Sperrklausel bei der Europawahl vor dem BVerfG: "Die Partei" strengt Organ­st­reit­ver­fahren in Karls­ruhe an

21.07.2023

In Deutschland gibt es für Parteien bei Europawahlen seit 2014 keine Prozenthürde mehr. Die EU will nun verbindlich für alle Mitgliedstaaten eine einführen. "Die Partei" will erreichen, dass Deutschland dieser Idee nicht zustimmen darf.

Die Partei "Die Partei" zieht gegen die Wiedereinrichtung einer Sperrklausel bei Europawahlen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Organklage. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.

Der Antrag in dem Organstreitverfahren richtet sich gegen Bundesrat und Bundestag und ging dem Sprecher zufolge bereits am 7. Juli 2023 ein. An diesem Tag hatte der Bundesrat den Weg für die Wiedereinführung der Sperrklausel frei gemacht. Konkret geht es dabei um die deutsche Zustimmung zu einem EU-Beschluss. Tritt dieser in Kraft, ist Deutschland verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen, ab der Parteien einen Sitz im Europaparlament bekommen können.

In Deutschland gibt es für Europawahlen seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr. Das BVerfG hatte damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt. Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und "Die Partei" trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Für den Bundestag gilt eine Hürde von fünf Prozent.

Laut Spiegel begründet "Die Partei" ihre Klage unter anderem damit, dass die EU nicht befugt sei, einen solchen Beschluss zu fassen und dass es keine "sachgerechten Gründe" dafür gebe.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sperrklausel bei der Europawahl vor dem BVerfG: "Die Partei" strengt Organstreitverfahren in Karlsruhe an . In: Legal Tribune Online, 21.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52313/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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