Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Februar 2018: End­s­purt bei Koa­li­ti­ons­ver­hand­lungen / Kein Geld für NPD? / Pro­zess gegen Paris-Atten­täter

05.02.2018

Worauf sich CDU/CSU und SPD in der Rechtspolitik geeinigt haben. Außerdem in der Presseschau: Der Bundesrat will die NPD von der Parteienfinanzierung ausschließen und in Brüssel beginnt ein Verfahren gegen den überlebenden Paris-Attentäter.

Thema des Tages

Koalitionsverhandlungen – "Pakt für den Rechtsstaat": Laut Samstags-FAZ (Günter Bannas/Markus Wehner) haben sich die potentiellen Koalitionspartner auf Bundesebene in der Rechtspolitik auf einen "Pakt für den Rechtsstaat" geeinigt. Insgesamt 6.000 neue Stellen sollen danach geschaffen werden, 2.000 bei den Gerichten, 2.000 für den nachgeordneten Bereich und 2.000 im Strafvollzug.

Koalitionsverhandlungen – Sanktionen für Unternehmen: SPD und CDU/CSU haben sich laut Samstags-FAZ (Günter Bannas/Markus Wehner) auf eine Verschärfung des Sanktionsrechtes für Unternehmen geeinigt. Künftig sollen bei Verfehlungen auch die Unternehmen selbst zur Verantwortung gezogen werden und nicht mehr nur deren Mitarbeiter. Bisher habe es im Ermessen der zuständigen Behörden gelegen, ob auch die Unternehmen verfolgt würden.

Koalitionsverhandlungen – NetzDG: Festhalten werden soll am Netzwerkdurchsetzungsgesetz, so die Samstags-FAZ (Günter Bannas/Markus Wehner). Es sei ein richtiger und wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen in sozialen Netzwerken, wird das entsprechende Arbeitspapier zitiert.

Koalitionsverhandlungen – Leistungsschutzrecht für Verlage: Nach Angaben der Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) soll sich die künftige Bundesregierung nach dem Willen der Koalitionsverhandlungspartner für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf europäischer Ebene einsetzen. In Deutschland gibt es eine solche Regelung bereits, sie ist allerdings wegen der mit ihr verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten umstritten.

Koalitionsverhandlungen – Musterfeststellungsklage: Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, hat sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz für die baldige Einführung einer Musterfeststellungsklage ausgesprochen, um Verjährungen – wohl mit Blick auf die Geschädigten des Diesel-Skandals – zu verhindern.

Koalitionsverhandlungen – Kinderrechte: Im Fall einer künftigen großen Koalition sollen auch Kinderrechte ihren Niederschlag im Grundgesetz finden. Das sieht bereits das Sondierungspapier vor. Geklärt werden muss allerdings noch, an welcher Stelle und mit welcher Formulierung das geschehen soll. Die FAS (Frank Pergande) zeichnet die Entwicklung der Diskussion nach und gibt einen Ausblick auf mögliche Auswirkungen einer Grundgesetzänderung.

Koalitionsvereinbarungen – sachgrundlose Befristungen: Noch zu keiner Einigung ist es am Sonntag zu Fragen der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen gekommen. Die SPD will diese Möglichkeit deutlich einschränken. In der Montags-FAZ kritisiert Heike Göbel das Ansinnen. Auf diese Weise werde ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument diskreditiert, das in den vergangenen Jahrzehnten, als Arbeitsplätze viel zu knapp gewesen seien, einiges dazu beigetragen habe, Einstellungschancen überhaupt erst zu schaffen.

Rechtspolitik

Entlastung der Sozialgerichte: Der Bundesrat hat laut lto.de am Freitag beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, der Änderungen im sozialgerichtlichen Prozessrecht vorsieht. Bereits 2016 hatte die Länderkammer einen wortgleichen Entwurf eingebracht, der jedoch in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten wurde. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist eine Entlastung der Sozialgerichte. So sollen künftig mehr Einzelrichter ohne ehrenamtliche Beisitzer entscheiden können, außerdem soll Klägern die Möglichkeit gegeben werden, den Umfang der gerichtlichen Überprüfung des angefochtenen Bescheides einzuschränken. Bislang müssten die Sozialgerichte einen angegriffenen Bescheid vollumfänglich unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüfen, auch wenn der Betroffene sich nur gegen einen Teilbereich wie die Kosten der Unterkunft oder die Höhe des Arbeitslosengeldes wende.

Parteienfinanzierung NPD: Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Das berichten die Samstags-SZ (Jan Bielicki), Samstags-taz und lto.de.

Tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutert die rechtlichen Hintergründe, angefangen vom gescheiterten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe und die daraufhin erfolgte Grundgesetzänderung, gegen die die NPD bereits Klage eingereicht hat, bis hin zu den einzelnen Verfahrensschritten, die zum Entzug der Gelder erforderlich sind.

