Anwaltskammer Düsseldorf einigt sich mit Geschäftsführerin: Ende mit Sch­re­cken?

von Pia Lorenz

04.04.2018

Susanne Offermann-Burckart geht als Beauftragte für Grundsatzfragen in Altersteilzeit. Die Einigung mit der RAK Düsseldorf beendet den teuren Kündigungsschutzprozess. Aber nun will der Vorstand die Verantwortung des Präsidiums prüfen. 

Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Düsseldorf hat sich mit ihrer Hauptgeschäftsführerin über die Modalitäten einer weiteren Zusammenarbeit geeinigt. Demnach soll Dr. Susanne Offermann-Burckart, die im Februar 2020 dann 60 Jahre alt wird, weiterhin für die Kammer arbeiten, aber mit Wirkung seit dem 1. März ihre Altersteilzeit einleiten. Aus dem Home Office wird sie nun als Beauftragte des Kammervorstands für Grundsatzfragen tätig werden.

Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der weit über die regionalen Grenzen der Stadt am Rhein hinaus bekannt wurde. Nicht nur Eingeweihte halten die Argumente, mit denen die Anwaltskammer Düsseldorf die erneute Kündigung ihrer Hauptgeschäftsführerin rechtfertigen wollte, nicht für die wahren Gründe, um das zerrüttete Arbeitsverhältnis zu beenden.

Nun wurde es ein Ende mit Schrecken. Doch die Causa Offermann-Burckart soll noch ein Nachspiel haben: Nach dem Willen einiger Vorstandsmitglieder sollen Wirtschaftsprüfer überprüfen, ob das Präsidium oder die beratenden Anwälte den Vorstand falsch informiert haben. Und damit fast eine Dreiviertelmillion* Euro Kosten verursachten.

Ende mit Schrecken?

Zuletzt soll allen klar gewesen sein, dass eine weitere Berufung der RAK nichts bringen würde. Nach LTO-Informationen musste Kammer-Präsident Herbert P. Schons im Vorstand einräumen, dass auch Dr. Alexander Bissels, der die Anwaltskammer im zweiten Kündigungsschutzverfahren vertrat, keine Erfolgsaussichten mehr für die RAK sah. 

So kam schließlich in der zerrütteten Führungsriege der Düsseldorfer Anwaltskammer eine Einigung mit der Hauptgeschäftsführerin zustande, die laut gut informierten Kreisen auf ungewöhnlichen Allianzen beruhte. Sie soll in weiten Teilen zurückzuführen sein auf Vorschläge von Dr. Sven-Joachim* Otto. Es dürfte das erste Mal gewesen sein, dass der Partner von PWC Legal, der seit 2015 im Vorstand der Kammer sitzt und im Jahr 2017 eine Revolution anzetteln wollte, mit Präsident Herbert P. Schons an einem Strang zog. Und vielleicht war es auch das erste Mal, dass Otto für seine Arbeit im Vorstand der Düsseldorfer Kammer aus allen Lagern Lob bekam.

Wörtlich teilt die Kammer in ihren Kammermitteilungen 2018/Nr. 1 nun mit: "Dem beiderseitigen Wunsch folgend, die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen der RAK Düsseldorf und Frau Dr. Offermann-Burckart einvernehmlich und endgültig zu beenden, haben sich die Beteiligten über eine Altersteilzeitvereinbarung dahingehend geeinigt, dass Frau Dr. Offermann-Burckart ihre Tätigkeit für die Kammer nunmehr als Beauftragte des Vorstands für Grundsatzfragen auf der Grundlage einer Home-Office-Regelung im sog. Blockmodell fortsetzt, wobei die aktive Phase der Altersteilzeit vom 1.3.2018 bis zum 30.8.2020 läuft; hieran schließt sich bis zum 28.2.2023 die sog. passive Phase an und an diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis.

Am 28.2.2023 erhält die Arbeitnehmerin dann eine einmalige Zahlung in Höhe von 100.000 Euro als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und für etwaige Nachteile bei der Altersversorgung."

Auch wenn Präsident Schons sich gegenüber LTO auf Anfrage nicht zu der getroffenen Einigung äußern wollte und auch Susanne Offermann-Burckart an ihrem Schweigen gegenüber den Medien festhält, darf man davon ausgehen, dass beide Seiten von der Einigung profitieren. Die Berufsrechtlerin, die große Probleme mit den Mitarbeitern der Kammer hatte, kann sich künftig ohne Einbindung in das tägliche Kammergeschäft vollauf darauf konzentrieren, Gutachten zu berufsrechtlichen Grundsatzfragen verfassen. Die RAK ihrerseits kann weiter von ihrer berufsrechtlichen Expertise profitieren, ohne das volle Gehalt für sie zu zahlen oder noch mehr Geld in weitere Prozesse zu stecken. Für sie ist die Einigung das klassische Ende mit Schrecken. Und doch ist die Causa Offermann-Burckart noch nicht vorbei.

Fast eine Dreiviertelmillion Euro Kosten

In der kommenden Woche soll in der Sitzung des 30-köpfigen Vorstands über einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers abgestimmt werden. Der Antrag, der LTO vorliegt, kommt aus der Mitte des Vorstands. Eine Wirtschaftsprüfer-Gesellschaft soll klären, in welcher Höhe der RAK Düsseldorf aus den Verfahren und dem nun abgeschlossenen Vergleich Schäden entstanden sind sowie ob Organe der RAK oder deren Mitglieder und/oder die in dem Verfahren beauftragten Anwälte in diesem Zusammenhang schuldhafte ihre Pflichten verletzt haben. Die Prüfung darf laut dem Antrag maximal 30.000 Euro kosten; und ihre Ergebnisse könnten, so die Annahme einiger Vorstandsmitglieder, zur Kompensation für einige der bereits aufgelaufenen Schäden führen. 

