Ihr Feedback zu unserer Entscheidung, die Kommentarspalte bei LTO bis auf Weiteres zu schließen, ist enorm. Aber auch zur Rechtsstaatsdebatte, zum Fall Sami A. und zum EuGH-Urteil zu Genscheren erreichte uns Post. Eine kleine Auswahl.
Uns haben hunderte Reaktionen auf unsere Entscheidung erreicht, die Kommentarspalte bei LTO bis auf Weiteres zu schließen. Wir sind selbst ein wenig überrascht, wie positiv dieses Feedback ausgefallen ist. Selbst in den sozialen Netzwerken, speziell bei Facebook, gab es trotz - zum Teil massiv - kritischer Stimmen überwiegend Verständnis für unsere Entscheidung. Fast alle Leser, die uns per Mail an leserbrief@lto.de geschrieben haben, haben sich positiv geäußert, einige sprachen zugleich Bedauern und Verständnis aus. Viele von Ihnen haben sich gar bei uns für diese Entscheidung bedankt und uns Mut zugesprochen. Darüber und über all Ihr Lob für LTO haben wir uns sehr gefreut.
Die hier getroffene Auswahl von Leserbriefen ist daher nicht ansatzweise repräsentativ für das Leserecho. Wir möchten jedoch ausdrücklich auch kritische Leser zu Wort kommen lassen. Auch und gerade das ist schließlich der Sinn von Leser-Feedback.
Zum Artikel In eigener Sache: Warum wir bei LTO keine Kommentare mehr zulassen
Von: Roland Hoheisel-Gruler
Soweit ist es nun also gekommen. Noch gestern hatte ich meine Studierenden auf einen Ihrer Artikel aufmerksam gemacht: 4 Seiten redaktionell aufgearbeiteter Entscheidung standen weitere 11 Seiten an Kommentaren entgegen. Und man sieht, wenn man die LTO in letzter Zeit verfolgt hat, dass nicht nur Juristen - verschiedenster Couleur und auch unterschiedlichstem juristischem Nieveaus - hier unterwegs sind, sondern zunehmend auch Menschen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - vom Rechtsstaat abgehängt sehen und jede sich bietende Gelegenheit annehmen, sich mehr oder minder passend zum Thema zu exhibitionieren.
Gepflegte Debatte und sachliche Diskussion sieht anders aus.
Ich habe gerne die Kommentarspalte genutzt (wenn auch nicht oft) - und zwar aus dem Teaser in twitter heraus. Jetzt steht aber zu befürchten, dass sich die tumben Hassprediger in den Kommentarspalten bei twitter & Co. breit machen.
Ob es das dann besser macht?
Von: Prof. Dr. Klaus F. Gäditz (von der Redaktion leicht gekürzt)
Mit großer Anerkennung habe ich soeben gelesen, dass Sie den mutigen Schritt gegangen sind, die (überflüssige) Kommentarfunktion abzustellen. Respekt! Danke!
Zufällig hatten wir vor zwei Wochen eine Tagung in Mannheim zu "Democracy in the Times of Digitization". Ich hatte genau diesen Vorschlag gemacht. Wer das Internet als politisches Kommunikationsmedium retten will, sollte keine Kommentarfunktion anbieten, zumal diese einer kleinen vertrollten Minderheit mit viel Freizeit und ein paar Dutzend Alias-Accounts die Möglichkeit verschafft, erst groß zu wirken. Auf der Tagung fand meine These ("Quality media could perhaps take the first step and abolish the silly interactive comment functions on their (often high quality) internet pages.") freilich (fast) keine Zustimmung... Gleichwohl denke ich, dass hierin die Zukunft seriöser internetbasierter Medien liegt. Nach einer Dekade, in der die Online-Blödelbarden und Trolle nicht nur eine in Teilen rechtsradikale Partei in die Parlamente gepresst haben, die mit den Formaten, Mythen und Verschwörungstheorien der Internetianer gekonnt spielt, sondern auch die gesellschaftliche Verrohung immer bizarrere Züge annimmt, ist die Zeit reif für demokratieadäquate Gegenstrategien.
Von: Alex Frericks
Solch ein Schritt ist zwar einerseits schade, angesichts des immer rauer werdenden Tons und der Unsachlichkeit absolut richtig.
Ich fände es zwar schade, wenn Leserbriefe, die nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln, ausgefiltert würden - repräsentative, aber sachliche Vorträge der „anderen Meinung“ würde ich mir wünschen. Dennoch oder hoffentlich gerade deswegen ist diese Entscheidung absolut richtig.
Ich würde mir wünschen, dass viele andere Ihnen folgen.
Viel Glück - vielleicht geht die Phase der Polemik in 2-3 Jahren ja auch wieder auf Minimum zurück.
