Zum Artikel Unterbliebene Rückholung von Sami A.: VG Gelsenkirchen droht Stadt Bochum mit Zwangsgeld
Von: Ulrike Schultz, Akad. Oberrätin a.D.
Es gab einmal den Begriff des zivilen Ungehorsams, dabei ging es zwar um ein Ignorieren oder Konterkarieren von Verwaltungshandeln, dieses Urteil des VG lässt aber daran denken. Unsere Rechtsgewähr wird ins Absurde getrieben. Es hat ja viel pro und contra zu dem Urteil des VG gegeben. Wie wäre es auch mit der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, was man im ersten Semester erlernt. Wie schwer wiegt die Gefährdung durch den sog. Gefährder im Vergleich zu einer nur möglichen Gefahr der Folter, wobei auch die Frage ist, was unter Folter zu verstehen ist. (vgl. den Fall des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler) Ich kann nur hoffen, dass eine Lektüre der genauen Begründung des Urteils mich vom Gegenteil überzeugt hätte.
Leserbriefe an LTO: Ihre Kommentare in KW 30 . In: Legal Tribune Online, 30.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30017/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
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