Polizeigesetz Niedersachsen: Wie der Spiegel (Hubert Gude) meldet, plant Niedersachsen ein neues Polizeigesetz, das u.a. zur Abwehr von Terrorgefahren die Überwachung von als gefährlich eingestuften Islamisten mittels elektronischer Fußfesseln erlaubt. Außerdem sehe der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, einen Terrorverdächtigen vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen oder Hausarrest zu verhängen. Kritisiert wird das geplante Gesetz von den oppositionellen Grünen: Das neue Gesetz würde Niedersachsen zusammen mit Bayern zu Vorreitern bei der Verschärfung des Polizeirechts machen.

EU – Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Wie zeit.de (Friedhelm Greis) berichtet, hat die bulgarische Ratspräsidentschaft einen neuen Vorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht vorgelegt. Nachdem sich weder eine Mehrheit für ein zwanzigjähriges Leistungsschutzrecht noch für die Möglichkeit für Verlage, Rechte der Autoren im eigenen Namen geltend zu machen, herauskristallisiert, sieht der bulgarische Kompromissvorschlag jetzt ein eingeschränktes Leistungsschutzrecht ähnlich dem deutschen Modell vor. Ob sich dafür eine Mehrheit findet, sei allerdings fraglich, denn das deutsche Modell gelte als gescheitert, weil es den Verlagen keine nennenswerten Einnahmen bringe.

Justiz

LG Dortmund – BVB-Verfahren: Samstags-FAZ (Reiner Burger) und Samstags-SZ (Ulrich Hartmann) berichten von dem beim Landgericht Dortmund laufenden Prozess gegen Sergej W., dem der Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus des BVB vorgeworfen wird. Er soll am sechsten Verhandlungstag dem durch den Anschlag verletzten Fußballspieler Marc Bartra sowie einem ebenfalls verletzten Polizeibeamten die Zahlung von Schmerzensgeld angeboten haben. Sergej W. hatte bereits zu Beginn des Prozesses seine Täterschaft gestanden, dabei allerdings behauptet, seine Absicht sei nie gewesen, Personen zu verletzen oder gar zu töten. Dem widerspricht die Aussage des am Freitag angehörten Sprengstoff-Ermittlers. Wer dreimal 30 Metallbolzen in einer dreiteiligen Splitterbombe zur Explosion bringe, der nehme auch in Kauf, damit Verletzungen oder sogar Tötungen hervorzurufen, wird Hans-Peter Setzer vom Bundeskriminalamt in der SZ zitiert.

ArbG Frankfurt – Arbeitskampf der IG Metall: Die FAS (Corinna Budras) beleuchtet die arbeitsrechtlichen Aspekte der laufenden Streiks der IG Metall. Die Arbeitgeber haben angekündigt, gerichtlich dagegen vorzugehen, sie wollen Schadensersatz für den Ausfall der Produktion geltend machen. Der Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie hat am 30. Januar 2018 bereits eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht Frankfurt/M. eingereicht, über die am 20. Februar verhandelt wird. Die Arbeitgeber sind der Auffassung, die Streiks seien rechtswidrig, weil eine der zugrunde liegenden Forderungen – jene nach einem Teilzeitanspruch mit Lohnausgleich – rechtswidrig sei. Nach der "Rührei-Theorie" des Bundesarbeitsgerichtes werde durch "ein faules Ei" im Forderungskatalog der ganze Streik rechtswidrig, argumentiert der Arbeitgeberverband Gesamtmetall.

BGH – Raser-Fall: Die Kölner Juniorprofessorin Elisa Hoven bezeichnet auf lto.de die Diskussion der Richter des Bundesgerichtshofes über den Zeitpunkt des Vorsatzes im Berliner Raser-Fall als "Spitzfindigkeiten". Die Karlsruher Richter verhandelten in der vergangenen Woche zu einer Entscheidung des Landgerichts Berlin, nach der zwei junge Männer, die in der Berliner Innenstadt ein Autorennen ausgefochten und dabei einen weiteren Autofahrer getötet hatten, wegen Mordes und nicht, wie bisher üblich, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Die Autorin kritisiert die Annahme eines "nachträglichen Vorsatzes". Der Vorsatz liege darin, sich bewusst der eigenen Reaktionsmöglichkeiten begeben und damit in Kauf genommen zu haben, einen anderen Menschen auf der vor den Tätern liegenden Kreuzung zu töten. Dass sie im Zeitpunkt der Entscheidung für eine ungebremste Weiterfahrt auf die Kreuzung ein anderes Fahrzeug noch nicht sehen konnten, sei irrelevant, so Hoven.

