Der Fahrer eines Liegefahrrads hätte bei der Überholung zweier Pferde mehr als einen knappen halben Meter Abstand einhalten müssen, so das LG Frankenthal. Der Mann muss sich nun eine Teilschuld für den Unfall anrechnen lassen.
Einen Getränkekasten zu tragen, kann schon anstrengend sein. Stolpert man dabei auf dem Gehweg über Unebenheiten, kann man dafür aber nicht die Stadt verantwortlich machen, entschied das OLG Köln.
Wer ohne Auftrag für andere tätig wird, darf dabei kein unverhältnismäßig hohes Risiko eingehen. Dies hat das OLG Köln im Fall einer über 70-Jährigen entschieden, die eine Überschwemmung verhindern wollte und in den Bach fiel.
Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Zwei Deutsche kollidierten im italienischen Luftraum, der Kölner Drachenflieger verlangte danach Schmerzensgeld und Schadensersatz. Zu Unrecht, hat nun das OLG Köln entschieden: Der Mann aus der Domstadt habe gegen Luftrecht verstoßen.
Ein Wanderer lief vom Hexentanzplatz los, dann wurde er von einem Baum getroffen. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld muss ihm die Stadt deshalb aber nicht zahlen, sie hafte nicht für eine solche waldtypische Gefahr.
Nach dem Einsatz der Polizei vor einem Spiel der Frankfurter Eintracht in der Europa-League muss das Land Hessen einem Fan ein Schmerzensgeld zahlen, weil ihn Beamte bei der Beschlagnahmung eines Banners über die Bande im Innenraum stießen.
Ärzte haften, wenn sie die werdende Mutter nicht auf das Risiko einer schweren Behinderung des Kindes hingewiesen haben und diese sonst abgetrieben hätte. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.