Festnahme in US-Gerichtsgebäude: Justiz ver­haftet selbst enga­gierte Ein­b­re­cher

16.09.2019

Das haben sich beide Seiten wohl etwas anderes vorgestellt. Im Auftrag der Justiz sollten zwei Männer in den USA die IT-Sicherheit der elektronischen Gerichtsakten testen. Dass sie dafür in ein Amtsgericht einbrechen, war aber nicht geplant.

Wenn man sich den Fall in den USA vor Augen führt, könnte man meinen, er stammt aus der Feder eines Hollywood-Regisseurs. Allerdings hat sich das Geschehen wirklich zugetragen und zwar in Dallas, im US-Bundesstaat Texas. Wie das amerikanische Nachrichten-Portal DesMoinesRegister vermeldet, wurden dort zwei Männer verhaftet, weil sie in ein örtliches Amtsgericht eingebrochen sind. Bei der Vernehmung gaben sie dann an, von der Justiz genau dafür engagiert worden zu sein.

Den Strafverfolgungsbehörden erklärten sie, dass sie beauftragt wurden, mögliche Schwachstellen des Alarmsystems in dem Gerichtsgebäude aufzudecken und die Reaktionszeit der Polizei zu ermitteln. Blöd nur, dass die Justizverantwortlichen in Dallas davon nichts gewusst haben wollen, wie es laut dem Magazin in der Strafanzeige heißt.

Später fand die Staatsanwaltschaft heraus, dass die Männer tatsächlich angeheuert wurden – aber von der staatlichen Gerichtsverwaltung. In einer Pressemitteilung zu dem Vorfall erklärte diese, dass die beiden Männer "mit verschiedenen Mitteln" einen "unbefugten Zugriff" auf die elektronischen Gerichtsakten versuchen sollten, um dort nach möglichen Schwachstellen im IT-System zu suchen. Aber die Verwaltung habe nicht beabsichtigt oder damit gerechnet, dass die Männer in ein Gerichtsgebäude eindringen würden.

Immerhin konnte sich die Justiz nun auch davon überzeugen, dass die Alarmanlage in dem Gebäude des Amtsgerichts funktioniert. Die Männer, die bei einem Unternehmen für Cybersicherheit arbeiten, wurden bei ihrem Einbruch von der Polizei gestellt. Beide wurden angeklagt, wie es in dem Artikel heißt.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Festnahme in US-Gerichtsgebäude: Justiz verhaftet selbst engagierte Einbrecher . In: Legal Tribune Online, 16.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37653/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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