Berliner Anwaltsverein: Kostenloser Rechtsrat für Jugendliche

15.06.2011

Gemeinsam mit Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) eröffnete der Anwaltsverein der Hauptstadt am Mittwoch eine neue Jugendberatungsstelle im Problembezirk Marzahn. Eine ähnliche Einrichtung existiert bereits in Berlin-Wedding.

Im Jugendzentrum "Betonia" erhalten Jugendliche aus armen Familien ab sofort einmal wöchentlich kostenlosen Rechtsrat. "Jugendliche wissen oft viel zu wenig über ihre Rechte. Genau hier setzt die Jugendberatungsstelle an. Wir wollen den jungen Menschen helfen ihre Rechte zu erkennen und zu wahren", sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins (BAV)
und Initiator der Jugendberatung.

Justizsenatorin von der Aue ergänzte: "Ich unterstütze das Projekt des Anwaltsvereins sehr gerne, denn Jugendliche sind oft schlicht überfordert, wenn Probleme auftreten, ob in der Schule, am Ausbildungsplatz, zu Hause oder beim Surfen im Internet. Hier erhalten sie künftig kostenlosen Rat. Damit leistet die Jugendberatungsstelle einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung der Rechte junger Menschen."

Das Projekt wird aus Mitteln des BAV und der Beratungshilfe der Senatsverwaltung für Justiz finanziert. Insgesamt 30 Rechtsanwältinnen und -anwälte stehen ehrenamtlich für die Jugendberatung zur Verfügung.

Eine ähnliche Einrichtung existiert bereits in Berlin-Wedding. Dort haben in der bereits 2006 eröffneten Jugendberatungsstelle rund 1.200 junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren Rat erhalten. "Die Zahl unterstreicht eindrucksvoll, wie wichtig es ist, jungen Menschen rechtliche Hilfestellung zu geben", sagte Schellenberg.

Die häufigsten Fragen in der Jugendberatungsstelle im Wedding drehen sich um Vertragsabschlüsse im Internet. Weitere Schwerpunkte sind das Sozialrecht, beispielsweise zur Höhe der Hartz IV-Bezüge und Familienprobleme.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Berliner Anwaltsverein: Kostenloser Rechtsrat für Jugendliche . In: Legal Tribune Online, 15.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3511/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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