Als sie ein Werbeplakat der Bundeswehr austauschen wollte, wurde eine Studentin von der Polizei gestellt. Später wurde ihre Wohnung durchsucht. Sie vermutet politische statt strafrechtlicher Motive. Und hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Nachdem der Altenburger Oberbürgermeister einen Tweet in Bezug auf Höcke löschen musste, Griff dieser zu einem Trick, um den Tweet erneut ins Spiel bringen zu können. Das ließ das VG Gera kürzlich durchgehen.
In der Kontroverse um die taz-Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" gingen 150 Strafanzeigen bei der Berliner Staatsanwaltschaft ein. Nun wurden die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.
Anders als Horst Seehofer und die Polizeigewerkschaften sieht der Presserat die Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Die Berliner Staatsanwaltschaft eventuell ebenfalls.
Werden streitbare Ansichten kritisiert oder zurückgewiesen, sei die Meinungsfreiheit verletzt, ist immer wieder zu hören. Warum das – völlig meinungsfrei – einfach fachlich falsch ist, erläutert Dr. George Andoor.
Ob sich auch Betriebsräte auf die Meinungsfreiheit berufen und entsprechend twittern dürfen, sollte eigentlich das BAG entscheiden. Dazu kommt es aber nicht – und eine spannende Rechtsfrage bleibt damit vorerst offen, zeigt Michael Fuhlrott.
Die Verurteilung des Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" wegen Volksverhetzung ist verfassungsgemäß. Er hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde unter anderem als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnet.
Das russische Informationsgesetz dient als Grundlage zur Sperrung von Webseiten. Zensur ist das zwar nicht, so der EGMR – allerdings gebe es keine ausreichenden Schutzmechanismen gegen Missbrauch.