Der rechtsliberale Bayreuther Professor Heinrich Amadeus Wolff soll Mitglied im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts werden. Die Wahl im Bundestag wird wohl Anfang Juni erfolgen. Christian Rath stellt ihn vor.
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12.05.2022
Der rechtsliberale Bayreuther Professor Heinrich Amadeus Wolff soll Mitglied im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts werden. Die Wahl im Bundestag wird wohl Anfang Juni erfolgen. Christian Rath stellt ihn vor.
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12.05.2022
Nach Informationen von LTO soll der Bayreuther Verfassungsrechtler Heinrich Amadeus Wolff der neue Kandidat für das BVerfG sein. Er würde damit Nachfolger von Richter Andreas Paulus werden, dessen Amtszeit abgelaufen ist.
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10.05.2022
Die Bundesnotbremse sah im Frühjahr 2021 weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor – so auch bei der Gastronomie. Dass das nicht gegen die Verfassung verstieß, entschied nun das BVerfG.
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06.05.2022
Nach Angaben von Peter Tschentscher ist eine Einflussnahme von Olaf Scholz auf Steuerentscheidungen im Cum-Ex-Komplex ausgeschlossen. Der Hamburger Bürgermeister sagte am Freitag in einem Untersuchungsausschuss aus.
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05.05.2022
Wer in Mecklenburg-Vorpommern einen Windpark betreiben will, muss die Anwohner finanziell beteiligen. Laut BVerfG ist das ein schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit, der aber wegen des Gemeinwohlziels Klimaschutz gerechtfertigt ist.
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04.05.2022
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden überwiegend stattgegeben, in denen es um Auslieferungen in die Türkei bzw. nach Schweden geht. Das OLG Hamm und das OLG Düsseldorf hätten das Recht auf den gesetzlichen Richter nicht gewahrt.
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29.04.2022
Entspricht der aktuelle Arbeitslohn für Strafgefangene noch dem Resozialisierungsgebot der Verfassung? Zwei Tage hat das BVerfG hierzu verhandelt. Radikale Änderungen des bisherigen Systems sind nicht zu erwarten.
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29.04.2022
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften richtete, bleibt erfolglos. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld einziehen.
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26.04.2022
Handy-Ortung, Online-Durchsuchung, V-Leute: Das BVerfG untersagt dem Verfassungsschutz keine Befugnis komplett, fordert aber neue Sicherungen. Das Urteil trennt Polizei und Geheimdienst strenger und wird bundesweit für Anpassungen sorgen.
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26.04.2022
Nicht einmal zwei Euro Arbeitslohn pro Stunde erhalten Gefangene derzeit in deutschen Gefängnissen. Ob das noch dem Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes entspricht, muss nun das BVerfG entscheiden. Am Mittwoch beginnt die Verhandlung.
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26.04.2022
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Die beanstandeten Regeln bleiben eingeschränkt bis Ende Juli 2023 in Kraft.
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14.04.2022
Die NPD durfte in Berlin 2017 nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Dagegen hat sich die Partei jetzt teilweise erfolgreich gewehrt. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
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06.04.2022
Das neue bayerische Lobbyregistergesetz bleibt bis auf Weiteres unverändert in Kraft. Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof keine anderslautende einstweilige Anordnung erlässt.
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22.03.2022
Was macht ein "Inlandsgeheimdienst" im Ausland und vor allem darf der das? Das wollte ein FDP-Abgeordneter von der Regierung wissen. Nun klagt er beim BVerfG. Was das BfV etwa in Italien oder Malta macht, das hat die Regierung offengelegt.
22.03.2022
Seit Jahren verhindert die Mehrheit der Abgeordneten, dass ein AfD-Vertreter in das Präsidium des Bundestags einzieht. Ein losgelöstes Recht auf den Sitz habe die Fraktion aber nicht, so das BVerfG. Der Kandidat müsse schon gewählt werden.
Artikel lesenRechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts als eines der obersten Verfassungsorgane ergeben sich aus Art. 92 bis 94, 99, 100 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473).
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sein Stellvertreter werden vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt. Der Stellvertreter ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. Beide führen den Vorsitz in ihrem Senat.
Sitz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Karlsruhe. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das oberste Gericht die Aufgabe übernommen, die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung als „Hüter der Verfassung“ zu wahren. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar und haben oftmals politische Wirkung, da sie auf der Grundlage der eingereichten Klagen den politischen Entscheidungsspielraum bestimmen können.

Das Bundesverfassungsgericht, Bild: Tobias Helfrich, CC BY-SA 3.0
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf den Gebieten des Verfassungs- und Völkerrechts, wofür verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung stehen. Jeder deutsche Bürger hat das Recht, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Voraussetzung ist, dass der Rechtsweg erschöpft ist und sich mindestens ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt fühlt, beispielsweise durch einen Akt der Verwaltung oder durch ein Gerichtsurteil.
Während bei der konkreten Normenkontrolle ein Gericht eine bestimmte Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen kann, erfolgt die abstrakte Normenkontrolle auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages, einer Landesregierung oder der Bundesregierung.
Streiten staatliche Organe über in der Verfassung verankerte Rechte und Pflichten, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht wird auch bei Differenzen über Rechte und Pflichten aus der Verfassung zwischen Bund und Ländern tätig, beispielsweise in Fragen der Gesetzgebungskompetenz.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richtern, die jeweils zur Hälfte vom Bundesrat direkt und vom Bundestag gewählt werden. Das Wahlrecht des Bundestages nimmt ein Wahlausschuss wahr, der zu Beginn einer Wahlperiode eingesetzt wird. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die nach den Regeln der Verhältniswahl nach D`Hondt aus den Reihen der Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Fraktionen in den Wahlausschuss gewählt werden. Gewählt ist ein Kandidat für das Richteramt, wenn er eine Zweidrittelmehrheit auf sich vereinigen kann. Wählbar sind Kandidaten, die mindestens vierzig Jahre alt sind und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, wobei eine Wiederwahl nicht möglich ist.