Weil er eine 7.000 Seiten dicke Digitalakte ausdruckte, verlangte ein Anwalt die Erstattung der Kopierkosten in Höhe von 1.820 Euro. Seine Rechnung hat er aber ohne das OLG Nürnberg gemacht, das entschied: ausdrucken sei nicht nötig gewesen.
Die Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen stellt manche Anwälte vor Herausforderungen. Eine sorgfältige Prüfung aller zur Übersendung gedachter Dokumente ist dabei stets angezeigt, entschied nun der BGH.
Die Anwälte sind sauer: Anders als ihnen von der Ampel versprochen wurde, dürfen sie mit Finanzämtern nicht per beA kommunizieren. Dabei bleibt es auch: Eine Korrektur des Jahressteuergesetzes lehnt die verbliebene Bundesregierung ab.
Weg mit Briefumschlägen und dem Faxgerät. Ab August ist es möglich, Dokumente auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG einzureichen. Nur Bürger dürfen noch die altbekannten Übermittlungsmethoden nutzen.
Ermittler dürfen sich freuen: Deutschland schafft die Voraussetzungen für eine zügigere grenzüberschreitende Erhebung elektronischer Beweismittel innerhalb der EU. Das BMJ gab einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung.
Die Einreichung eines Schriftsatzes per beA ist auch dann wirksam, wenn ein Rechtsanwalt den Schriftsatz verfasst und einfach elektronisch signiert und ein anderer Anwalt qualifiziert signiert. Personenidentität sei nicht erforderlich.
Anwälte, die ihre beA-Software nicht aktualisieren, können sich nicht auf eine technische Unmöglichkeit berufen, wenn deshalb der Schriftsatz zu spät bei Gericht eingeht. Eine Wiedereinsetzung lehnt der BGH in solchen Fällen ab.
Verfassungsfeinde leichter aus dem Richteramt bekommen und eine Regelung, die die Digitalisierung der Justiz vorantreiben soll: Am späten Donnerstagabend beschloss der Bundestag zwei Änderungen fürs BVerfGG.