Nach einem Kampf zweier Hunde erlitt eine Halterin diverse Verletzungen. Das ihr erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld hat das OLG nun auf 25.000 Euro halbiert. Auch sie müsse sich die Tiergefahr ihres Retrievers anrechnen lasse.
Wenn zu heißes Wasser aus dem Hahn läuft und sich ein behinderter Heimbewohner daran verletzt, haftet das Wohnheim für die Schäden, wenn es nicht genug getan hat, um ihre Bewohner vor solchen Gefahren zu schützen, so der BGH.
Bei einer Jugendfreizeit mit dem Titel "Abenteuer Winterwald" sollten Kinder mit einem Messer die Rinde einer Birke abschälen. Eine 9-Jährige schnitzte sich dabei ins Auge. Dafür steht ihr Schadensersatz zu, wie das OLG München entschied.
Wer in einem öffentlichen Park ohne weitere Sicherungsmaßnahmen über einen Rad- und Fußweg eine sogenannte Slackline spannt, der kann in vollem Umfang haften, wenn sich Dritte an dem gespannten Band verletzen, so das OLG Karlsruhe.
Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei schwerste Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden anrechnen lassen, wenn er auf Schadensersatz klagt, so das OLG Köln.
Über den Weg verlaufende Holzstämme seien zur gefährlichen "Sprungschanze" geworden, beklagte ein verunfallter Mountainbiker. Im Wald müsse man damit aber rechnen, so das OLG Köln. Es entschied: Wer seine Gesundheit liebt, der schiebt.
Bei einem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi starben 2012 259 Menschen. Der Discounter Kik ließ dort Jeans fertigen. Etwaige Ansprüche Überlebender und Angehöriger sind jedoch auch nach Einschätzung des OLG Hamm verjährt.
Die Entscheidung des BGH zum "Leben als Schaden" war für alle Beteiligten in ihrer Reichweite völlig überraschend. Nun wurden die Urteilsgründe veröffentlicht. Die entscheidenden Fragen bleiben darin aber offen.