Korruptionsverdacht: Anklage gegen Donald Trump

13.06.2017

Zwei US-Staatsanwälte klagen US-Präsident Donald Trump wegen privater Geschäfte im Zusammenhang mit einem seiner Hotels an. Die Juristen sehen darin einen Verstoß gegen die Verfassung.

An medialem und auch justiziellem Gegenwind mangelt es dem umstrittenen US-Präsidenten in seiner bisherigen Amtszeit wahrlich nicht. Nun zieht neuer Ärger für Donald J. Trump herauf. Der Immobilien-Mogul soll sein Amt genutzt haben, um private Geschäftsinteressen zu verfolgen. Nun erheben zwei Generalstaatsanwälte Klage und werfen ihm einen Verstoß gegen die Verfassung vor, wie sie am Montag in Washington bekannt gaben.

Brian E. Frosh und Karl A. Racine heißen die beiden Männer, die den amerikanischen Präsidenten anklagen wollen. Sie sind die Generalstaatsanwälte von Maryland und dem District of Colombia (D.C.) und gehören beide der demokratischer Partei an.

Ihrer Meinung nach hat US-Präsident Trump, der in seiner Vergangenheit als Unternehmer unter anderem auch eine eigene Hotelkette führte, sein Amt genutzt, um nicht nur dem amerikanischen Volk, sondern auch seinen privaten Interessen zu dienen. So soll er in einem seiner Trump-Hotels, einem neu eröffneten Exemplar in Washington, hochrangige ausländische Kundschaft untergebracht haben.

Trump nach wie vor an Firmen-Imperium beteiligt

Die Klage, die bei einem Bundesgericht in Maryland eingereicht wurde, wirft Trump vor, seine Position als US-Präsident zum Vorteil für seine Hotelkette ausgenutzt zu haben. Trump hatte nach Amtsübernahme zwar die Leitung seines Firmen-Imperiums an seine Söhne Eric und Donald Jr. übergeben, sich aber nicht komplett zurückgezogen. Anders hatte es beispielsweise sein Außenminister Rex Tillerson gemacht, der zuvor dem Energieunternehmen ExxonMobil vorgestanden hatte.

Mehrere ausländische Gesandte sollen das Trump-Hotel gebucht und dafür anderen Hotels in Maryland und D. C. abgesagt haben, darunter Vertreter aus Kuwait und nicht zuletzt die Regierung von Saudi-Arabien, welche in dem Luxus-Hotel hunderttausende Dollar ausgegeben haben soll. Diese hatte Trump erst kürzlich auf seiner Auslandsreise festlich empfangen und Investments in den USA in Höhe von mehreren hundert Milliarden Dollar in den nächsten Jahren versprochen.

Im Raum steht die Vermutung, dass die Hotel-Buchungen in Washington erfolgten, um sich die Gunst des Präsidenten zu sichern. Bei den Etablissements, die aufgrund der Bevorzugung des Trump-Hotels leer ausgingen, handelt es sich um steuerfinanzierte Einrichtungen wie das Walter E. Washington Convention Center in D. C.

Verstoß gegen "Emoluments Clause"

Die Kläger sehen in Trumps mangelhaftem Rückzug aus seinem Unternehmens-Geflecht und der Annahme von Geldern ausländischer Vertreter einen Verstoß gegen die sogenannte "Emoluments-Clause", welche es Regierungsmitgliedern untersagt, ohne die Zustimmung des Kongresses Geschenke oder andere Zuwendungen aus anderen Staaten anzunehmen. Dies soll eine ausländische Einflussnahme auf die Regierung verhindern und damit den republikanischen Charakter der Vereinigten Staaten schützen.

"Gewählte Führungspersönlichkeiten müssen dem Volk dienen und nicht ihren eigenen finanziellen Interessen", erklärte Generalstaatsanwalt Frosh dazu. "Dies ist ein unumstößliches Fundament der Demokratie". Sein sein Kollege Karl Racine aus dem District of Colombia sagte: "Präsident Trump hat wichtige Regeln der US-Verfassung verletzt". Niemand stehe über dem Gesetz.

Das Weiße Haus wies die Vorwürfe als parteipolitische Kampagne der Demokraten zurück und erklärte, es habe kein Fehlverhalten Trumps gegeben.

"Stetiger Strom monetärer Vorteile"

In Trumps 5 Monate junger Präsidentschaft haben bereits mehrere Verfahren gegen seine politischen Vorhaben - darunter ein Einreiseverbot für Personen aus muslimisch geprägten Ländern -  stattgefunden. Dieses richtet sich nun aber gegen ihn selbst. Die Erfolgschancen der Klagen, sollten sie vom Gericht angenommen werden, sind unsicher. Während manche Trump-Gegner darin eine mögliche Grundlage für eine Amtsenthebung sehen, geben sich renommierte US-Juristen mitunter skeptisch. In einem Verfahren gegen Trump sei aber zumindest möglich, dass er zur Herausgabe seiner Steuerunterlagen gezwungen werde - ein in den USA üblicher Vorgang, den der Präsident seit Langem verweigert.

Laurence Tribe, der Verfassungsrecht an der Harvard Law School lehrt, sieht jedenfalls "einen stetigen Strom monetärer und anderer Vorteile von ausländischen Kräften und ihren Beauftragten" an Trump fließen. Die Professorin Kathleen Clark von der Washington University in St. Louis meinte gegenüber dem Time-Magazine: "Er ist ein großartiges Beispiel für jemanden, der das öffentliche Amt für private Zugewinne ausbeutet".

Im Januar reichten bereits die Aktivisten der Gruppe "Citizens for Responsibility and Ethics in Washington" eine vergleichbare Klage gegen Trump ein. Diese sieht sich aber vielen juristischen Hürden ausgesetzt, wie die Washington Post berichtet.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Korruptionsverdacht: Anklage gegen Donald Trump . In: Legal Tribune Online, 13.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23174/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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