Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Adresse und Kontaktdaten:

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Tel.: (07 21) 91 01-0
Fax: (07 21) 910 13 82
BVerfG@bundesverfassungsgericht.de
http://www.bundesverfassungsgericht.de

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Staatsrechtliche Grundlage:

Rechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts als eines der obersten Verfassungsorgane ergeben sich aus Art. 92 bis 94, 99, 100 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473).

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sein Stellvertreter werden vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt. Der Stellvertreter ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. Beide führen den Vorsitz in ihrem Senat.

Das Bundesverfassungsgericht – der Hüter des Grundgesetzes

Sitz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Karlsruhe. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das oberste Gericht die Aufgabe übernommen, die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung als „Hüter der Verfassung“ zu wahren. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar und haben oftmals politische Wirkung, da sie auf der Grundlage der eingereichten Klagen den politischen Entscheidungsspielraum bestimmen können.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht, Bild: Tobias Helfrich, CC BY-SA 3.0

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf den Gebieten des Verfassungs- und Völkerrechts, wofür verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung stehen. Jeder deutsche Bürger hat das Recht, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Voraussetzung ist, dass der Rechtsweg erschöpft ist und sich mindestens ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt fühlt, beispielsweise durch einen Akt der Verwaltung oder durch ein Gerichtsurteil.
 
Während bei der konkreten Normenkontrolle ein Gericht eine bestimmte Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen kann, erfolgt die abstrakte Normenkontrolle auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages, einer Landesregierung oder der Bundesregierung.

Streiten staatliche Organe über in der Verfassung verankerte Rechte und Pflichten, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht wird auch bei Differenzen über Rechte und Pflichten aus der Verfassung zwischen Bund und Ländern tätig, beispielsweise in Fragen der Gesetzgebungskompetenz.

Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richtern, die jeweils zur Hälfte vom Bundesrat direkt und vom Bundestag gewählt werden. Das Wahlrecht des Bundestages nimmt ein Wahlausschuss wahr, der zu Beginn einer Wahlperiode eingesetzt wird. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die nach den Regeln der Verhältniswahl nach D`Hondt aus den Reihen der Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Fraktionen in den Wahlausschuss gewählt werden. Gewählt ist ein Kandidat für das Richteramt, wenn er eine Zweidrittelmehrheit auf sich vereinigen kann. Wählbar sind Kandidaten, die mindestens vierzig Jahre alt sind und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, wobei eine Wiederwahl nicht möglich ist.

Organisation

  • 1. Senat
    Vorsitzender: Stephan Harbarth , Präs
    Richter im 1. Senat: Andreas Paulus
    Richterin im 1. Senat: Susanne Baer
    Richterin im 1. Senat: Gabriele Britz
    Richterin im 1. Senat: Yvonne Ott
    Richter im 1. Senat: Josef Christ
    Richter im 1. Senat: Henning Radtke
    Richterin im 1. Senat: Ines Härtel
  • 2. Senat
    Vorsitzende: Doris König , VPräs
    Richter im 2. Senat: Peter M. Huber
    Richterin im 2. Senat: Monika Herrmanns
    Richter im 2. Senat: Peter Müller
    Richterin im 2. Senat: Sibylle Kessal-Wulf
    Richter im 2. Senat: Ulrich Maidowski
    Richterin im 2. Senat: Christine Langenfeld
    Richterin im 2. Senat: Astrid Wallrabenstein
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen