeit: In seiner Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Ronen Steinke (Sa-SZ) an die Verhandlungen vor internationalen Tribunalen, an denen er als Beobachter teilgenommen hatte. Auf der Anklagebank schrumpften selbst Männer, die sich für historische Giganten halten, zurück auf Normalmaß. Ein Mann wie der ruandische Ex-Armeechef Augustin Bizimungu zum Beispiel, dessen fülliges Gesicht eben noch auf Propaganda-Postern prangte und der nur leicht mit der Hand winken musste, um Kämpfer zum Völkermord losstürmen zu lassen, habe auf einmal viel kleiner gewirkt, sei hin und her gerutscht und habe bunte Filzstifte sortiert.

Sonstiges

Terror und Rechtsstaat: Im Leitartikel beschreibt Reinhard Müller (Mo-FAZ) seine Vorstellung einer rechtsstaatlichen Terrorbekämpfung. Wenn terroristische Gruppen mit Staaten verbandelt sind und über umfangreiche paramilitärische Verbände verfügen, müsse auch militärisch reagiert werden. Auch die Kontrolle über die Einwanderung sei eine Form der Terrorbekämpfung. Demonstrationen für ein freies Palästina müssen in Deutschland möglich bleiben, Der Staat müsse aber einschreiten, wenn solche Kundegebungen "mit dem Willen nach der Auslöschung Israels und antisemitischen Tiraden" verbunden werden. 

PKW-Maut: Das Bundesverkehrsministerium hat bislang bereits fast 30 Millionen Euro für Anwalts- und Gerichtskosten im Rechtsstreit um die gescheiterte Pkw-Maut begleichen müssen, wie der Spiegel (Gerald Traufetter) berichtet. Die Kosten seien unter anderem durch Schiedsverfahren entstanden, die die Betreiberfirma Autoticket nach der Kündigung der Verträge durch den Bund angestrengt hat.

Persönlichkeitsrechte/Gesundheitsdaten: Im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann) spricht Rechtsanwalt Felix Damm, der die Familie des verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher in presserechtlichen Angelegenheiten vertritt, über den Persönlichkeitsschutz von Prominenten, insbesondere bei Informationen zum Gesundheitszustand. Wer einmal Informationen gebe, muss mit dem Argument rechnen, dass bereits eine Selbstöffnung stattgefunden habe und nun weitere persönliche Informationen veröffentlicht werde dürfen.

Mitarbeitergewinnung und -bindung: Den rechtlichen Rahmen für so genannte Benefits für Arbeitnehmer:innen erläutern Roman Christian Kies und Benjamin Münnich auf LTO. Eine Rolle spielen dabei u.a. der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, die Frage der Beteiligung des Betriebsrates und eventuelle Vorgaben eines Tarifvertrages.

Ekel: Martin Rath (LTO) befasst sich in seinem sonntäglichen Feuilleton mit dem Ekel im Recht. Ausgehend von einer toten Katze, die in den Bierbraukessel fiel, landet der Autor schließlich beim Ekel der Rechtsextremist:innen vor der Demokratie bzw. beim Ekel von Verfassungsrichter Peter Müller vor dem Gedankengut der NPD.

Das Gesetz: Die Sa-taz (Christian Rath) beantwortet die Frage des achtjährigen Samuel, der wissen wollte, "warum das Gesetz uns nicht schützt". Das Gesetz sei nur ein von Menschen gemachtes Werkzeug, mit dem man gute Dinge tun kann und auch schlechte, so wie man mit einem Messer Brot schneiden, aber auch jemanden verletzen könne, heißt es in der Antwort.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Oktober 2023: Rücktritt des belgischen Justizministers / Strafrecht für Israels Existenzrecht / BVerfG stärkt Kriminologie . In: Legal Tribune Online, 23.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52972/ (abgerufen am: 13.05.2024 )

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