Weil er die Krebserkrankung einer 70-jährigen Patientin zu spät erkannt hat, muss ein Arzt 50.000 Euro zahlen. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes stellte das OLG auf den Leidensweg und die erlittene Lebensbeeinträchtigung ab.
Wer Sport macht, muss mit Verletzungen rechnen, meint das AG München. Ein Erwachsener Trainer, der einem seiner jugendlichen Schützlinge versehentlich seinen Ellbogen ins Gesicht hielt, habe nicht besonders aufpassen müssen.
Pflegeheimbetreiber haben ihre Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren zu schützen, wenn diese schwere Folgen haben können, so der BGH. Es geht um den Sturz eines an Demenz erkrankten Mannes aus dem Fenster seiner Einrichtung.
Nur weil eine Reiterin mit der Halterin eines Pferdes eine Reitbeteiligung vereinbart hat, ist untereinander die Haftung noch nicht ausgeschlossen, wenn das Tier die Reiterin verletzt, entschied das LG München I.
Beim Fußball kann es schon mal zu Verletzungen kommen. Deshalb begründen nicht alle Fouls eine Schadensersatzpflicht. Besonders brutale Fouls aber schon, wie das OLG Schleswig entschied.
Wie viel darf die Bundeswehr von ihren Soldaten verlangen? Diese Frage will ein Soldat vom LG Bonn klären lassen und verlangt 60.000 Euro vom Bund, weil er bei einem Gepäcklauf in der Sommerhitze zusammengebrochen war.
Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Supermarkt einer Kundin wegen eines Sturzes auf dem frisch gesäuberten Boden Schmerzensgeld zahlen muss. Der Supermarkt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, so das Gericht.
Der österreichische Ferienort Ischgl wurde im Frühjahr zu einem Synonym eines unkontrollierten Coronavirus-Ausbruchs. An der Reaktion der Behörden hagelte es Kritik. Nun gibt es erste Schadensersatz-Klagen, auch von deutschen Touristen.