LG Frankfurt/Oder zum Mord an Großmutter und Polizisten: Wegen dreifachen Mordes ist am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt/Oder der 25-jährige Jan G. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Samstags-FAZ (Markus Wehner) beschreibt noch einmal den Tathergang. Danach hat Jan G. im März vergangenen Jahres zunächst seine Großmutter mit einem Küchenmesser erstochen und dann auf der Flucht zwei Polizeibeamte überfahren. Ein ausführlicher Bericht auch über das Vorleben von Jan. G findet sich auf spiegel.de (Uta Eisenhardt).

OLG Köln zu Nutzung von Kundenroutern zum Aufbau eines WLAN-Netzes: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Unitymedia die Router ihrer Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen darf – auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Das berichtet lto.de. Es muss, so das Gericht, aber für die Kunden jederzeit die Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen ("Opt out"). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale, das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

GBA – Ermittlungen gegen Rüstungsunternehmen: Der Spiegel (Jörg Diehl/Matthias Gebauer u.a.) berichtet über Ermittlungen des Generalbundesanwalts und des Bundeskriminalamtes gegen zwei Mitarbeiter von Rüstungsunternehmen wegen des Verdachtes des "Offenbarens von Staatsgeheimnissen". Sie sollen ein als geheim eingestuftes Papier, das Teile des Haushaltsplans der Bundeswehr enthielt, besessen und weitergegeben haben. Die Ermittlungen beziehen sich laut Spiegel auch darauf, ob die entsprechenden Informanten als Abgeordnete oder Mitarbeiter im Bundestag tätig sind.

StA Frankfurt/M. – Anzeige gegen Bankmanager, Rechtsanwälte und BaFin-Beamte: Der Spiegel (Tim Bartz) meldet, dass die Kanzlei BayerLaw bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. Strafanzeige gegen frühere und aktuelle Vorstände der Deutschen Bank, der Postbank, deren Ex-Muttergesellschaft Post sowie gegen Anwälte der Kanzleien Hengeler Mueller und Freshfields und gegen Spitzenbeamte der Finanzaufsicht BaFin gestellt hat. Sie sollen die Umstände des Einstiegs der Deutschen Bank bei der Postbank im Herbst 2008 falsch dargestellt haben. Den Rechtsanwälten der Deutschen Bank wird vorgeworfen, im Auftrag des jetzigen Vorstands versucht zu haben, die Verfahren so zu strecken, dass Ansprüche verjähren – etwa durch Vortrag falscher Tatsachen und damit Prozessbetrug sowie einen Musterverfahrensantrag der Bank gegen sich selbst.

StA Augsburg – Ermittlungen in Sachen "Goldfinger": Einem Beitrag des Hbl (Volker Votsmeier) zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen insgesamt 106 Verdächtige wegen Steuerbetrugs. Am 17. Januar 2018 wurde deshalb eine Razzia mit 30 Staatsanwälten und mehr als 800 Steuerfahndern und Polizisten im gesamten Bundesgebiet sowie in Österreich und der Schweiz durchgeführt. Es gehe dabei um den sogenannten "Goldfinger"-Trick, mit dem sich insbesondere Topverdiener viele Jahre lang hohe Steuervorteile verschafft haben sollen. Das Modell wurde auf den Namen "Goldfinger" getauft, weil vor allem Spitzenverdiener mit Gold oder anderen Edelmetallen handelten und damit steuerlich relevante Verluste generierten.

BVerwG zur Selbsttötung: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof/Rainer Woratschka) fasst noch einmal die Diskussion um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zusammen, mit der das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet wurde, in Ausnahmefällen tödliche Medikamente an Suizidwillige abzugeben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will jedoch die Umsetzung der Entscheidung verhindern und fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass eine staatliche Behörde "niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden" dürfe.

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: Das Brexit-Gesetz, das in der vergangenen Woche vom britischen Ober- und Unterhaus diskutiert wurde, wirft auch Fragen der parlamentarischen Souveränität auf, denen sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Melzer auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) widmet.

USA – Tierversuche bei VW: Nach Informationen des Hbl (Sönke Iwersen/Stefan Menzel u.a.) wusste auch die VW-Rechtsabteilung von den Versuchen, bei denen Primaten Diesel-Abgasen ausgesetzt wurden, um deren Ungefährlichkeit zu beweisen. Die VW-Juristen hätten keine Probleme mit den Tests gesehen, "weder aus wissenschaftlicher Sicht noch aus Haftungsgründen oder in Fragen der Öffentlichkeitswirkung", wird aus einer internen E-Mail zitiert.

