
Die Beweissicherung- und Festnahmeeinheit der Göttinger Polizei ist ein ziemlich konkreter Personenkreis: Anders als Botschaften wie "ACAB" oder "FCK CPS" kann der Schriftzug "FCK BFE" daher eine strafbare Beleidigung sein, so das BVerfG.
Mehr lesenDie Beweissicherung- und Festnahmeeinheit der Göttinger Polizei ist ein ziemlich konkreter Personenkreis: Anders als Botschaften wie "ACAB" oder "FCK CPS" kann der Schriftzug "FCK BFE" daher eine strafbare Beleidigung sein, so das BVerfG.
Mehr lesenDas BVerfG hat einen umfangreichen Verhandlungstermin pandemiebedingt verschoben. Es geht um die 2018 außerplanmäßige beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteifinanzierung.
Mehr lesenNachdem erneut Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht eingereicht wurden, hat das BVerfG den Bundespräsidenten gebeten, mit seiner Unterschrift zu warten. Er kommt der Bitte nach - schon zum zweiten Mal.
Mehr lesenKeine normale Schule, kein normales Reisen, kein normales Leben - vermutlich noch nie waren die Grundrechte so stark eingeschränkt wie in der Corona-Pandemie. Das spürt auch das Bundesverfassungsgericht.
Mehr lesenDas neue Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet der Fleischindustrie den Einsatz von Subunternehmern. Das BVerfG wies mehrere Eilanträge gegen das Gesetz ab – und reichte nun die Begründung nach.
Mehr lesenDer jüngste Beschluss des Zweiten Senats zum EU-Haftbefehl entschärft die Beziehung des BVerfG zum EuGH. Der Senat schwenkt dabei nicht nur auf eine Karlsruher Linie ein, sondern setzt auch intern eigene Akzente, analysiert Alexander Brade.
Mehr lesenWeil zwei Gerichte die Haftbedingungen in Rumänien nicht konkret genug überprüft haben bzw. verlässlich feststellen konnten, waren zwei Verfassungsbeschwerden gegen drohende Auslieferungen erfolgreich.
Mehr lesenDie öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wollten eine sofortige Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Doch das BVerfG hat die Eilanträge abgelehnt - und spätere Kompensation verheißen. Warum?
Mehr lesenNach jahrzehntelangem Hin und Her schien es so, als sei das Europäische Patentgericht nun endlich in trockenen Tüchern. Doch kaum stimmt der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zu, steht es schon wieder vor dem BVerfG.
Mehr lesenSchon sehr bald wird das BVerfG eine erste Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags treffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben eine einstweilige Anordnung beantragt. Christian Rath kennt ihre Argumente.
Mehr lesenDas BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Hinterbliebenen von Opfern des Kundus Luftangriffs nicht zur Entscheidung angenommen. Es ließ dabei aber durchblicken, dass Schadensersatzansprüche grundsätzlich bestehen könnten.
Mehr lesenBei standardisierten Messverfahren wie bei einer Geschwindigkeitsmessung muss nicht jedes Mal die Richtigkeit der Messung überprüft werden. Betroffene können aber Zugang zu nicht in den Akten befindlichen Informationen fordern, so das BVerfG.
Mehr lesenSeit 2015 dürfen deutsche Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dem BVerfG geht das teilweise zu weit.
Mehr lesenDas BVerfG informiert ausgewählte, im Verein "Justizpressekonferenz" organisierte Journalistinnen und Journalisten vor der Verkündung über seine Urteile. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, beschied das BVerfG jetzt.
Mehr lesenDas BVerfG wird die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl beanstanden. Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, dürften die Sender in Karlsruhe leichtes Spiel haben, meint Christian Rath.
Mehr lesenRechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts als eines der obersten Verfassungsorgane ergeben sich aus Art. 92 bis 94, 99, 100 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473).
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sein Stellvertreter werden vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt. Der Stellvertreter ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. Beide führen den Vorsitz in ihrem Senat.
Sitz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Karlsruhe. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das oberste Gericht die Aufgabe übernommen, die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung als „Hüter der Verfassung“ zu wahren. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar und haben oftmals politische Wirkung, da sie auf der Grundlage der eingereichten Klagen den politischen Entscheidungsspielraum bestimmen können.
Das Bundesverfassungsgericht, Bild: Tobias Helfrich, CC BY-SA 3.0
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf den Gebieten des Verfassungs- und Völkerrechts, wofür verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung stehen. Jeder deutsche Bürger hat das Recht, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Voraussetzung ist, dass der Rechtsweg erschöpft ist und sich mindestens ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt fühlt, beispielsweise durch einen Akt der Verwaltung oder durch ein Gerichtsurteil.
Während bei der konkreten Normenkontrolle ein Gericht eine bestimmte Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen kann, erfolgt die abstrakte Normenkontrolle auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages, einer Landesregierung oder der Bundesregierung.
Streiten staatliche Organe über in der Verfassung verankerte Rechte und Pflichten, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht wird auch bei Differenzen über Rechte und Pflichten aus der Verfassung zwischen Bund und Ländern tätig, beispielsweise in Fragen der Gesetzgebungskompetenz.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richtern, die jeweils zur Hälfte vom Bundesrat direkt und vom Bundestag gewählt werden. Das Wahlrecht des Bundestages nimmt ein Wahlausschuss wahr, der zu Beginn einer Wahlperiode eingesetzt wird. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die nach den Regeln der Verhältniswahl nach D`Hondt aus den Reihen der Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Fraktionen in den Wahlausschuss gewählt werden. Gewählt ist ein Kandidat für das Richteramt, wenn er eine Zweidrittelmehrheit auf sich vereinigen kann. Wählbar sind Kandidaten, die mindestens vierzig Jahre alt sind und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, wobei eine Wiederwahl nicht möglich ist.