Die betriebsverhindernden Schwachstellen sind behoben, das beA kann am 3. September kommen, erklärte die BRAK am Montag. An den beiden Tagen vorher wird eine Anmeldung am System nicht möglich sein.
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Die BRAK peilt die Wiederinbetriebnahme des beA für den 3. September an. Mit den Kammern ist das noch gar nicht besprochen, von Anwälten und Software-Industrie hagelt es Kritik. Scheitern könnte der Neustart ohnehin noch am AGH Berlin.
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In der Hauptversammlung wurde viel diskutiert, auch über das Anwaltspostfach. Aber das BRAK-Präsidium wurde entlastet, der beA-Beitrag für 2019 festgelegt. Kein kritischer Antrag fand bisher eine Mehrheit, der Transparenzantrag wurde vertagt.
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Das Anwaltsregister, aus dessen Daten sich das beA speist, ist offline. Nachdem golem.de eine Sicherheitslücke gemeldet hat, hat die BRAK offenbar schnell reagiert. Von der Sicherheitslücke wusste sie aber vorher, deutet das IT-Magazin an.
Die BRAK hat die Präsidenten der Anwaltskammern zu einer außerordentlichen Konferenz geladen. Themen: die Kommunikation mit den Kammern und mehr Personal fürs beA. Vieles spricht dafür, dass die BRAK das Postfach von Atos abziehen will.
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Die RAK Sachsen wird Einsicht in das Vergabeverfahren des beA nehmen, Regressansprüche prüfen und auf Veröffentlichung des Quellcodes drängen. Als es um Rücktrittsforderungen gehen sollte, beendete der Vorstand die Kammerversammlung.
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Eine Gruppe von Anwälten will die BRAK verklagen, damit die das beA Ende zu Ende verschlüsselt. Darunter sind Namen, die die BRAK das Fürchten lehren könnten. Und der Zeitpunkt ist günstig gewählt.
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Das Anwaltspostfach hat wohl einen irreparablen Konstruktionsfehler. Und die Anwälte warten immer noch auf Informationen. Am Donnerstag könnte sich entscheiden, ob sie tatsächlich für das beA zahlen sollen, das sie nicht nutzen können.
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