Sollte man kennen: Sechs wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2023

von Annelie Kaufmann

28.12.2023

Einige Berliner dürfen nochmal wählen

Die Bundestagswahl 2025 steht zwar gefühlt schon vor der Tür, in Berlin muss aber erstmal die von 2021 wiederholt werden – jedenfalls in 455 von 2.256 Wahlbezirken. Das entschied das BVerfG kurz vor Weihnachten und setzte damit einen Schlussstrich unter die langwierigen Auseinandersetzungen um die Berliner "Chaos-Wahl" (Urt. v. 19.12.2023, Az: 2 BvC 4/23).  

Am 26. September 2021 waren in Berlin der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen zu wählen sowie über einen Volksentscheid abzustimmen – gleichzeitig fand der Berlin-Marathon statt und es galten Covid19-Beschränkungen. Das ging nicht gut: Lange Schlangen vor den Wahllokalen, vertauschte Stimmzettel und Stimmabgaben weit nach 18 Uhr waren die Folge. Die Landeswahlleiterin musste nach scharfer Kritik zurücktreten. 

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags kam zu dem Schluss, dass die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken zu wiederholen sei. Der Union war das nicht genug: Sie forderte Neuwahlen in 1.200 Wahlbezirken.  

Der Zweite Senat fand deutlich Worte, mit denen er die mangelhafte Aufklärung durch den Wahlprüfungsausschuss rügte, blieb aber hinter dem Antrag der Union zurück. Der Zweite Senat stellte klar, dass lange Wartezeiten für sich genommen kein Wahlfehler sind, aber auf eine mangelhafte Vorbereitung der Wahl hinweisen können. Er betonte, dass die Mandatsrelevanz sorgfältig geprüft werden muss. Zudem habe eine nur teilweise Wiederholung der Wahl Vorrang vor einer Ungültigerklärung der ganzen Wahl. 

Das BVerfG grenzte sich damit klar vom Berliner Landesverfassungsgericht ab, das für das Abgeordnetenhaus Neuwahlen in ganz Berlin verlangt hatte, mit der Argumentation, die bekannten Fehler seien nur die "Spitze des Eisbergs". Solche Ungenauigkeiten erlaubte sich der Zweite Senat nicht, wiederholte aber zugleich, dass er sich in die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landeswahlen nicht einzumischen gedenke – schon Anfang des Jahres hatte der Zweite Senat einen Eilantrag abgewiesen, der sich gegen die umstrittene Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts richtete. 

Die Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus gingen damit am 12. Februar 2023 über die Bühne und Stephan Bröchler hat auch den neuen Wahltermin für die Wiederholung der Bundestagswahl schon angekündigt: am 11. Februar 2024.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Sechs wichtige BVerfG-Entscheidungen 2023 . In: Legal Tribune Online, 28.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53501/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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