Sie liefern Essen aus oder sammeln E-Roller ein, ihre Aufträge bekommen sie per App: Crowdworker gelten meist als Selbstständige, Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub haben sie nicht. In München klagt einer von ihnen nun auf Beschäftigung.
Die Fast-Food-Kette hat ihren amerikanischen Geschäftsführer gefeuert, weil er entgegen der internen Verhaltensregeln eine Beziehung zu einer Mitarbeiterin unterhielt. Ob so etwas auch in Deutschland möglich wäre, erläutert Gregor Thüsing.
In einigen Branchen gehen die Aufträge zurück, damit nimmt die Anzahl der Anträge auf Kurzarbeit zu – mit steigender Tendenz. Das bringt Gehaltsverluste für die Arbeitnehmer und in der Regel die Rettung ihrer Jobs, erklärt Sebastian Ritz.
Was Erfurt sagt, ist noch lange nicht Gesetz: Die Instanzgerichte müssen sich nicht an die Urteile des Bundesarbeitsgerichts halten. Das tun sie bei dem ewigen Streitfall Verzugskostenpauschale auch nicht, erklärt Alexander Willemsen.
Entweder ganz oder gar nicht: Das BAG hat Inbezugnahmeklauseln für eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz für unzureichend erklärt, wenn gleichzeitig individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag geregelt sind. Das Urteil erklärt Daniel Hund.
Viele Arbeitgeber setzen bei Neueinstellungen auf befristete Arbeitsverträge. Das geht nur, wenn der Arbeitnehmer noch nie zuvor dort beschäftigt war. Dieses "nie zuvor" hat das BAG nun einmal mehr neu definiert, zeigt Michael Fuhlrott.
Im vergangenen Jahr entschied das BVerfG, dass sachgrundlose Befristungen beim selben Arbeitgeber genau einmal erlaubt sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz gebe es nur sehr selten. Das BAG hat eine solche Ausnahme nun gefunden.
Um für Arbeitnehmer attraktiver zu werden, bieten Unternehmen wieder verstärkt Mitarbeiterwohnungen an. Worauf für Arbeitnehmer wie –geber dabei arbeitsvertraglich zu achten ist, erläutern Marion Bernhardt und Elin Reiter.