Medienberichten zufolge stuft der Verfassungsschutz die AfD als Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Der rechtsnationale "Flügel" und die Jugendorganisation JA wurden bereits als Verdachtsfälle eingestuft.
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Die taz, das ARD-Hauptstadtbüro, die Frankfurter Rundschau und die Zentralen von SPD und Grünen: Sie alle waren Ziel von Plakataktionen. Dahinter steckt nach dessen Angaben die vom Verfassungsschutz beobachtete rechte Identitäre Bewegung.
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Nicht jeder darf sich nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin Notar nennen. Gerade wer schwerwiegend gegen notarielle Pflichten verstoßen hat, verdiene die Ehre nicht, die dieser Berufsbezeichnung innewohnt, so der BGH.
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Wer seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, darf nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft leben. So entschied das LSG u. a. in den Fällen eines Mannes, der sein Erbe vertrank, und eines Taxifahrers, der eine Bierbank entwendete.
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Erfordert der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware eine spezifische Rechtsgrundlage oder nicht? Die FDP in Hamburg hat einen Antrag in den Senat eingebracht, um eine Bundesratsinitiative zur Änderung der StPO voranzutreiben.
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Am Freitag erhielten Landgerichte mehrerer Städte per E-Mail Bombendrohungen. Betroffen waren Gebäude in Potsdam, Magdeburg, Erfurt, Saarbrücken, Wiesbaden, Kiel und Hamburg. Gefunden wurde jedoch nichts.
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Der Brandenburgische Landesrechnungshof meint, dass Gerichtsvollzieher zu wenig verdienen. Deshalb legte er dem Landtag einen Beratungsbericht vor, in dem er anregt, Gerichtsvollziehern künftig mehr Geld zu zahlen.
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Ein Richter kann auch schon dann wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen werden, wenn es noch gar nicht zu einem Verfahrensfehler gekommen ist. Eine Vorbereitungshandlung, etwa das Erfragen eines Passwortes, kann bereits genügen.
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