AG Hamburg

Zweites Ver­fahren um ver­kaufte Exa­mens­klau­suren endet mit Geld­auflage

Lesedauer: 2 Minuten

Im Jahr 2014 sorgte ein Richter für Aufsehen, weil er gegen Sex oder Geld Examenslösungen verkauft hatte. Vergangenes Jahr flog nun ein Anwalt mit diesem "Geschäftsmodell" auf. Der Prozess gegen ihn ist jetzt eingestellt.

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Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat einen Prozess um den angeblich geplanten Verkauf von Juraprüfungsaufgaben gegen eine Geldauflage eingestellt. Der angeklagte Rechtsanwalt müsse 12.000 Euro zahlen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Der 52-Jährige war wegen Bestechung in besonders schwerem Fall und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt.

Er soll als Repetitor Jurastudierenden bei der Prüfungsvorbereitung geholfen haben. Ihm wurde vorgeworfen, Anfang 2012 mit einem Referatsleiter im niedersächsischen Justizprüfungsamt verabredet zu haben, dass dieser ihm aktuelle Examensaufgaben übermittelt. Besagter Referatsleiter, der auch Richter war, sorgte seinerseits im Jahr 2014 für Schlagzeilen, als er gegen Sex oder Geld Lösungen von Klausuren des zweiten Staatsexamens weitergegeben hatte. Nach einer aufsehenerregenden Flucht samt geladener Pistole nach Mailand und dortiger Festnahme wurde er 2015 zu fünf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt

Von ihm soll nun auch der Anwalt und Repetitor die vertraulichen Prüfungsunterlagen bekommen haben, die an Referendarinnen und Referendare verkauft werden sollten. Dazu sei es jedoch nicht gekommen, weil mehrere Referendarinnen das Angebot des Beschuldigten ablehnten, hieß es in der Anklage.

Der Prozess sei bereits am 20. Dezember vergangenen Jahres im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten eingestellt worden, teilte der Gerichtssprecher weiter mit. Nach der bis dahin durchgeführten Beweisaufnahme sei der Tatvorwurf möglicherweise weniger gravierend als bei Anklageerhebung erschienen und hätte zudem noch weiterer, wahrscheinlich umfangreicher Aufklärung bedurft. "In der Abwägung wird dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse unter diesen Umständen durch die Geldauflage genüge getan", hieß es.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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