Sollte man kennen: Sechs wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2023

von Annelie Kaufmann

28.12.2023

Förderung politischer Stiftungen gesetzlich regeln

Jahrelang war es üblich, dass im Haushaltsgesetz auch Zuwendungen an die parteinahen Stiftungen verteilt wurden – teilweise in Millionenhöhe. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) ging dabei regelmäßig leer aus und zog schließlich vor das BVerfG. Der Zweite Senat lehnte zwar zehn der elf Anträge ab, gab der AfD aber in einem entscheidenden Punkt Recht: Es ist ein Eingriff in das Recht auf politische Chancengleichheit aus Art. 21 Grundgesetz, wenn einige parteinahe Stiftungen gefördert werden, die DES aber nicht (Urt. v. 22.02.2023, Az. 2 BvE 3/19). 

Der Bundestag darf die Verteilung dieser Fördergelder nicht einfach im Haushaltsgesetz festlegen. Stattdessen muss er eine gesetzliche Grundlage schaffen, in der geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen parteinahe Stiftungen staatlich gefördert werden.  

Ein solches Stiftungsfinanzierungsgesetz hat der Bundestag dann auch beschlossen. Und dabei festgelegt, dass die zu fördernde Stiftung die Gewähr dafür bieten muss, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten. Außerdem muss die jeweilige Partei dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein – da die AfD erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag sitzt, wird sie also mindestens vorerst weiter keine Gelder für die DES erhalten.  

Ein Gutachten der renommierten Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzierung durchaus an die Verfassungsfreundlichkeit der Stiftung geknüpft sein darf, die Entscheidung über einen Ausschluss aber von einer Behörde oder etwa vom Bundesverwaltungsgericht getroffen werden müsste. Die AfD hält das Gesetz für verfassungswidrig und kündigte an, erneut nach Karlsruhe zu gehen.  

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Sechs wichtige BVerfG-Entscheidungen 2023 . In: Legal Tribune Online, 28.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53501/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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