
Nach LTO-Informationen entscheidet das BVerfG bis zum Frühsommer über diverse Richtervorlagen zu Strafvorschriften im BtMG, die das Cannabisverbot betreffen. Kommt das Gericht dem angekündigten Ampel-Gesetzentwurf zuvor?
Artikel lesenNach LTO-Informationen entscheidet das BVerfG bis zum Frühsommer über diverse Richtervorlagen zu Strafvorschriften im BtMG, die das Cannabisverbot betreffen. Kommt das Gericht dem angekündigten Ampel-Gesetzentwurf zuvor?
Artikel lesenDie Übergangsregelungen bei der Körperschaftsteuer im Jahressteuergesetz 2010 sind mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres nachbessern, so das BVerfG.
Artikel lesenIm Mai 2020 entschied das BVerfG, dass das BND-Gesetz reformiert werden muss. Der Gesetzgeber ist dem nachgekommen. Nach Ansicht von Bürgerrechtlern hat er dabei aber erneut verfassungswidrige Zustände geschaffen.
Artikel lesenDie Erhöhung der Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 ist verfassungswidrig. Auch künftige Vorhaben muss der Gesetzgeber besser begründen – und das schon im Gesetzgebungsverfahren, erklärt Sebastian Roßner.
Artikel lesenFür die AfD ging es am Dienstag anders aus: Während die übrigen Oppositionsparteien der damaligen GroKo mit ihrem Normenkontrollantrag erfolgreich waren, hat das BVerfG den AfD-Antrag im Rahmen der Organklage verworfen.
Artikel lesenHacker, Fake News und Datenschutz: So hatte die GroKo 2018 begründet, warum Parteien mehr Geld bräuchten. Dem BVerfG reicht das als Argumente aber nicht aus. Die Parteien wollen nun über Neuregelungen sprechen - und auch eine Rückzahlung steht in...
Artikel lesenDieser "Schluck aus der Pulle" war für Karlsruhe zu viel: Die von der GroKo beschlossene, millionenschwere Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 ist verfassungswidrig. Trotz Mehrkosten der Digitalisierung.
Artikel lesenVorbei sind die Zeiten, in denen Wahlkämpfe mit Megafonen auf Marktplätzen gewonnen werden. Für die digitale Aufrüstung brauchen Parteien viel Geld und haben sich dieses selbst genehmigt. Verfassungsgemäß? Das entscheidet jetzt das BVerfG.
Artikel lesenKlimaschützer scheiterten vor dem BVerfG mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die unter anderem auf die Einführung eines Tempolimits gerichtet war. Das BVerfG hielt die Begründung der Beschwerde für unzureichend.
Artikel lesenEin OLG hatte einer Zeitung untersagt zu schreiben, dass eine sektenähnliche Gemeinschaft den Staat ablehnen würde. Das sei nämlich nicht belegt. Das BVerfG bewertete den Fall jedoch anders.
Artikel lesenDie Organisation des Europäischen Patentamts weist kein offenkundiges Rechtsschutzdefizit auf. Das BVerfG entschied am Donnerstag, dass durch die Organisation und Struktur keine Justizgrundrechte verletzt werden.
Artikel lesenJedes Jahr werden die Aufgaben am Bundesverfassungsgericht neu justiert. Diesmal fand der Beschluss besonders großes Interesse. Christian Rath erläutert die Einzelheiten.
Artikel lesenWegen der chaotischen Zustände bei der Wahl 2021 in Berlin haben AfD und CDU/CSU nach eigenen Angaben ihre angekündigten Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.
Artikel lesenDas BVerfG hat klargestellt, wann eine mangelhafte Stellenbesetzung bei Gerichten zu einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG führen kann. Der konkrete Fall betraf das LSG in Mecklenburg-Vorpommern.
Artikel lesenMuss der bayerische Verfassungsschutz besser kontrolliert werden, darf die EU Schulden machen und was sagt Karlsruhe zur Impfpflicht? Auch 2022 gab es wichtige Fragen zu klären – eine interessante Entscheidung fiel allerdings aus.
Artikel lesenRechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts als eines der obersten Verfassungsorgane ergeben sich aus Art. 92 bis 94, 99, 100 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473).
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sein Stellvertreter werden vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt. Der Stellvertreter ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. Beide führen den Vorsitz in ihrem Senat.
Sitz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Karlsruhe. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das oberste Gericht die Aufgabe übernommen, die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung als „Hüter der Verfassung“ zu wahren. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar und haben oftmals politische Wirkung, da sie auf der Grundlage der eingereichten Klagen den politischen Entscheidungsspielraum bestimmen können.
Das Bundesverfassungsgericht, Bild: Tobias Helfrich, CC BY-SA 3.0
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf den Gebieten des Verfassungs- und Völkerrechts, wofür verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung stehen. Jeder deutsche Bürger hat das Recht, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Voraussetzung ist, dass der Rechtsweg erschöpft ist und sich mindestens ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt fühlt, beispielsweise durch einen Akt der Verwaltung oder durch ein Gerichtsurteil.
Während bei der konkreten Normenkontrolle ein Gericht eine bestimmte Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen kann, erfolgt die abstrakte Normenkontrolle auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages, einer Landesregierung oder der Bundesregierung.
Streiten staatliche Organe über in der Verfassung verankerte Rechte und Pflichten, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht wird auch bei Differenzen über Rechte und Pflichten aus der Verfassung zwischen Bund und Ländern tätig, beispielsweise in Fragen der Gesetzgebungskompetenz.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richtern, die jeweils zur Hälfte vom Bundesrat direkt und vom Bundestag gewählt werden. Das Wahlrecht des Bundestages nimmt ein Wahlausschuss wahr, der zu Beginn einer Wahlperiode eingesetzt wird. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die nach den Regeln der Verhältniswahl nach D`Hondt aus den Reihen der Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Fraktionen in den Wahlausschuss gewählt werden. Gewählt ist ein Kandidat für das Richteramt, wenn er eine Zweidrittelmehrheit auf sich vereinigen kann. Wählbar sind Kandidaten, die mindestens vierzig Jahre alt sind und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, wobei eine Wiederwahl nicht möglich ist.