Von: Matthias Hänke
Ich bin selbst noch nicht lange Jurist, lese Ihre Artikel und Ihre Seite, meist auf Facebook, seit Anfang des Studiums und bis heute immer gerne. Umso enttäuschter bin ich von Ihrem Entschluss, die Kommentarfunktionen Ihrer Webseite zu deaktivieren, sowie es Ihre Kollegen von "Spiegel Online" augenscheinlich schon vor längerer Zeit gemacht haben.
Ich nehme an, dass der Aufwand, auf mehreren Plattformen zu moderieren und auswerten zu müssen, was "Gut" und was "Böse" ist, sowohl personell als auch zeitlich (vielleicht sogar aus emotionalen Gründen?) nicht mehr zu stemmen ist. Dafür habe ich vollstes Verständnis.
Jeden Tag lese ich auf anderen verschiedenen "Facebook"- und Webseiten Kommentare der User und Leser der einschlägigen Angebote und immer mehr komme ich aufgrund dieser täglichen Lektüre zu der Ansicht, dass die Gesellschaft stetig verroht, und das wohlgemerkt nicht nur in verbaler Hinsicht.
Ich bin aber auch fest davon überzeugt, dass dieses Phänomen schon immer existiert und nunmehr erst jetzt aufgrund des Durchbruchs der für die breite Masse zur Verfügung stehenden sozialen Medien seine grässliche Fratze vollständig zur Geltung kommt.
Die Hintergründe der Erforderlichkeit solcher Maßnahmen, die Sie als Journalisten nun gezwungenermaßen auch durch das Recht ziehen mussten, sind mir durchaus bewusst.
Meine Befürchtung ist, dass sich diese Maßnahmen wie eine Art Kapitulation, ein Eingeständnis und einen Rückzug gegenüber den - nennen wir sie einfach mal so -"Hetzern" darstellen.
Ich bin Strafrechtler und Strafverteidiger, sowohl praktisch als auch theoretisch, mit Leidenschaft tätig und kenne für eine solche Situation, vor der Sie nun stehen (und die für mich nachvollziehbaren Schritte, die Kommentarfunktionen zu deaktivieren) nur den einen Weg, zu jedem einzelnen strafrechtlich relevanten Beitrag oder Kommentar den nötigen Strafantrag zu stellen. Ob dieser nun verfolgt wird oder nicht.
Im Sinne einer "Gefährderansprache", wie bei der Nachstellung möglich, dürfte es auf solche Personen doch durchaus einschüchternd wirken, wenn auf einmal die Polizei vor der Tür steht und die Nachbarn, Ehefrauen, Verwandtschaft, etc. davon Wind bekommen. Wie Sie sicher wissen, kann auch ein Brief von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft diesbezüglich erfahrungsweise wahre Wunder bewirken.
Anders kann diesen hinter ihren Bildschirm geifernden Feiglingen nicht klar gemacht werden, dass sie sich im Internet nicht in rechtsfreien Räumen befinden und ihren Frust in solche Aktionen ohne jegliche Gegenwehr oder Reaktion absondern können.
Zu dieser Problematik hinzu kommt das ohnehin in der Bevölkerung schon missverstandene grundgesetzlich verankerte Zensurverbot. Zwar sind die Medien als "Vierte" enorm wichtige Gewalt im Staat nicht direkt hieran gebunden, doch bietet eine solche Deaktivierung, bzw. das Löschen von Kommentaren eine regelrechte Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger und ähnliche Menschen, die ihren Saft aus gerade solchen Aktionen saugen.
Dies soll alles soll kein Tadel und auch keine Kritik an sich sein. Es sind nur meine Gedanken und meine Befürchtungen, wohin eine solche Deaktivierung von Kommentarfunktionen letztendlich führen kann.
Von: Carsten Kämpfert
Sie begründen die Schließung von Kommentaren wie folgt:"Die Kommentarfunktion, die ursprünglich dem offenen fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs diente, wurde unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zunehmend missbraucht, um Hass zu verbreiten."
Es gibt nur Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt oder aber strafbar sind. Welchen Tatbestand erfüllt denn der "Hass" ?
Es ist nicht zu fassen, dass ein Rechtsportal sich auf solch verschwurbelnde Begrifflichkeit einlässt.
Von: Simon Gauseweg, Akademischer Mitarbeiter
Wenngleich mit den selben gemischten Gefühlen, die Sie in Ihrem Artikel zum Ausdruck bringen, möchte ich Sie dennoch zu der Entscheidung beglückwünschen, die Kommentarfunktion abgeschaltet zu haben.
