
Der Feinkosthersteller Appel darf - genau wie Käpt'n Iglo - für seine Fischprodukte mit einem älteren Mann mit Bart und Mütze werben. Verwechslungsgefahr mit dem berühmten Fischstäbchen-Botschafter bestehe nicht, so das LG München I.
Artikel lesenDer Feinkosthersteller Appel darf - genau wie Käpt'n Iglo - für seine Fischprodukte mit einem älteren Mann mit Bart und Mütze werben. Verwechslungsgefahr mit dem berühmten Fischstäbchen-Botschafter bestehe nicht, so das LG München I.
Artikel lesenAls sie ein Werbeplakat der Bundeswehr austauschen wollte, wurde eine Studentin von der Polizei gestellt. Später wurde ihre Wohnung durchsucht. Sie vermutet politische statt strafrechtlicher Motive. Und hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Artikel lesenProSieben hat sich geweigert, eine Werbung nur in Bayern auszustrahlen: Ein Verbot aus dem Rundfunkstaatsvertrag stehe regionaler TV-Werbung entgegen. Der Generalanwalt am EuGH hält ein solches für rechtmäßig.
Artikel lesenEin Anwalt aus Nordrhein-Westfalen darf sich nicht als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" bezeichnen. Dies sei kein besonderer Status im Vergleich zu Kollegen - und erwecke nebenbei den Eindruck, er bekleide ein öffentliches Amt, so der AGH.
Artikel lesenEine Online-Apotheke aus den Niederlanden hatte in Frankreich auf verschiedene Weise Werbung für ihre Produkte gemacht. Einige französische Apotheker hielten dies jedoch für unlauter und klagten. Nun hat der EuGH entschieden.
Artikel lesenEine Whirlpool-Verkäuferin hatte zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgerufen und dafür im Gegenzug gefordert, ihr Unternehmen zu bewerten. Mit Empfehlungen, die so zustande kommen, darf nicht geworben werden, entschied das OLG Frankfurt.
Artikel lesenWann und welche Art von Instagram-Beiträgen müssen Influencer als Werbung kennzeichnen? Das OLG Karlsruhe hat im Fall der Influencerin Pamela Reif entschieden - und auch gleich Revision zum BGH zugelassen.
Artikel lesenNur wenn gerade eine Wahl ansteht, dürfen Parteien gebührenfrei öffentliche Straßen nutzen, um Werbung zu machen. Schaukästen sind dagegen eine Sondernutzung - und entsprechend teuer, entschied das VG Berlin.
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