
Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Artikel lesenEin Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Artikel lesenZwei Deutsche kollidierten im italienischen Luftraum, der Kölner Drachenflieger verlangte danach Schmerzensgeld und Schadensersatz. Zu Unrecht, hat nun das OLG Köln entschieden: Der Mann aus der Domstadt habe gegen Luftrecht verstoßen.
Artikel lesenEin Wanderer lief vom Hexentanzplatz los, dann wurde er von einem Baum getroffen. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld muss ihm die Stadt deshalb aber nicht zahlen, sie hafte nicht für eine solche waldtypische Gefahr.
Artikel lesenNach dem Einsatz der Polizei vor einem Spiel der Frankfurter Eintracht in der Europa-League muss das Land Hessen einem Fan ein Schmerzensgeld zahlen, weil ihn Beamte bei der Beschlagnahmung eines Banners über die Bande im Innenraum stießen.
Artikel lesenÄrzte haften, wenn sie die werdende Mutter nicht auf das Risiko einer schweren Behinderung des Kindes hingewiesen haben und diese sonst abgetrieben hätte. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Artikel lesenAuch Kinder können haften, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Das OLG Celle hat nun eine Achtjährige, die beim Fahrradfahren nicht nach vorne schaute, zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Artikel lesen"Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar", findet das OLG Koblenz. Geht bei diesem "Hundegetümmel" etwas zu Bruch, haftet der Halter.
Artikel lesenEine Frau ließ sich von einem Arzt mit Botox behandeln. Sie zahlte jedoch nicht, woraufhin die dritte Mahnung an ihren Arbeitgeber adressiert wurde. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, wie das OLG Frankfurt nun entschied.
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