In letzter Zeit habe ich unter bei LTO veröffentlichten Artikeln immer wieder die selben "üblichen Verdächtigen" gelesen, die zu wirklich jedem Thema die immer selbe Leier an jammerigem Rechtspopulismus absondern und ständig andere Meinungen und deren Vertreter herabwürdigen wollten. Ihre Aussage, dass Autoren nicht den Kontext für solche vorgeblichen "Auseinandersetzungen" (die in Wahrheit viel zu häufig gebetsmühlenartige Monologe von vor Argumenten tauber Hetzer waren) liefern wollen, trifft, zumindest was mich und meine bescheidenen Beiträge in der Vergangenheit betrifft, den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf. Während ich durchaus fachlich hilfreiche und thematisch weiterführende Kommentare unter meinen Artikeln vorfinden durfte, konnte ich die sachfremden Plattitüden der "üblichen Verdächtigen" zum Teil bereits beim Schreiben vor meinem inneren Auge lesen. Schlussendlich wählte ich auch für meine eigenen Beiträge den im Internet seit langem zum Sprichwort gewordenen Ansatz "never read the comments".
Die Kommentarfunktion zu schließen war daher zwar traurig, aber der aus meiner Sicht nur konsequente Schritt. Selbst wenn der Kommentarbereich möglicherweise "nur" eine Echokammer war und die eigentlich Adressaten der Frust- und Hassbotschaften jene am Ende vielleicht gar nicht wahrnahmen, so spricht das doch nur dafür, dass die Funktion ihren Zweck nicht erfüllte.
Was mich als sporadischen Autor und treuen Leser von LTO nun interessieren würde, ist, ob (und wie) geplant ist, das in den Leserbriefen enthaltene, hoffentlich nun wertvollere Feedback auch mit den Autoren der Beiträge zu teilen. Planen Sie Weiterleitungen oder Einbeziehungen von Autoren in die Leserbrief-Verteiler?
(Anm. d. Red.: Zu dieser interessanten Frage haben wir bisher noch keine Entscheidung getroffen.)
Zum Artikel Unterbliebene Rückholung von Sami A.: VG Gelsenkirchen droht Stadt Bochum mit Zwangsgeld
Von: Ulrike Schultz, Akad. Oberrätin a.D.
Es gab einmal den Begriff des zivilen Ungehorsams, dabei ging es zwar um ein Ignorieren oder Konterkarieren von Verwaltungshandeln, dieses Urteil des VG lässt aber daran denken. Unsere Rechtsgewähr wird ins Absurde getrieben. Es hat ja viel pro und contra zu dem Urteil des VG gegeben. Wie wäre es auch mit der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, was man im ersten Semester erlernt. Wie schwer wiegt die Gefährdung durch den sog. Gefährder im Vergleich zu einer nur möglichen Gefahr der Folter, wobei auch die Frage ist, was unter Folter zu verstehen ist. (vgl. den Fall des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler) Ich kann nur hoffen, dass eine Lektüre der genauen Begründung des Urteils mich vom Gegenteil überzeugt hätte.
Zum Thema Rechtsstaat in Polen
Von: Prof. Dr. Christian Rumpf, Rechtsanwalt
Das Problem ist, dass mit dem Aufkommen des „Populismus“, welches letztlich eine Verniedlichung des Begriffs „Faschismus“ oder eine Vorstufe zu dieser Ideologie darstellt, die Mentalität des „ich kann alles besser“ die Oberhand gegenüber dem permanenten Gespräch gewinnt, aus dem heraus politische Entscheidungen getroffen werden. Es ist eigentlich eine Mentalität aus dem vorschulischen Sandkasten, in dem sich regelmäßig ein „Ich-bin-der-Bestimmer“ hervorzutun sucht. Mal bekommt er eines auf die Nase, mal hat er Erfolg, der praktisch immer in Terror endet. Diese Mentalität usurpiert alle für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wesentlichen Begriffe wie „Demokratie“, „Gerechtigkeit“, „Sozialstaat“. Das labile Verhältnis zwischen öffentlichem Interesse und Bürgerinteresse wird durch diese „Besserwisser“ erst dominiert, dann zerstört.
Speziell in der Justiz ist erschreckend, dass diese Mentalität, die man in extremer Form auch bei Präsident Erdogan findet, ausreichend viele Anhänger in der Justiz findet. Ganz im Sinne von Brechts Fleischtöpfen des Galileo Galilei wissen die „Besserwisser“ mit den existenziellen Bedürfnissen von Richtern umzugehen und generieren damit eine ausreichende Menge an Mitläufern, die letztlich – wie jetzt in der Türkei bei der Ernennung von 100 (!!) neuen Kassationsrichtern – auch oben ankommen.
