Bundesrat wählt wieder keine Verfassungsrichter: Nächstes Mal einigen wir uns wir­k­lich?

05.06.2020

Der Bundesrat hat wieder keinen neuen Verfassungsrichter gewählt. Eigentlich müsste der BR-Präsident nun das BVerfG um Vorschläge für Kandidaten bitten. Offenbar will man sich bis zum nächsten Plenum am 3. Juli aber SPD-intern einigen.

47 Tagesordnungspunkte hatte der Bundesrat heute zu bearbeiten – die Wahl eines neuen Verfassungsrichters war wieder nicht dabei. Seit Wochen streitet die SPD über die Nachfolge für Johannes Masing am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Längst wird öffentlich über die drei Kandidaten diskutiert: Martin Eifert, Rechtsprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin, Jes Möller, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und Lars Brocker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. Doch die SPD kann sich nach wie vor nicht einigen, welchen Kandidaten sie zur Wahl im Bundesrat vorschlagen will.

Der Situation ist verfahren und mittlerweile drängt die Zeit: Masings Amtszeit endete eigentlich am 1. April dieses Jahres. So lange kein Nachfolger ernannt ist, führt er seine Amtsgeschäfte fort, das sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) vor. 

Woidke müsste das BVerfG um eigene Vorschläge bitten

Allerdings regelt das BVerfGG auch: Wenn zwei Monate nach Ablauf der Amtszeit immernoch keine Wahl zustande kam, muss der Präsident des Bundesrats das Bundesverfassungsgericht auffordern, selbst Vorschläge für die Wahl zu machen. Und zwar "unverzüglich", so steht es in § 7a BVerfGG. Zuständig wäre in diesem Fall: Dietmar Woidke, SPD-Ministerpräsident in Brandenburg und damit einer der Protagonisten des Streits. 

Denn Woidke setzt sich für Möller ein, der der erste ostdeutsche Verfassungsrichter in Karlsruhe werden könnte. Möllers Gebiet ist allerdings das Sozialrecht. Dagegen gilt Eifert, der sich im Medien- und Internetrecht auskennt, als hervorragend qualifiziert für die Masing-Nachfolge – dessen Dezernat umfasst Internet-, Medienrecht und Datenschutz und gilt als Herz des BVerfG. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, unterstützt schließlich Brocker als Kandidaten aus ihrem Bundesland. 

Die Ministerpräsidenten sind aber offenbar entschlossen, die Frage weiterhin unter sich zu klären. Eine Sprecherin des Bundesrats teilte auf Anfrage von LTO jedenfalls mit, es werde weitere Gespräche für einen gemeinschaftlichen Vorschlag geben. Eine Befassung des Bundesrates solle nach Möglichkeit zur nächsten turnusmäßigen Sitzung am 3. Juli 2020 erfolgen. "Dies wurde gegenüber dem Bundesverfassungsgericht kommuniziert", so die Sprecherin. 

Das kann man als Signal an Karlsruhe verstehen, dass man sich beim nächsten Mal wirklich einigen wird – und keine Vorschläge braucht. Kandidaten gibt es schließlich genug. 

Der Bundesrat kann dennoch wählen, wen er will

Allerdings ist der Präsident des Bundesrats nach § 7a BVerfGG verpflichtet, das BVerfG einzuschalten. An die Vorschläge gebunden ist der Bundesrat aber nicht: Das Recht des Wahlorgans, einen Kandidaten zu wählen, der nicht vom BVerfG vorgeschlagen wurde, bleibt unberührt.

Sollte das BVerfG doch noch aufgefordert werden, eigene Vorschläge zu machen, wäre das kein Novum. Zwischen 1951 und 2004 kam das bereits sieben Mal vor. Zuletzt war es Ernst Gottfried Mahrenholz, der auf Vorschlag aus Karlsruhe schließlich vom Wahlausschuss des Bundestags gewählt wurde – auch damals waren die Sozialdemokraten zerstritten.

Inzwischen sind zumindest zwei Personalien geklärt: Stefan Harbarth, bisher Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senats, wird neuer Präsident des BVerfG. Andreas Voßkuhle, der das Präsidentenamt zehn Jahre lang inne hatte, scheidet demnächst aus. Als Nachfolgerin für Voßkuhles Richterposten im Zweiten Senat wurde – auf Vorschlag der Grünen – die Frankfurter Professorin Astrid Wallrabenstein gewählt. 

aka/kus/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrat wählt wieder keine Verfassungsrichter: Nächstes Mal einigen wir uns wirklich? . In: Legal Tribune Online, 05.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41824/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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