Belgien – Prozess gegen Attentäter: Ab Montag steht in Brüssel der einzige überlebende Tatverdächtige der Anschlagsserie in Paris im November 2015, Salah Abdeslam, vor Gericht. Er soll, so heißt es in einem entsprechenden Artikel aus der Montags-SZ (Thomas Kirchner), ein Fahrzeug gemietet haben, das während des Angriffs auf die Konzerthalle Bataclan benutzt wurde, bei dem 89 Menschen starben. Allerdings geht es im Brüsseler Verfahren nicht um die Pariser Anschläge, sondern um die Verletzung dreier Polizisten bei der Ergreifung Abdeslams im März 2016. Die Anklage lautet auf versuchten Polizistenmord und könnte ihm 40 Jahre Haft einbringen, heißt es in der SZ.

Juristische Ausbildung

Studienabrecher: Mit der Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung zur Frage, warum junge Menschen das Jurastudium abbrechen, setzt sich lto.de (Maximilian Amos) auseinander. Grund seien fehlende Kenntnisse über das reale Juristenleben. "Die Vorstellungen vom Jurastudium sind sehr stark medial geprägt", wird der Projektleiter Ulrich Heublein zitiert. Die Autoren der Studie verlangten deshalb mehr Informationsangebote für Schüler sowie Selbsteinschätzungstests und Motivationsschreiben im Auswahlverfahren.

Sonstiges

Interview mit BVerfRin a.D. Renate Jaeger zum Rentensystem: Im Interview mit dem Spiegel (Matthias Bartsch/Dietmar Hipp) spricht sich die frühere Bundesverfassungs- und spätere Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für eine grundlegende Reform des Rentensystems aus. Sie meint, dass die heutige Rentenversicherung eigentlich rechtsstaatswidrig sei, weil sie niemand mehr verstehe. Kritisch sieht die ehemalige Richterin auch die Riester-Rente. Es habe leider nur eine Weile gedauert, bis alle begriffen hätten, dass der Versuch einer teilweisen Umstellung auf eine kapitalgedeckte Rente gescheitert sei.

Polizei als Inkognito-Ermittler: In der Samstags-SZ widmet sich Ronen Steinke der Frage, ob die Polizei Kinderpornografie verschicken darf, um Tätern eine Falle zu stellen. Er plädiert im Ergebnis für eine Einzelfallbetrachtung. Das derzeit geltende strikte Verbot an verdeckte Ermittler, "szenetypische" Delikte zu begehen, könne nicht richtig sein. "Wenn stattdessen Richter sich jede Situation einzeln ansehen dürften, wenn sie an den Gewissensqualen der Ermittler teilhaben und abwägen müssten, was für Alternativen sich dort gegenüberstehen, dann wäre nicht ausgeschlossen, dass sie mal so, mal so entschieden; und dass unterm Strich mehr Unrecht gestoppt als neu geschaffen würde", meint Steinke.

AfD und Parteienrecht: Rechtsprofessorin Sophie Schönberger freut sich auf verfassungsblog.de aus wissenschaftlicher Sicht über viele neue – teilweise skurrile – praktische Anwendungsfälle des Parteienrechts, die mit dem Aufstieg der AfD und vor allem deren innerparteilichen Auseinandersetzungen aufkommen. Jüngstes Beispiel ist die Absetzung des kompletten niedersächsischen Landesparteivorstandes durch den Bundesvorstand, in der die Autorin einen Verstoß gegen das Parteiengesetz sieht. Dass die Partei jüngst vermehrt auf solche Instrumente setze und bereits in zwei Fällen ganze Landesverbände entsprechenden Maßnahmen unterziehen wollte, zeige deutlich ihr autoritäres Verständnis von Parteiorganisation auf, das auch ein innerdemokratisches Defizit verdeutliche.

Fachkräftemangel in Rechtsabteilungen: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) wertet eine Umfrage des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen aus. Danach ist zwar der arbeitsrechtliche Beratungsbedarf bei den Firmen gestiegen, allerdings fänden die Betriebe kaum mehr dafür ausgebildete Fachleute auf dem Arbeitsmarkt.

Internet im Gefängnis: deutschlandfunkkultur.de (Peggy Fiebig) stellt das Berliner Pilotprojekt "Resozialisierung durch Digitalisierung" vor, bei dem Gefängnisinsassen eingeschränkt der Zugang zum Internet ermöglicht wird.

Das Letzte zu Schluss

"Allgemeine Bedarfsdeckung" und Schweinstötung. Dem "Schwarzschlachten" – einem Delikt aus der Kriegs- und Nachkriegszeit – widmet sich der rechtsgeschichtliche Beitrag von Martin Rath auf lto.de. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahre 1948 ging es um die dogmatische Frage, ob ein Bauer, obwohl das streitgegenständliche Tier ihm gehört hat, selbiges "entwendet" habe, wie es der Tatbestand des einschlägigen Alliiertenrechtes je nach Übersetzung erforderte.

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Februar 2018: Endspurt bei Koalitionsverhandlungen / Kein Geld für NPD? / Prozess gegen Paris-Attentäter . In: Legal Tribune Online, 05.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26865/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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