Die sind beachtlich, besonders für eine Anwaltskammer mit rund 5 Millionen Euro Jahresbudget. Nach LTO-Informationen beläuft sich die von der Kammer aufgrund des Kündigungsrechtsstreits zu zahlende Summe auf insgesamt knapp 740.000 Euro. Zumindest ein großer Teil davon dürfte als Schaden zu qualifizieren sein.

Die Düsseldorfer Kammer wurde in beiden Verfahren jeweils zur vollen Kostentragung verurteilt, seine Anwaltskosten trägt allerdings erstinstanzlich beim Arbeitsgericht jeder selbst. In den Verfahren gegen SOB belaufen die Gerichts- und Anwaltskosten sich auf rund 130.000 Euro. Die Anwaltskosten waren seit der zweiten Instanz des Kündigungsschutzverfahrens gegen die erste Kündigung der Berufsrechtlerin höher als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen, weil die Anwaltskammer Dr. Alexander Bissels beauftragte. Der bekannte Arbeitsrechtler aus der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle rechnet nach Stundensätzen ab.

Cirka 408.000 Euro entfallen auf die Gehaltsnachzahlungen, die Offermann-Burckart seit 2015 insgesamt zustehen. Unklar ist, ob es sich dabei zumindest teilweise um Sowieso-Kosten handelt. Dagegen spricht, dass zwischenzeitlich ein anderer Mitarbeiter der RAK die Aufgaben des Hauptgeschäftsführers wahrnimmt, so dass man davon ausgehen darf, dass auch er dafür ein entsprechendes Gehalt bezieht.

Dieses dürfte vermutlich nicht ganz so üppig sein wie das von Offermann-Burckart, die jährlich rund 200.000 Euro verdient. Daraus ergeben sich nach LTO-Informationen weitere von der RAK zu tragende rund 100.000 Euro durch die getroffene Regelung zur Altersteilzeitaufstockung. Und schließlich hat die Kammer im Jahr 2023 noch einmal 100.000 Euro als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und für etwaige Nachteile bei der Altersversorgung ihrer Ex-Hauptgeschäftsführerin zu zahlen.

Hat das Präsidium den Vorstand falsch informiert?

Die Pflichtverletzung, der die Wirtschaftsprüfer dann nachgehen sollen, vermuten einige Vorstandsmitglieder in einer falschen Information durch das Präsidium. Sie gehen davon aus, dass es nie zu einer Kündigung von Offermann-Burckart, geschweige denn zu den mehrfachen und kostenintensiven Prozessen gekommen wäre, wenn dieses sie richtig über die Tatsachen informiert hätte.

Eine erste Kündigung, die die RAK im Jahr 2015 ausgesprochen hatte, war von den Arbeitsgerichten erster  und zweiter Instanz kassiert worden. Vom Vorwurf, Offermann-Burckart habe eine Angestellte der Kammer als Schreibhilfen für ihre Nebentätigkeiten genutzt und es sei zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen, war am Ende kaum etwas übriggeblieben

Im Dezember 2017 erklärte das Arbeitsgericht Düsseldorf die zweite Kündigung der Hauptgeschäftsführerin aus dem August 2016 für unwirksam, den gegen sie erhobenen Vorwurf für entkräftet. Dieser war dem Vorstand nach LTO-Informationen gar nicht bekannt, die Kündigung soll das Präsidium, das in Personalentscheidungen autark agieren kann, ohne dessen Rückendeckung ausgesprochen haben. Dass Offermann-Burckart dafür gesorgt habe, dass ihre Personalakte von der Anwaltskammer Köln an sie persönlich versandt worden und diese anschließend unter Verschluss gehalten habe, habe die RAK Düsseldorf weder plausibel vorgetragen noch belegt. Und gegen einen solchen Verdacht sprach schon ein Aktenauszug, den SOB in der Verhandlung vorlegte.

Nach LTO-Informationen könnte der Antrag im Vorstand eine klare Mehrheit bekommen – nicht zuletzt, weil die Vorstandsmitglieder sonst fürchten müssen, selbst zur Rechenschaft gezogen zu werden. Gerüchten zufolge soll es eine öffentliche Abstimmung werden; wer also dagegen stimmt, könnte nachträglich selbst belangt werden. Es gehört zur Aufgabe des Vorstands, seine Mitglieder vor Schaden zu bewahren. In diesem Rahmen muss er auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber der Kammer und deren Präsidium gibt; bestehen diese, muss der Vorstand sie auch geltend machen, sonst wäre er selbst schadensersatzpflichtig.

Man darf vermuten, dass am Ende eine D& O-Versicherung bemüht werden könnte. Diese aus dem Bereich der Managerhaftung bekannten Haftpflichtversicherungen schließen auch Kammern für ihre Organe ab. Sie zahlen für Verfehlungen der Führungsriege – sofern diese nicht vorsätzlich begangen werden. Es geht um viel Geld, und zwar um das der Anwälte. Die nächste Kammerversammlung findet am 25**. April statt. Man darf damit rechnen, dass es hoch her gehen wird.

*Anm. d. Red: Korrektur am Tag der Veröffentlichung, 19:22 Uhr 

** Datum korrigiert am 06.04., 14:55 Uhr

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Anwaltskammer Düsseldorf einigt sich mit Geschäftsführerin: Ende mit Schrecken? . In: Legal Tribune Online, 04.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27871/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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