Den Polen scheint die Lehre aus dem 2. Weltkrieg nicht auszureichen. Die Türken haben erst gar nicht unter dem 2. Weltkrieg gelitten, sie versuchen gerade das osmanische Desaster zu vergessen und mit Gewalt in ein neuartiges Geschichtsbild umzumodeln, um damit ihre eigene neuere Geschichte – eine Erfolgsgeschichte! – leugnen zu können: alles im Interesse eines Besserwissers, der die Definitionshoheit über alles zu erlangen sucht, was Staat und Gesellschaft ausmachen.
Auch wir in Deutschland befinden uns natürlich in permanente Gefahr, einer solchen Entwicklung anheim zu fallen. Man muss kein „linker“ Richter zu sein, um den Willen zu haben, sich gegen solche Tendenzen zu stemmen. Es ist eine existenzielle Notwendigkeit.
Zum Artikel EuGH zu Genscheren in der Pflanzenzüchtung: Wenn Gerichte über Gentechnik entscheiden
Von: Markus Wolter, Berlin
Mit Interesse habe ich den Artikel von Herrn Beck zum Urteil des EuGH gelesen. Leider sind doch einige Fragen offengeblieben:
1. Jeder der sich in der Gentechnik [https://de.wikipedia.org/wiki/Gentechnik] ein bisschen auskennt, hat von der Asilomar-Konferenz 1975 gehört. Dort hat man eine Art Gentechnik-Selbstbeschränkung beschlossen, bis die möglichen Risiken besser eingeschätzt werden können. Das ist nun über 40 Jahre (!) her. Bisher konnten keine überraschenden, negativen Auswirkungen der Gentechnik selbst gefunden werden. In vielen Ländern dürfen gentechnische Experimente auch an Schulen und von Laien zu Hause durchgeführt werden. Daher verwundert es mich als Naturwissenschaftler, dass man nach 40 Jahren, ohne dass man irgendwelche Beweise gefunden hätte, sich auf das Vorsorgeprinzip berufen kann. Wie lange möchte man denn noch warten? Insbesondere ist das verwunderlich, da die EU in den letzten Jahrzehnten Hunderte an Forschungsprojekten zu Gentechnikrisiken mit vielen Millionen EUR finanziert hat, von denen kein einziges bedenkliche Ergebnisse erbracht hat. Ist das Vorsorgeprinzip so beliebig anwendbar oder erweiterbar? Warum ignoriert das EuGH diese europäischen Projektergebnisse? Nach meiner Interpretation verstößt diese undefinierte Anwendung des Vorsorgeprinzips in vielfacher Weise den Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2000 zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips.
2. Zudem möchte ich einen gewissen Bias des Autors in den Raum stellen. Es ist zwar sehr löblich, dass LTO die Finanzierung durch die Bundesstiftung Umwelt transparent deklariert hat; das löst den Interessenkonflikt aber nicht. Die politische Ausrichtung der DBU möchte ich hier nicht vertiefen. Das kann jeder im Internet nachlesen www.dbu.de. Vielleicht können Sie zur Balance noch einen zweiten Kommentar veröffentlichen, der z.B. von einem Autor verfasst wurde, der auch einen naturwissenschaftlichen Hintergrund hat. Der würde sicherlich zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Die Formulierung "Pflanzenforscher fühlen sich dagegen missverstanden ..." ist schon ziemlich abwertend und einseitig. Es geht hier wirklich nicht um persönliche Befindlichkeiten der Biotechnologen und Pflanzenforscher. Es geht um Fakten oder "alternativen Fakten", bei denen sie keinen Naturwissenschaftler von Rang finden werden, der sich diese zu eigen machen würde.
3. Gut, Juristen sind keine Naturwissenschafter. Es erscheint mir dennoch fehlerhaft, wenn das EuGH und Herr Beck sich auf eine formaljuristische und scheinbar "faktenfreie" Lesart zurückziehen. Den schwarzen Peter dem Gesetzgeber zuzuschieben ist zwar nicht ganz unbegründet. Aber jedes Gericht muss davon ausgehen, dass ein Gesetzestext der Lebensrealität immer (!) mehr oder weniger hinterherhinkt. In der Wissenschaft und modernen Technik mit ihren immer schnelleren Innovationszyklen ist das besonders kritisch. Besonders bei den höchsten Gerichten sind kompetente Juristen gefragt, die auch den Sinn der Materie verstehen, über die sie urteilen, da sie ja auch zur Weiterentwicklung des Rechts beitragen sollen: Wir sind nicht mehr im Jahr 1975.
Leserbriefe an LTO: Ihre Kommentare in KW 30 . In: Legal Tribune Online, 30.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30017/ (abgerufen am: 22.04.2024 )
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